Der Datensatz Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Biogeographischen Regionen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Biogeographische Regionen". Die Daten zeigen die nahtlosen Abgrenzungen von so genannten Landschaftsräumen, die eine Präzisierung und thematische Ergänzung von Naturräumlichen Einheiten (vergl. Schmidthüsen u.a.) sind. Die Objektmetadaten enthalten Angaben über die landschaftsökologischen Fachmerkmale, die die Gebiete kennzeichnen. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Landschaftsräume für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Erstellung des landesweiten Biotopverbundes erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Der WMS Klimaanpassung INKAS beschreibt Bebauungs- und Freiflächentypen in NRW. Insgesamt wurden 20 Landbedeckungs- und Landnutzungstypen bestimmt, wovon die ersten neun Bebauungstypen darstellen. In die Klassifizierung der Bebauungs- und Freiflächentypen flossen die Flächennutzung der ATKIS Basis-DLM, der amtlichen Hauskoordinaten, der amtlichen Hausumringe, des 3D-Gebäudemodells im LoD1 sowie des Copernicus Imperviousness Layers als Grundlagendaten ein. Die Gebäudetypen wurden in einem automatisierten Verfahren bestimmt und Gebäudekennzahlen abgeleitet. Der dominierende Gebäudetyp wurde anteilig über die überbaute Fläche im Baublock als Bebauungstyp definiert. Industrie-und Gewerbeflächen wurden in einer gesonderten Form nach der Gebäudehöhe und dem Versiegelungsgrad weiter gegliedert. Die Ergebnisse liegen auf Baublockebene entsprechend der ATKIS Basis-DLM-Daten vor.
Der Karten-Layer Naturschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen an. Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten, 2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder 3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist." Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer Vogelschutzgebiete kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die Lage und räumliche Ausdehnung der Vogelschutzgebiete in Nordrhein-Westfalen. Diese Vogelschutzgebiete sind Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (EU), die zum Schutz von Vogelarten gemäß der Vogelschutz-Richtlinie für das Netz NATURA 2000 gemeldet wurden. Im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) sind ausgewählte Vogelarten aufgeführt, für die besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (vgl. Art. 4 (1) VS-Richtlinie). Darüber hinaus sind auch für alle Zugvogelarten und deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei der Wanderung entsprechende Schutzgebiete auszuweisen.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Gruppenlayer Biotopkataster kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der schutzwürdigen Biotope in Nordrhein-Westfalen. Die Erfassungsgenauigkeit der dargestellten Gebiete entspricht in der Regel der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000. Nutzer des Biotopkatasters sind vor allem die Landschafts- und Forstbehörden, die Biologischen Stationen, die Straßenbauämter und nicht zuletzt die interessierte Fachöffentlichkeit vor allem in den ehrenamtlichen Naturschutzverbänden.