Die Stadtkarte Krefeld (StK20) zeigt das gesamte Stadtgebiet Krefeld und Teile der Nachbarstädte. Sie dient der Orientierung oder als Grundlage für thematische Karten. Der amtliche Stadtplan enthält in kartografisch generalisierter Form das Verkehrsnetz, die Bebauung und die Bodennutzung sowie viele weitere Karteninformationen. Die Stadtkarte wird in unterschiedlicher Farbgestaltung (grau, light, farbig) aufbereitet. Die Auswahl der Symbole und Beschriftungen in der Karte unterscheiden sich nach der Ausgabe. Der WMS bietet Hintergrundkarten für GIS-Projekte sowie einen separaten Dienst des Öffentlichen Personennahverkehrs, die herunterladbaren PDF-Dateien enthalten zusätzlich ein Gitternetz und in der farbigen Ausgabe Punktobjekte, ÖPNV-Netz und Hausnummern.
Die Stadtübersichtskarte Krefeld (StK50) zeigt das gesamte Stadtgebiet Krefeld. Sie dient der Übersicht oder als Grundlage für thematische Karten. Sie enthält in kartografisch generalisierter Form das Verkehrsnetz, die Bebauung und die Bodennutzung. Die Stadtübersichtskarte wird in unterschiedlicher Farbgestaltung (grau, light, farbig) aufbereitet. Sie ist eine für kleinere Maßstäbe überarbeitete Ausgabe der Stadtkarte Krefeld. Die Auswahl und Darstellung der Symbole und Beschriftungen in der Karte unterscheiden sich nach der Ausgabe.
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.