Dieser WMS-Dienst enthält die Aufteilung des Kreises Viersen in über 130 Jagdbezirke, um z.B. bei einem Wildunfall den zuständigen Jäger/Jagdpächter zu ermitteln. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Der WMS ist tagesaktuell.
Im Rahmen der Mobilfunkkoordination erhebt der Kreis Daten, die im Zusammenhang mit dem Mobilfunkausbau als Information zum laufenden Fortschritt und zur Abstimmung von neuen Ausbauplanungen dient. Der WMS enthält folgende Informationen für das gesamte Kreisgebiet: - Bestehende Mobilfunkstandorte der Mobilfunknetzbetreiber - Standortplanungen der Tower Companies - Netzabdeckung der Mobilfunknetzbetreiber - Ergebnisse der Versorgungsmessung des TÜV Rheinland Die Nutzung ist nur für den internen Gebrauch in den Verwaltungen im Kreis Wesel erlaubt!
In diesem Dienst werden zu den Grabstellen die Namen der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum einschließlich Ruhefristen eingetragen. Zusätzlich wird auch die Grabart (Wahl,-Reihen-, Urnengrab, etc.) erfasst. Dieser Dienst der Friedhofsdaten wird mit einem Teil der Daten aus der kommunalen Topografie (Wasserstellen, Bänke, Bäume, etc.) ergänzt und ist georeferenziert abrufbar. s. „Geoportal Friedhofswesen / Grabfinder Stadt Viersen.
Die hochaufgelösten Pléiades Neo Satellitenbilder mit einer räumlichen Auflösung von 30 cm und sechs spektralen Kanälen (Deep Blue, Blue, Green, Red, Red Edge, Near-infrared) ermöglichen regelmäßige optische Aufnahmen der Erdoberfläche. Pléiades Neo wird vollständig von Airbus finanziert. Hierbei handelt es sich um eine Aufnahme des gesamten Stadtgebiets Gelsenkirchen mit einer Wolkenbedeckung von bis zu 5 %. Das Ziel der Datenerhebung besteht darin, die Anwendung der Airbus-Bilder in verschiedenen Aufgabenbereichen zu untersuchen und bei Aktualisierungsaufgaben, beispielsweise im Bereich Gebäude-Monitoring, die Anwendungsfelder zu analysieren.
Für "Satellitenbilder (beschränkter Zugang)": Für alle internen Verwendungen des Produkts: Der Nutzer darf das Produkt verwenden, speichern, darauf zugreifen, kopieren, sowie es in einem beliebigen internen Gerät oder gesicherten Cloud-Infrastruktur verarbeiten. Der Nutzer darf das Produkt für die Erstellung weiterer Produkte mit Mehrwert oder für die Ableitung von Arbeiten (z.B. Karten, Berichte) verwenden. Für alle externen Verwendungen des Produkts: Der Nutzer darf ein abgeleitetes Werk verbreiten. Der Nutzer darf einen Auszug des Produkts in ein abgeleitetes Werk einfügen (z. B. in einen Papierbericht) oder einen Auszug des Produkts auf einer Website anzeigen in einem nicht extrahierbaren und nicht herunterladbaren Format (z. B. für Werbezwecken). Der Nutzer darf das Produkt oder das Mehrwertprodukt nicht vertreiben, verkaufen, oder anderweitig Dritten zur Verfügung stellen. Ebenfalls darf der Nutzer keine Einnahmen auf der Grundlage des Extrakts des Produktes auf einer eigenständigen Basis erzielen.
Der Dienst "Umweltthemen" stellt Daten zu den folgenden Themen dar: Synthetische Klimafunktionskarte, Klimabonitäten, Stadtklimatische Planungshinweise, Nächtliche Temperaturverteilung, Lärmkartierung Straßenverkehr, Lärmkartierung Industrie und Gewerbe sowie die städtischen Hitzeinseln. Ergänzt wird der Dienst mit Geodaten der Themen Wasser und Grundwasser
In der Infrastrukturdatenbank befinden sich zurzeit ca. 100 verschiedene Infrastrukturarten mit ca. 7000 Datensätzen, die von den verantwortlichen Fachdienststellen laufend gehalten werden. In der Anwendung können diese Daten gesucht und in der digitalen Karte dargestellt werden. Alle Basisinformationen sind ebenfalls verfügbar und geben zu jeder Einrichtung weiterführende Informationen (z.B. Anschrift und Telefonnummern)
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Bei „Kunst im öffentlichen Raum“ handelt es sich um Skulpturen (Public Art) künstlerischer Art, die auf öffentlichen Plätzen, Park- und Grünanlagen platziert wurden. Das Symbol für Kunst im öffentlichen Raum kann auf unterschiedlichen Hintergrundkarten wie Katasterkarte, Open Street Map (OSM) oder Luftbildern eingeblendet werden. Einzelne Hintergrundkarten und Fachdaten sind nur in bestimmten Maßstabsbereichen sichtbar. Die Fachinformationen können per Mausklick auf das Symbol abgerufen werden.
Diese Daten beinhalten die Flächen des Kompensationsflächenverzeichnis § 34 LnatSchG mit den Unterteilungen CEF-Maßnahme, Ersatzaufforstung, Kohärenzmaßnahme, Kompensationsfläche, Ökokontofläche, Poolfläche und Schadensbegrenzungsmaßnahme. Die Daten sind tagesaktuell.
In der Infrastrukturdatenbank befinden sich zurzeit ca. 100 verschiedene Infrastrukturarten mit ca. 7000 Datensätzen, die von den verantwortlichen Fachdienststellen laufend gehalten werden. In der Anwendung können diese Daten gesucht und in der digitalen Karte dargestellt werden. Alle Basisinformationen sind ebenfalls verfügbar und geben zu jeder Einrichtung weiterführende Informationen (z.B. Anschrift und Telefonnummern)
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.