Daten des LANUV NRW. Im Fachbeitrag nach § 15a (2) LG NRW werden Landschaftsräume als planungsbezogene Raumeinheiten abgegrenzt und beschrieben. Ihre Abgrenzung bezieht sich auf natürliche Gegebenheiten, wie sie der Naturräumlichen Gliederung zu Grunde liegen, und berücksichtigt darüber hinaus die aktuellen Nutzungsstrukturen – Infrastruktur, bauliche Nutzung, Forst und Landwirtschaft. Inhalte der Landschaftsraumdokumente beziehen sich auf die natürliche Ausstattung (Geologie, Klima, Böden, Gewässer, Relief, potentielle natürliche Vegetation, Realnutzung) und die kulturlandschaftliche Entwicklung der Landschaft. Für die einzelnen Landschaftsräume werden zudem in Orientierung an Anforderungen des Arten- und Biotopschutzes Leitbilder entwickelt und daraus Erhaltungs- und Entwicklungsziele für den Landschaftsraum bzw. Teile der jeweiligen Landschaft abgeleitet. Zu jedem Objekt existiert ein Datenbogen.
Digitale Daten (Baumstandorte) der gesetzlich geschützten Alleen nach § 41 LNatschG NRW (zu § 29 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes) - Alleen in NRW; Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind verboten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) führt ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Die geschützten Alleen sind nachrichtlich in den Landschaftsplan sowie in die jeweilige ordnungsbehördliche Verordnung zu übernehmen. Der vorliegende Datenbestand stellt eine Konkretisierung (Baumstandorte) des LANUV-Katasters dar.