Die kommunalen Nivellementpunkte (auch Höhenfestpunkte bzw. HFP) sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Höhenbolzen vermarkt (üblicherweise an Bauwerken) und verdichten das Höhenfestpunktfeld des Amtlichen Festpunktinformationssystem in Nordrhein-Westfalen (AFIS-NRW). Die Höhen der Nivellementpunkte werden durch geometrische Nivellements hochgenau bestimmt. Der Nachweis der NivP umfasst Höhenkoordinaten sowie Punktbeschreibungen (Einmessungsskizzen). Der Dokumentenlink führt zur Einmessungsskizze des jeweiligen Punktes.
Der Datensatz zeigt die Ergebnisse, die im Rahmen einer Vorstudie (siehe fachliche Grundlage) für den Kreis Wesel in Bezug auf die mitteltiefe Geothermie (zwischen etwa 400 m - 1000 m) mittels Erdwärmesonden, ermittelt wurden. Auf Grundlage der Daten des geologischen Dienstes NRW wurden für alle Kommunen im Kreis Wesel, in vier relevanten Tiefen, die Wärmeleitfähigkeiten ermittelt, ausgewertet und zusammenfassend dargestellt. Darauf aufbauend wurde neben einer ersten Kostenschätzung die mögliche Leistung einzelner Sonden oder Sondenfelder errechnet und für jede Kommune dargestellt.
Gebäude sind dauerhafte, selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Gebäude werden im Liegenschaftskataster geführt, wenn sie eine gewisse Größe und Bedeutung haben. Im Liegenschaftskataster werden Bauteile wie eine abweichende Geschosshöhe oder ein geringergeschossiger Gebäudeteil separat erfasst. Ein Bauteil ist ein charakteristisches Merkmal eines Gebäude mit gegenüber dem Gebäude abweichenden Eigenschaften. Jedes Gebäude hat eine Lagebezeichnung und eine Gebäudefunktion. Die Gebäudefunktion ist die zum Zeitpunkt der Erhebung vorherrschend funktionale Bedeutung des Gebäudes.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2016 , gegenwärtig aktuell
Festpunkte der Lage und der Höhe sind nachgewiesen im Amtlichen Festpunkt-Informationssystem (AFIS). Inhalt: Lage: ETRS89 Referenzsystem, GRS80 Ellipsoid, UTM Koordinatensystem Höhe: DHHN2016 Der Raumbezug des amtlichen Vermessungswesens in Deutschland wird realisiert durch ein bundesweit einheitliches, homogenes Festpunktfeld. Dieses besteht aus den Geodätischen Grundnetzpunkten (GGP), Höhenfestpunkten (HFP), Schwerefestpunkte (SFP) sowie Referenzstationspunkte (RSP). Die Realisierung und Sicherung des geodätischen Raumbezugs erfolgt sowohl durch dauerhaft vermarkte Festpunkte an der Erdoberfläche als auch durch die aktiven Referenzstationen des amtlichen Satellitenpositionierungsdienstes SAPOS®. Neben der Bereitstellung und Unterhaltung des bundesweit einheitlichen Festpunktfeldes wird der Raumbezug in Bremen bedarfsorientiert durch weitere Amtliche Festpunkte verdichtet. Dabei handelt es sich um: • Lagefestpunkte 1.- 4. Ordnung • Höhenfestpunkte 2.- 3. Ordnung • Schwerefestpunkte 2.- 4. Ordnung • Aufnahmepunkte Die Pflege des Lagefestpunktfeldes ist in Bremen seit 2009 eingestellt. Das Lagebezugssystem der Landesvermessung wird über den SAPOS-Dienst bereitgestellt. Eine Gewähr für die Verwendbarkeit oder örtliche Existenz von Lagefestpunkten ist dadurch nicht mehr gegeben. Das Schwerefestpunktfeld auf dem Gebiet des Landes Bremen ist historisch.
Die Geobasisinformationen des AFIS sind gebührenpflichtig und urheberrechtlich geschützt. Unbefugte Verbreitung und Vervielfältigung verstoßen gegen das Urheberrecht.
