Darstellung von Bereichen, in denen vorrangig Kompensationsmaßnahmen (Ersatzmaßnahmen) für Eingriffe in Natur und Landschaft umgesetzt werden sollen. Es handelt sich um ein Konzept, das mit Kreis, Kommunen und Vertretern der Landwirtschaft abgestimmt wurde. Bei den Bereichen handelt es sich um Fließgewässer, Naturschutzgebiete, Natura2000-Gebiete und Wasserschutzgebiete. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von verschiedenen Shape-Dateien in spezieller Darstellung.
Nutzungseinschränkung: Die Nutzung der Daten macht für Dritte nur in Form eines Dienstes oder als pdf-Datei bzw. Papier-Ausdruck Sinn.
Die Datengrundlage stammt teilweise vom Land (Wasserschutzgebiete).
Schlagskizzen der landwirtschaftlichen Anträge aus dem Jahr 2017 für die Flächen, die im Vertragsnaturschutz (Kultur-Landschaftsprogramm) vom Kreis Gütersloh gefördert wurden. Die Daten beinhalten u.a. die Teilschlagbezeichnung und deren Größe. Die Daten stammen von der Landwirtschaftskammer NRW und wurden der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Gütersloh über das LANUV für die Bearbeitung der Bewilligungen im Vertragsnaturschutz zur Verfügung gestellt.
mit Naturschutzauflagen verpachtete landwirtschaftliche Nutzflächen im öffentlichen Eigentum in Naturschutzgebieten. Es wurden bisher vor allem Daten in folgenden Naturschutzgebieten erfasst: Rietberger Emsniederung, Grasmeerwiesen, Große Wiese, Feuchtwiesen Hörste, Feuchtwiesen Vennheide, In den Wösten, Versmolder Bruch. In Einzelfällen wurden auch Flächen im öffentlichen Eigentum erfasst, die nicht verpachtet sind (z.B. gehölzbestandene Flächen), um einen Gesamtüberblick zu erhalten.
„Beim Cappeler Tief an der Wurster Küste wurden im Jahre 1957 morphologische, hydormetrische, bodenkundliche und biologische Untersuchungen ausgeführt, um die Ursachen fortschreitender Vorlandabbrüche zu ergründen und Empfehlungen für den Schutz dieses Küstenabschnittes zu erarbeiten. Die Empfehlungen gingen dahin, entlang der gefährdeten Strecke Landgewinnungsfelder anzulegen, was bereits im folgenden Jahre – 1958 – in die Tat umgesetzt wurde. Es wurde erwartet, dass durch den solchermaßen eingeleiteten Verlandungsprozess die Beanspruchung der zum Teil über einen Meter hohen Abbruchkanten des alten Vorlandes durch Seegang gemindert werden würde. Es war vorgesehen die Wirksamkeit dieser Anlagen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und dann den Verlandungsfortschritt höhenmäßig, bodenkundlich und biologisch so lange zu verfolgen, bis die Felder das MThw und die Sukzessionsstufe des Andelrasens erreicht haben würde. Die Untersuchungen fanden in den Jahren 1970, 1977/78, 1985 und 1997 statt. Zum letztgenannten Zeitpunkt waren die Verlandungsfelder weitgehend geschlossen begrünt, befanden sich aber immer in einem Stadium vor der endgültigen Verlandung. Die Untersuchung dokumentiert in einem langfristigen und interdiziplinären Ansatz (Hydrometrie, Morphologie, Bodenkunde, Botanik, Zoologie) alle wesentlichen Aspekte und Sukzessionsstadien des Verlandungsprozesses von Beginn an. Sie vermittelt Erfahrungen und Entscheidungshilfen in Konfliktsituationen zwischen Küstenschutz und Naturschutz, wenn es um Fragen der Sicherung abbrechender Vorländer geht.“
