„Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert eine umfassende biologische Bewertung der Gewässer einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer. Für das Makrozoobenthos, Phytoplankton, Makroalgen/Angiospermen und die Fischfauna werden in Küsten- und Übergangsgewässern durch die Mitgliedstaaten Bewertungsverfahren entwickelt. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der biologischen Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu gewährleisten, sieht die WRRL eine Interkalibrierung der Verfahren für ausgewählte Gewässertypen, Formen von Gewässerbelastungen und Biokomponenten vor. […] Aufgrund des Beschlusses des LAWA AO wurde den Ländern für die vielfältigen Aufgaben der Interkalibrierung eine Unterstützung über das Länderfinanzierungsprogramm „Wasser und Boden 2007“ zugesagt. Dieser Bericht dokumentiert die Ergebnisse von Teilen der Arbeit in Niedersachsen im gesamten Kontext WRRL, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Interkalibrierungsarbeit an der Küste beziehen und durch das Programm finanziert wurden.“
„Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert eine umfassende biologische Bewertung der Gewässer einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer. Für das Makrozoobenthos, Phytoplankton, Makroalgen/Angiospermen und die Fischfauna werden in Küsten- und Übergangsgewässern durch die Mitgliedstaaten Bewertungsverfahren entwickelt. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der biologischen Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu gewährleisten, sieht die WRRL eine Interkalibrierung der Verfahren für ausgewählte Gewässertypen, Formen von Gewässerbelastungen und Biokomponenten vor. […] Dieser Bericht dokumentiert die Ergebnisse von Teilen der Arbeit in Niedersachsen im gesamten Kontext WRRL, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Interkalibrierungsarbeit an der Küste beziehen und durch das Programm finanziert bzw. finanziell unterstützt wurden.“
Das Heft Nr. 11 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ trägt Geländebefunde und Laboranalysenergebnisse zur Rekonstruktion der Entwicklungsgeschichte einer aktiven Störung zusammen. Der Kleingladbacher Sprung ist eine Störung des tertiär- bis quartärzeitlichen Bruchschollensystems der Niederrheinischen Bucht. Er bildet die östliche Randstörung des Wassenberger Horstes und ist dort als eine nach Nordosten einfallende Abschiebung bekannt. Seine lang anhaltende Störungsaktivität ist seit dem späten Oberkarbon sicher belegt und reicht bis in die Gegenwart. Die Reaktivierung dieser Störung erfolgt phasenweise mit unterschiedlichen Bewegungsrichtungen. Während der sogenannten Inversionsphase in der Oberkreide bildet der Wassenberger Horst einen Graben, was dazu führt, dass der Versatz am Kleingladbacher Sprung in dieser Zeit scheinbar aufschiebenden Charakter hatte. Die Geometrie des Kleingladbacher Sprungs im gesamten Bruchschollensystem der Niederrheinischen Bucht bedingt, dass der Versatz der Störung zumindest zeitweise anteilig auch Blattverschiebungskomponenten aufwies. Die hier vorgestellten neuen Geländebefunde belegen, dass der Kleingladbacher Sprung auch im Quartär aktiv war und dabei die Jüngeren Hauptterrassen sowie unterschiedlich alte Lössprofile versetzt und die heutige Landschaftsentwicklung geprägt hat. [2020. 24 S., 8 Abb., 1 Tab., ISSN 2510-1331]
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) ist eine topographische Basiskarte. Sie stellt die Erdoberfläche geometrisch unter Berücksichtigung der Eigentumsgrenzen dar. Die Fortführung wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird die DGK5 durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 Höhenlinien (DGK5H) ist die Höhendarstellung in der DGK5. Die Fortführung der DGK5 wurde Ende 2013 eingestellt, zukünftig wird diese durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.
„Das NLWKN Betriebsstelle Brake/Oldenburg hat das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Juli 2007 mit der Erstellung des Gutachtens „Maßnahmenplanung in den niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässern im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ beauftragt. Aufgabe des inzwischen vorliegenden Gutachtens war es, Empfehlungen für eine Ausrichtung der Maßnahmen zur Zielerreichung im Sinne der WRRL in den niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässern bis 2015 zu erarbeiten. Das Gutachten sollte damit die fachlichen Grundlagen für die Aufstellung der entsprechenden Maßnahmenprogramme verbreitern. Um den Prozess der Definition der Maßnahmenplanung für den Bewirtschaftungszeitraum bis 2015 voranzutreiben, sollen nun im Rahmen eines Ergänzungsauftrags einige der dort empfohlenen Maßnahmentypen verortet, konkretisiert und begründet sowie die erforderlichen weiteren Planungsschritte benannt werden. […]“
„Aufgabe des vorliegenden Gutachtens ist es, Empfehlungen für eine Ausrichtung der Maßnahmen zur Zielerreichung im Sinne der WRRL in den niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässern bis 2015 zu erarbeiten. Das Gutachten soll damit die fachlichen Grundlagen für die Aufstellung der entsprechenden Maßnahmenprogramme verbreitern. […]“