Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Lage der Straßen, die als Fahrradstraßen, Tempo-Zonen oder verkehrsberuhigte Bereiche (325er_Bereiche) angeordnet sind und Lage der Flächen, die von diesen erschlossen sind.
Reitrouten sind in der Regel Streckenführungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen, auf denen zum Zweck der Erholung geritten werden kann. Die Streckenführung kann in der Örtlichkeit beschildert oder nur auf Reitroutenkarten oder in digitalen Medien veröffentlicht sein.
Topographische Karten sind landschaftsbeschreibende Karten, die die Erdoberfläche in ihren verschiedenen Erscheinungsformen -Siedlungen, Verkehrswege, Grenzen, Gewässer, Geländeformen und Vegetation- in Abhängigkeit des Kartenmaßstabes anschaulich, möglichst vollständig und übersichtlich wiedergeben. Signaturen und Kartenschrift helfen, die topographischen Objekte zu erläutern. Die Topographische Karte im Maßstab 1:10 000 wird mit dem Verfahren "Digital geführte Topographische Karte (ATKIS-DTK)" auf Grundlage des Digitalen Basis-Landschaftsmodells (Basis-DLM) hergestellt. Sie entspricht den deutschlandweit geltenden Vorgaben für den Karteninhalt, die geodätische Grundlage, den Zeichenschlüssel und das Layout. Die Aktualisierung erfolgt in periodischen Zyklen.
Die Digitalen Landschaftsmodelle (DLM) beschreiben die topographischen Objekte der Landschaft im Vektorformat objektstrukturiert, attributiert und mit einem einheitlichen Raumbezug. Die Daten werden zweidimensional modelliert, sind maßstabsfrei und besitzen keine Angaben zur grafischen Ausgestaltung. Das Digitale Basis-LandschaftsModell (ATKIS-Basis-DLM) Sachsen-Anhalt bildet zusammen mit dem dazugehörigen Digitalen Geländemodell (DGM) den Nachweis der Geotopographischen Landesaufnahme Sachsen-Anhalts. Der Umfang der im ATKIS-Basis-DLM in Sachsen-Anhalt geführten Objekte und Attributwerte wird im AAAA-ATKIS-LSA-Profil festgelegt. Aktualisierungen der Elemente des DLM werden in einem 3-Jahreszyklus eingearbeitet. Für ausgewählte Objekte erfolgt eine spitzenaktuelle Fortführung.
Topographische Karten sind landschaftsbeschreibende Karten, die die Erdoberfläche in ihren verschiedenen Erscheinungsformen -Siedlungen, Verkehrswege, Grenzen, Gewässer, Geländeformen und Vegetation- in Abhängigkeit des Kartenmaßstabes anschaulich, möglichst vollständig und übersichtlich wiedergeben. Signaturen und Kartenschrift helfen, die topographischen Objekte zu erläutern. Die Topographische Karte im Maßstab 1:100 000 wird mit dem Verfahren "Digital geführte Topographische Karte (ATKIS-DTK)" auf Grundlage des Digitalen Landschaftsmodells 1:50 000 (ATKIS-DLM50) hergestellt. Sie entspricht den deutschlandweit geltenden Vorgaben für den Karteninhalt, die geodätische Grundlage, den Zeichenschlüssel und das Layout. Die Aktualisierung erfolgt in periodischen Zyklen.
Topographische Karten sind landschaftsbeschreibende Karten, die die Erdoberfläche in ihren verschiedenen Erscheinungsformen -Siedlungen, Verkehrswege, Grenzen, Gewässer, Geländeformen und Vegetation- in Abhängigkeit des Kartenmaßstabes anschaulich, möglichst vollständig und übersichtlich wiedergeben. Signaturen und Kartenschrift helfen, die topographischen Objekte zu erläutern. Die Topographische Karte im Maßstab 1:50 000 wird mit dem Verfahren "Digital geführte Topographische Karte (ATKIS-DTK)" auf Grundlage des Digitalen Landschaftsmodells 1:50 000 (ATKIS-DLM50) hergestellt. Sie entspricht den deutschlandweit geltenden Vorgaben für den Karteninhalt, die geodätische Grundlage, den Zeichenschlüssel und das Layout. Die Aktualisierung erfolgt in periodischen Zyklen. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Topographische Karten sind landschaftsbeschreibende Karten, die die Erdoberfläche in ihren verschiedenen Erscheinungsformen -Siedlungen, Verkehrswege, Grenzen, Gewässer, Geländeformen und Vegetation- in Abhängigkeit des Kartenmaßstabes anschaulich, möglichst vollständig und übersichtlich wiedergeben. Signaturen und Kartenschrift helfen, die topographischen Objekte zu erläutern. Die Topographische Karte im Maßstab 1:25 000 wird mit dem Verfahren "Digital geführte Topographische Karte (ATKIS-DTK)" auf Grundlage des Digitalen Basis-Landschaftsmodells (Basis-DLM) hergestellt. Sie entspricht den deutschlandweit geltenden Vorgaben für den Karteninhalt, die geodätische Grundlage, den Zeichenschlüssel und das Layout. Die Aktualisierung erfolgt in periodischen Zyklen. -Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-