Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Bodendenkmäler sind bewegliche oder unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbstständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind, sowie vermutete Bodendenkmäler, für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen, sofern sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen oder anzunehmen ist, dass sie diese erfüllen.
Dieser INSPIRE-Dienst stellt das Informationssystem Hydrogeologische Karte von Nordrhein-Westfalen 1:100.000 [IS HK 100] für das INSPIRE-Thema Geologie, Anwendungsschema Hydrogeologie dar. Das Informationssystem verwaltet qualitative Angaben über die hydrogeologisch relevanten Eigenschaften der Gesteine des oberen Grundwasserleiters.
Darstellung von Geodaten zu Natur und Umwelt im Kreis Warendorf. Neben der Übersicht der Landschaftspläne können auch deren Festsetzungen und Entwicklungsziele dargestellt werden. Verschiedene Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete) können angezeigt werden. Naturdenkmale, nach §42 geschützte Biotope und geschützte Landschaftsbestandteile sind ebenfalls darstellbar.
Die Inventarisierung der Masten von Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen und Beleuchtungen beinhalten neben dem Standort (Fußpunktkoordinaten) die Erfassungsgenauigkeit. Jeder Mast hat eine eindeutige MastID, über die er mit den anderen erfassten Objekten (Lichtzeichengeber, Verkehrszeichen und Beleuchtungen) verknüpft werden kann.
Radknotenpunkte dienen der Orientierung und Navigation für Freizeitradelnde. Rote Plaketten mit einer weißen Nummer oberhalb des Pfostens montiert, kennzeichnen den jeweiligen Radknotenpunkt. Zusätzliche Routeneinschübe an Zielwegweisern weisen die Radelnden zu den nächsten Knotenpunkten. Der Datensatz enthält alle Radknotenpunkte im Kreis Viersen.
Die Inventarisierung der Straßenbeleuchtung beinhaltet neben der Position des Leuchtpunktes den Typ, die Höhe sowie die Erfassungsgenauigkeit. Bei Zusatzzeichen wurde zusätzlich der Textinhalt erfasst. Alle Beleuchtungsobjekte sind -soweit vorhanden- über IDs mit ihren Masten verknüpft.
Die Inventarisierung der Lichtzeichenanlagen beinhaltet neben dem Standort die Art (Befestigung), die Höhe sowie die Erfassungsgenauigkeit. Alle Lichtzeichenanlagen sind -soweit vorhanden- über IDs mit ihren Masten verknüpft.
Dieser Datensatz enthält die Beschriftung für das Koordinatengitter mit der Kachelgröße 1km x 1km (Kilometerquadrate) für den Bereich der Kreise Kleve, Viersen und Wesel, sowie für die Stadt Krefeld. Das Bezugssystem dieses Gitters ist UTM / ETRS 89. Die Gitternetzlinien geben immer glatte Koordinatenwerte an. Der enthaltene Text gibt die Koordinate der unteren linken Ecke jedes Kilometerquadrates an.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.