„Die vorliegende Untersuchung behandelt in erster Linie die nicht geklärte Überwinterung der adulten Tiere von Alderia modesta. […] Außerdem wurden Untersuchungen über die besonders durch Kälte und eingeschränktes Nahrungsangebot hervorgerufenen Anforderungen während des Winters und deren Einfluss auf populationsbiologische Parameter (Trockengewicht, Körperlänge und Reproduktion) durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Dauer der Embryonalentwicklung bei verschiedenen Temperaturen ermittelt. Einen weiteren Aspekt stellte die bisher nur lückenhaft erfasste Verbreitung von A. modesta im ostfriesischen Raum dar. Ergänzend wurde das Nahrungsspektrum der Art genauer untersucht. […] Die Verbreitung von Alderia modesta wurde von September 1990 bis August 1991 in Ostfriesland auf der Nordseeinsel Norderney und entlang der Küstenlinie zwischen der Emsinsel Hatzumer Sand und Neßmersiel stichprobenartig erfasst […]“
In der Zeit von Anfang Juni bis Mitte November 1988 wurde in 2-wöchigem Rhythmus der Küstennahbereich zwischen Ems und Elbe beprobt. Beobachtet wurden dabei die Abundanzen verschiedener Plankton-Organismen, insbesondere der Flagellaten-Gattungen Phaeocystis, Dinophysis und Chrysochromulina sowie die physikalisch-chemischen Parameter Wassertemperatur, Salzgehalt, Chlorophyll, Seston und Nährsalze. From June till November 1988 a plankton investigation was carried out along the coast of Lower Saxony (German Bright). Every two weeks samples were taken at 10 positions between the Ems and the Elbe. The occurrence of bloom forming and toxic plankton organisms, especially Phaeocystis, Chrysochromulina and Dinophysis was examined. Furthermore water temperature, salinity, seston, chlorophyll and nutrients ere measured.
Für den Wiesenvogelschutz bedeutsame Grünlandbereiche innerhalb der Kulisse der kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlicher, außerhalb dieser Kulisse identifizierter Moorbiotope.Grundlage für die Flächenauswahl stellen von ausgewählten Wiesenvögeln besiedelte Gebiete in Niedersachsen dar, die auf Moorgrünland vorkommen. Für die Auswahl der Moorgrünlandflächen wurden Landnutzungsdaten auf Basis der Daten aus ATKIS (2017) sowie auf Basis der landwirtschaftlichen Feldblöcke (Stand 2021) zu Grunde gelegt, die sich mit den kohlenstoffreichen Böden (BHK50) und zusätzlichen, außerhalb dieser Böden identifizierten Moorbiotope in Niedersachsen überlagern.Grundsätzlich bildet der Datenbestand prioritär die Europäischen Vogelschutzgebiete (EU-VSG) ab, in denen Wiesenlimikolen in maßgeblichen Beständen Habitate auf Moorgrünland besiedeln. Die wichtigsten Brutvorkommen der Zielart Wachtelkönig werden dadurch mit abgedeckt. EU-VSG oder Teile von EU-VSG mit relevanten Wiesenlimikolen-Beständen, deren Flächen aber großflächig z. B. einer Naturdynamik (z. B. V01) oder der militärischen Nutzung (z. B. Tinner Dose) unterliegen, sind in der vorliegenden Auswahl nicht enthalten.Der Datenbestand wird ergänzt um Flächen von Moorgrünland, welche außerhalb von EU-VSG, welche noch bedeutende Wiesenlimikolen-Vorkommen aufweisen.
„Anfang Januar 1999 ist in Niedersachsen ein Miesmuschelmanagementplan in Kraft getreten, der u. a. eine wissenschaftliche Begleitung der Aufbauphase des Miesmuschelmanagements beinhaltet. Diese findet durch das Projekt „Wissenschaftliche Begleituntersuchungen zur Aufbauphase de Miesmuschelmanagements im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ statt. Die Projektförderung erfolgt durch die Niedersächsische Wattenmeehrstiftung. Ziel des Projektes ist es, die Auswirkungen der Managementmaßnahmen zu dokumentieren und zu bewerten. Zu diesem Zweck werden regelmäßig Bestandserfassungen von Miesmuscheln im Eulitoral mit Hilfe von Luftbildern sowie Geländerarbeiten und Probenahmen durchgeführt. Die Proben werden anschließend im Labor ausgewertet. Die Gesamtbestandserfassung findet jeweils im Frühjahr und die Bestandserfassung an ausgewählten Standorten im Herbst statt. Weiterhin werden Standortfaktoren beurteilt. […] Eine weitere Aufgabe des Projektes ist die Erstellung von halbjährlichen Berichten über Arbeitsinhalte und Stand der Arbeiten und die Vorbereitung der Sitzungen des projektbegleitenden Gremiums. […] Die ersten Ergebnisse der Frühjahrsbestandserfassung wurden vorgestellt. Dieses ist der zweite Projektzwischenbericht mit den Ergebnissen des Untersuchungsjahres 2001.“
Ausschnitt aus den Ergebnissen der Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen für Biotope der Moore bzw. der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren. Die hier dargestellten Moorbiotope auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) basieren auf den Daten der selektiven Landesweiten Biotopkartierung (LBK) aus dem Zeitraum 1984-2004. Aufgrund der starken Veränderungen in Landnutzung und Vegetationsstrukturen sowie aufgrund von Qualitätsverlusten der Biotope durch Umwelteinflüsse, kann eine Veränderung des Biotoptyps nicht ausgeschlossen werden. Für die hier dargestellten Moorbiotope liegen dem NLWKN entweder keine Neudaten vor oder sie befinden sich noch im Prozess der Qualitätsprüfung und Standardisierung und sind noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Abschluss der Qualitätsprüfung und Standardisierung werden vorliegende aktuellere Daten in den Datensatz der aktualisierten Landesweiten Biotopkartierung übernommen und die entsprechend veraltete Flächen aus dem vorliegenden Datensatz entfernt.
Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.