Das Eintrittsdatum bestimmter Phasen in der Pflanzenentwicklung (Phänologie) verschiebt sich über die Jahre unter anderem in Abhängigkeit von Temperaturveränderungen. Aus langjährigen Beobachtungen kann damit der Einfluss veränderter klimatischer Bedingungen auf die Entwicklung von Pflanzen und Ökosystemen ermittelt werden. Anders als direkte Temperaturmessungen spiegelt die Phänologie also eine Reaktion der Natur auf ihre Umwelt wider. Daher ist sie ein wichtiger und besonders sensitiver Bioindikator für den Klimawandel. Als Indikator wird der Blattaustrieb sowie die Länge der Vegetationsphase der Buche und der Eiche verwendet. Als Vegetationsphase ist dabei die Zeitspanne zwischen dem Blattaustrieb und der Blattverfärbung definiert. Sie wird wie folgt berechnet: Kalendertag Blattverfärbung minus Kalendertag Blattaustrieb. Dargestellt werden Blattaustrieb als Tag im Jahr und die Vegetationsphase als Anzahl Tage pro Jahr. Die Daten werden auf sechs (Buche) bzw. acht (Eiche) Flächen des intensiven forstlichen Umweltmonitorings in Nordrhein-Westfalen (ForUm NRW) jährlich seit 2001 visuell im Gelände erhoben. Pro Untersuchungsbestand werden Daten an 20 bis 50 Waldbäumen erhoben. Die Buche wird am Niederrhein, im Ruhrgebiet, im Eggegebirge, im Sauerland und in der Nordeifel beobachtet. Die Eiche wird am Niederrhein, im Münsterland, im Sauerland und in der Nordeifel beobachtet. Die Daten der Flächen werden gemittelt.
Ein Flurstück ist gemäß Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer, dem Flurstückskennzeichen geführt wird. Diese kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster ist von einer Grenzlinie umschlossen. Gebäude sind gemäß VermKatG NRW dauerhafte, selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die wegen ihrer Bedeutung im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form (Geometrie samt bestimmender Koordinaten), Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und weitere Eigenschaften wie die Lagebezeichnung und das Flurstückkennzeichen nach. Neben den geometrischen Merkmalen eines Gebäudes werden auch beschreibende Eigenschaften wie Gebäudefunktion, Baujahr, Bauweise und Angaben zur Lage geführt. Zudem sind im Datenumfang enthalten: Charakteristische Topographie, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung, Relief/Geländeform und Öffentlich-rechtliche sowie sonstige Festlegungen. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Überall dort, wo präzise Höhenangaben gefragt sind, werden Höhenfestpunkte seit je her für vermessungstechnische Aufgaben und Lösungen im Rahmen der Bauvermessung, Landkartenherstellung und Landesvermessung genutzt. Die Höhenfestpunkte dienen in Ihrer Gesamtheit der physikalischen Realisierung des Höhenfestpunktfeldes und damit der Höhenkomponente des geodätischen Raumbezugs im Sinne von § 2 Absatz 2 des Hamburgischen Gesetzes über das Vermessungswesen (HmbVermG) vom 20.04.2005 (HmbGVBl. 2005, S.135). auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH). Die Höhenwerte werden im amtlichen Höhenbezugssystem des Deutschen Haupthöhennetzes als Normalhöhen in "Meter über Normal-Höhennull" (NHN) angegeben. Das zugehörige Koordinatenreferenzsystem (CRS) ist seit dem 01.12.2016 das DE_DHHN_16_NH, dessen Höhenhorizont um 14-17 Millimeter niedriger liegt, als die bis 30.11.2016 gültigen Werte des CRS DE_DHHN_92 aus dem Jahre 1992. Das Höhenfestpunktfeld der FHH besteht aus hierarchisch gegliederten Höhennetzen der I. bis IV. Ordnung. Während die ersten drei Ordnungen der Sicherung des Höhenbezugs dienen, ist die IV. Ordnung, das Gebrauchshöhennetz (Höhenpunkte (Gebrauchshöhen)), als letzte Verdichtungsstufe mit rund 2.600 Höhenfestpunkten die Grundlage für alle Vermessungen mit amtlichem Höhenbezug. Die Höhenfestpunkte werden durch den Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung über geometrische Nivellements und in einem bedarfsgerechten Punktabstand zueinander bestimmt. Die letzte flächenhafte Überprüfung bzw. Neubestimmung der Höhenwerte fand 2010 statt. Bei Bedarf finden einzelne Nachmessung statt. Die Höhenangabe erfolgt auf Millimeter. Als dauerhafte Vermarkungen dienen überwiegend Metallbolzen an Häuserfassaden oder Brückenfundamenten. In Randgebieten mit wenig Bebauung können z. B. auch in den Boden eingebrachte Granit- oder Betonsteine die Grundlage für Vermarkungen bilden. Die Vermarkungen von Punkten des Höhenfestpunktfeldes sind Vermessungsmarken im Sinne von § 7 des HambVermG. Sie dürfen nur von Vermessungsstellen (das sind der Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung sowie die in Hamburg zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure) eingebracht, verändert, wiederhergestellt oder beseitigt werden. Sie dürfen nicht in ihrer Erkennbarkeit und Verwendbarkeit beeinträchtigt werden. Wer Maßnahmen treffen will, durch die Vermessungsmarken, insbesondere deren fester Stand, Erkennbarkeit oder Verwendbarkeit, gefährdet werden können, hat dies rechtzeitig der zuständigen Behörde mitzuteilen. Sind Vermessungsmarken zu verlegen, hat der Verursacher die Kosten hierfür zu tragen. Die Informationen zu den Höhenfestpunkten des Gebrauchshöhennetzes können als „Einzelnachweis Höhenfestpunkt“ unter www.geoportal-hamburg.de (Suchbegriff „Höhenfestpunkte“) von jedermann kostenfrei abgerufen werden. Im Einzelfall kann es vorkommen, dass Höhenfestpunkte örtlich nicht mehr vorhanden oder die „Einzelnachweise Höhenfestpunkt“ nicht mehr aktuell sind. In diesen Fällen wird um Rückmeldung an den genannten Ansprechpartner gebeten. Der LGV haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass die dargestellten Inhalte insbesondere Höhenangaben nicht aktuell sind.
Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage abzubildende durchschnittliche Lagewerte für Immobilien bezogen auf ein für diese Lage typisches "Normobjekt". Sie werden sachverständig aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und durch Beschluss des Gutachterausschusses festgesetzt. Die Immobilienrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen jährlich, bezogen auf den 01. Januar des laufenden Jahres, ermittelt und anschließend veröffentlicht. Aus allen verfügbaren Immobilienrichtwerten wird dann ein landeseinheitlicher Datensatz gebildet. Neben der Bereitstellung der aktuellen Immobilienrichtwerte werden auch die Daten der vorangegangenen Jahre ab dem Jahr 2011 angeboten.
Diese Daten stehen unter der „Datenlizenz Deutschland –Zero – Version 2.0“ (dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Der Lizenztext ist unter www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 einsehbar.
Die Polygone der Wuppertaler Wohnlagen bilden den thematischen Layer zur Wohnlagenkarte der Stadt Wuppertal, die nach ihrer erstmaligen Erstellung im Jahr 2016 seit 2018 jährlich vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Wuppertal aktualisiert und beschlossen wird. Die hier aktuell publizierten Abgrenzungen wurden am 10.03.2026 zum Stichtag 01.01.2026 beschlossen. Die Wohnlagenkarte klassifiziert die Wuppertaler Wohnlagen in vier Abstufungen (einfache, mittlere, gute und exklusive Wohnlage) nach dem überwiegenden Charakter eines zusammenhängenden Wohnbereichs. (Die Lagequalität einzelner Grundstücke kann abweichen.) Die jeweils aktuelle Wohnlagenkarte ist eine Grundlage des seit Dezember 2016 vorliegenden qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Wuppertal. Der Datensatz der Wohnlagen Wuppertal wird in den Formaten ESRI-Shapefile, KML und GeoJSON unter einer Open-Data-Lizenz (Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0) bereitgestellt.
Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 03/2026) 42 noch nicht rechtswirksamen Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Wuppertal (FNP). Die Änderungsverfahren befinden sich in unterschiedlichen Verfahrensstufen. Bei den Geltungsbereichen der Änderungsverfahren handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone mit (Stand 03/2026) maximal 3 Teilflächen. Zu jedem Änderungsverfahren enthält der Datensatz die Nummer des Änderungsverfahrens und (sofern definiert) die Nummer des B-Plans, der Anlass für die FNP-Änderung war. Darüber hinaus sind zu jedem Änderungsverfahren zwei Hyperlinks angegeben: der eine führt zu einem PDF-Dokument, in dem der Zustand vor und - sofern bereits entworfen - nach der geplanten Änderung des FNP vergleichend gegenübergestellt werden, der andere öffnet den Dokumentenbetrachter der Web-Anwendung "FNP-Inspektor Wuppertal" mit allen zum Änderungsverfahren digital vorliegenden Dokumenten. Die Geltungsbereiche der Änderungsverfahren werden auf der Grundlage des Wuppertaler Flächennutzungsplans vom 17.01.2005 mit der als Hintergrundkarte verwendeten Deutschen Grundkarte 1:5.000, Stand 1996, konstruiert. Eine spannungsfreie Überlagerung mit aktuellen großmaßstäbigen Karten oder Orthofotos ist daher nicht möglich. Die Geltungsbereiche werden vor ihrer Rechtswirksamkeit noch nicht exakt auf die Grenzen der FNP-Hauptnutzungsflächen abgestimmt. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach Einleitung, Weiterentwicklung oder Abschluss eines Änderungsverfahrens zum FNP. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.