Die wissenschaftlich fundierte bodenkundliche Kartierung (Bodeninventur) mit der Herausgabe von Bodenkarten ist die wichtigste Grundlage für Bodennutzung, Bodenschutz und bodenkundliche Forschung. Hier handelt es sich um Flächendaten der bodenkundlichen Kartierung zur Verbreitung und zu den Eigenschaften der Böden. Sie sind Grundlage für die Bodenkarte 1 : 50 000. Die Bodenkarten von Nordrhein-Westfalen 1 : 50 000 (BK 50) stellen die Verbreitung der zu Bodeneinheiten zusammengefassten Böden im Blattgebiet dar. Die Kartenlegende enthält für jede Bodeneinheit Angaben über die Bodenartenschichtung bis zu 2 m Tiefe, die Bodentypen und das geologische Ausgangsgestein. In einer besonderen Spalte sind die Wertzahlen der Bodenschätzung, die Nutzungseignung, die Ertragsfähigkeit und Bearbeitbarkeit sowie die Wasserverhältnisse der Böden angegeben. Die Bodenkarten bilden eine wichtige Unterlage für Aufgaben der Land- und Forstwirtschaft, der Landesplanung, Landespflege, Wasserwirtschaft und des Naturschutzes sowie für Forschung, Lehre und Unterricht. Die Bodenkarten des Kreises Wiedenbrück sowie des Kreises und der Stadt Iserlohn geben die bodenkundlichen Verhältnisse Blattgrenzen übergreifend wieder. Zu ihnen gehört jeweils ein Erläuterungsheft mit Schriften- und Kartenverzeichnis, in dem nach einer Einleitung auf die Faktoren der Bodenbildung, die Bodeneinheiten, die Bodennutzung, die nutzbaren Gesteine und Erze, den Baugrund und das Grundwasser eingegangen wird. Es sind vorhanden: Bodenkarte des Kreises Wiedenbrück 1 : 50 000. 19972 (mit Erläuterung) Bodenkarte des Kreises und der Stadt Iserlohn 1 : 50 000. 1972 (mit Erläuterung)
„Die Kenntnis des Istzustandes und die Erkenntnis der Dynamik in der Vegetation ist die Grundlage für einen erfolgreichen Naturschutz. Die vorliegende Arbeit soll insbesondere für diesen angewandten Aspekt ein wissenschaftliches Fundament bilden. Entsprechend wurde der Schwerpunkt der eigenen Untersuchungen auf die Veränderungen in der Vegetation in Abhängigkeit ökologischer Parameter gelegt: schleichende und plötzliche, natürliche und anthropogene, nur Norderney betreffende oder überregional wirksame Einflüsse werden vor dem Hintergrund sich wandelnder wissenschaftlicher Methoden und Betrachtungen gegliedert und ihre Beziehungen zur Vegetation untersucht. Das auf drei Jahre (1988 – 1990) angelegte Untersuchungsprogramm war aufgrund dieser Vorgaben wie folgt gegliedert: Im ersten Jahr wurden eine Nutzungskartierung, die Erstellung der Artenliste und ein Großteil der pflanzensoziologischen Bestandserfassung nach der verfeinerten Braun-Blanquet-Methode möglichst vollständig durchgeführt. Im zweiten Jahr lag der Schwerpunkt auf hydrocehmischen und hydrophysikalischen Untersuchungen an 11 Gewässern der Insel und die Vegetationskarte wurde erstellt. Im dritten Jahr konnten durch mehrere Exkursionen an die Festlandsküste und zu anderen Inseln ein regionaler und überregionaler Vergleich angestellt werden und es wurden bodenkundliche Untersuchungen durchgeführt. Vier Winter waren vor allem der Bestimmung von Kryptogamen, der Tabellenarbeit und den Laboruntersuchungen vorbehalten. Mit Hilfe der Karte von NEUMANN (1949) wurden unter entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen bei der Interpretation sehr genaue Schlussfolgerungen, die das Sukzessionsgeschehen betreffen, abgeleitet, mit bereits publizierten Sukzessionsmodellen verglichen und als Struktur-Zeit-Diagramme dargestellt.“
