Außerhalb der Ballungsräume sind Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes– und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu kartieren. Zusätzlich sind in den Ballungsräumen sonstige lärmrelevanten Straßen wie kommunale Straßen oder Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen kartiert.
Außerhalb der Ballungsräume sind Hauptverkehrsstraßen (Autobahnen, Bundes– und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu kartieren. Zusätzlich sind in den Ballungsräumen sonstige lärmrelevanten Straßen wie kommunale Straßen oder Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen kartiert.
Der Datenbestand wird vorgehalten für die öffentlichen Straßen der Straßenklassen Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen, die innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen liegen. Es stehen folgende Objekte zur Ansicht und zum Download bereit: Abschnitte und Äste, Netzknoten, Nullpunkte, Verwaltungen, Dienststellen, Ortsdurchfahrten, Fahrstreifen, Bauwerke, Unfälle, Zählstellen und Verkehrswerte (aus den Straßenverkehrszählungen im Jahr 2019 Hochrechnungsdaten und 2021).
Die Straßenkarte Mecklenburg-Vorpommern basiert auf der Übersichtskarte Mecklenburg-Vorpommern im Maßstab 1:250 000. Sie beinhaltet die Darstellung aller Autobahnen und Straßen in Mecklenburg-Vorpommern einschließlich der Angaben ihrer gesetzlichen Klassifizierung. Zusätzlich sind der Straßenkarte Entfernungsangaben im Straßennetz zu entnehmen. Ergänzend wird dem Kartennutzer auf der Rückseite der Straßenkarte für das Gebiet von Mecklenburg-Vorpommern ein Verzeichnis aller Bundesfernstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen zur Verfügung gestellt.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.