Dieser Datensatz enthält den Flächennutzungsplan für Düsseldorf der seit 1992 rechtsverbindlich ist. Durch Änderungen wurde er aufgrund der Stadtentwicklung den jeweils neuen Planungszielen angepasst.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten innerhalb der Stadtverwaltung Düsseldorf: Nutzungsrechte: Die Geodaten sind urheberrechtlich geschützt. Sämtliche Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung (ausgenommen eine Kopie auf die eigene Festplatte zum Zwecke der Programmausführung) und das Recht der Verbreitung sowie der Bearbeitung in jeglicher Form, verbleiben beim Vermessungs- und Katasteramt der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die kommunalen Geodaten sind ausschließlich für die interne Nutzung freigegeben. Sollen diese Geodaten an einen oder mehrere externe Auftragnehmer weitergegeben werden, muss ein Nutzungsvertrag zwischen den externen Auftragsnehmern und ihrem Amt geschlossen werden. Nutzungsbedingungen: Sofern das Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf als Urheber nicht aus dem Dokument oder dem Datensatz selbst zu erkennen ist, muss ein Quellenvermerk mit Namensnennung erfolgen inkl. der Angabe des Jahres des Datenbezuges in Klammern: Datenquelle: Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr)
Covid19 Teststellen in der Stadt Duisburg: kommunale, nicht-kommunale, Ärzte, Apotheken und PCR Teststellen. Bereitgestellte Daten dienen ausschließlich der Information und besitzen keine Rechtsverbindlichkeit.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • FFH-Gebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Vogelschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2018) • Landesweit für den Naturschutz wertvolle Bereiche (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Naturschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand August 2018) • Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (Stand Juli 2015) • Feuchtgrünland (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2012) • Niedermoore (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017)• Naturschutzgroßprojekte (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2016). Neben den landesweiten WRRL-Prioritätsgewässern mit ihren Auen wurden bei der Erarbeitung der Programmkulisse auch die Gebiete berücksichtigt, die für die Auenentwicklung von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind. Diese Gebiete werden in die Umsetzung des Aktionsprogramms miteinbezogen. Hierzu gehören neben den naturschutzrechtlich geschützten Gebieten bspw. die aus Sicht des Naturschutzes landesweit bedeutsamen (sich oft stark überlagernden) Gebietskulissen der bisherigen Landesnaturschutzprogramme in den niedersächsischen Bach- und Flussauen, die in die neue Programmkulisse integriert wurden (wie aktuelle Verbreitungsschwerpunkte von Fischotter und Weißstorch und die Vernetzungsmöglichkeiten mit derzeitigen weiteren Vorkommen). Insgesamt sind die oben aufgeführten naturschutzfachlichen Kriterien aufgrund ihres Gewässer- und Auenbezuges inhaltlich, räumlich und rechtlich aus Sicht des Naturschutzes besonders bedeutsam für die Gewässer- und Auenentwicklung in Niedersachsen.
Der WMS-Dienst enthält die Bebauungsplanübersicht und zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
Der WMS-Dienst enthält die Bebauungsplanübersicht und zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
WFS der Dienst beinhaltet umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Meerbusch.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Meerbusch (Fachbereich 4 - Stadtplanung und Bauaufsicht) erteilt werden.
Übersicht und Darstellung der Geltungsbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne, Innenbereichssatzungen und Außenbereichssatzungen der Gemeinde Hellenthal. Vorhanden sind Links zu den Plänen und den textlichen Festsetzungen im PDF Format.
WMS-Dienst für die Einsicht der rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Übach-Palenberg.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
WMS der Dienst beinhaltet umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Meerbusch.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Meerbusch (Fachbereich 4 - Stadtplanung und Bauaufsicht) erteilt werden.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne und sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) und dem Flächennutzungsplan der Stadt Velbert.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bereichs Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung der Stadt Velbert (Fachbereich 3 - Stadtentwicklung) erteilt werden.