Der "WMS Umweltdaten Wuppertal" ist ein von der Stadt Wuppertal auf Basis des deegree-Frameworks (Stand 04/2026 Version 3.5.16) betriebener OGC-konformer Darstellungsdienst für raumbezogene Umweltdaten, die schwerpunktmäßig das Stadtgebiet von Wuppertal betreffen. Das Informationsangebot umfasst insbesondere Daten aus den Bereichen Bäume, Landschafts- und Naturschutz, Umgebungslärm, Luftgüte, Klima, Solarenergie, Bodenfunktion, Gewässer, Hochwasser und Starkregen. Für viele Kartenebenen unterstützt der Dienst auch punktuelle Sachdatenabfragen, aus deren Ergebnisanzeige heraus oft auf weiterführende Dokumente oder Web-Anwendungen zugegriffen werden kann. Der Hauptzweck des Dienstes ist die Bereitstellung der Geofachdaten aus dem Ressort Umweltschutz für den Urbanen Digitalen Zwilling der Stadt Wuppertal ("DigiTal Zwilling") und das verwaltungsinterne Wuppertaler Navigations- und Datenmanagementsystem WuNDa. Darüber hinaus ermöglicht er es beliebigen anderen Organisationen oder Endnutzern, mit OGC-konformen Anwendungen auf öffentliche Wuppertaler Geofachdaten aus dem Umwelt-Themenkomplex zuzugreifen. Die den Kartenebenen zugrunde liegenden Daten stammen überwiegend von der Stadt Wuppertal, z. T. aber auch von anderen Organisationen. In einigen Fällen greifen Kartenebenen kaskadierend auf WMS-Dienste anderer Organisationen zu. Die Kartenebenen und die zugehörigen Geodaten unterliegen daher jeweils individuellen Nutzungsbedingungen. Ein großer Teil der bereitgestellten Geodaten ist unter Open-Data-Lizenzen verfügbar.
NB-GDIKOM-B für Geodatendienste (Der Geodatendienst ist frei zugänglich für beliebige interne Nutzungen, dabei gelten für die übermittelten Daten die Nutzungsbeschränkungen nach dem Urheberrechtsgesetz. Jede darüber hinausgehende weitere Verwertung ist generell vertrags- und kostenpflichtig. Eine Einbettung von Leistungen des Dienstes in private und behördliche Internetseiten oder -anwendungen mit Hinweis auf dessen Herausgeber ist davon ausgenommen, hierfür gilt lediglich eine Anzeigepflicht.)
Kompensationsflächen dienen der Natur als Ausgleich für Eingriffe und sind daher keiner anderen Nutzung zugänglich. Das Kataster wird sukzessive aufgebaut und erhebt methodenbedingt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gemäß § 6 Abs. 8 LG NW sind festgesetzte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in ein Verzeichnis einzutragen. Zuständig für die Führung eines Verzeichnisses sind gem. Runderlass des MUNLV die Kreise und kreisfreien Städte als untere Naturschutzbehörde.
Landschaftsschutzgebiete sind besondere Schutzgebiete nach dem Landschaftsgesetz NRW. Sie werden über die Landschaftspläne des Kreises Herfords festgesetzt. Handlungen, die das Landschaftsbild des Gebiets radikal verändern, sind verboten. Dazu gehört das großflächige Fällen von Bäumen und Sträuchern, das Bauen von Straßen und Häusern, Verlegen von Leitungen, Ablagern von Abfall, etc. Landschaftsschutzgebiete sind im Vergleich zu den Naturschutzgebieten oft großflächig und mit geringen Nutzungseinschränkungen behaftet.
Dargestellt werden Agrarflächen mit Nutzpflanzenanbau auf Ackerflächen (Ackerfutter, Eiweißpflanzen, Energiepflanzen, Gemüse, Getreide, Hackfrüchte, Küchenkräuter, Ölsaaten), Dauerkulturen und Dauergrünland außerhalb von Mooren, Naturschutzgebieten und gesetzlich geschützter Biotope, sowie schützenswerter Biotoptypen in der Metropole Ruhr. Alle Dauergrünlandflächen liegen außerhalb von Natura 2000-Gebieten (FFH- und VSG-Flächen).
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.