Sachinformationen zu den Gesundheitsämtern. Dieser Layer kann für den FeatureInfo-Request des WMS-Dienstes genutzt werden. Er liefert die Sachinformationen zu den Zweigstellen des Gesundheitsamtes in Dortmund. Eine Kartendarstellung erfolgt nicht. Diese liefern die anderen Layer des WMS-Dienstes.
Sachinformationen zu Spielplätzen. Dieser Layer kann für den FeatureInfo-Request des WMS-Dienstes genutzt werden. Er liefert die Sachinformationen zu allen städtischen Spielplätzen in Dortmund. Eine Kartendarstellung erfolgt nicht. Diese liefern die anderen Layer des WMS-Dienstes.
Sachinformationen zum Radverkehr. Dieser Layer kann für den FeatureInfo-Request des WMS-Dienstes genutzt werden. Er liefert die Sachinformationen zu allen Radfahreinrichtungen in Dortmund. Eine Kartendarstellung erfolgt nicht. Diese liefern die anderen Layer des WMS-Dienstes.
Die Isophonenbänder zeigen die flächenhafte Wiedergabe der Schallausbreitung für den Lärmindex LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und Lärmindex LNight (Nacht-Lärmindex 22 bis 06 Uhr) der Runde 4 der Umgebungslärmkartierung.
Einzellayer Flurstücksstruktur der digitalen Topographischen Karte 1:10000 als ATOM-Downloaddienst in Form von Rasterkacheln. Inhaltlich wird auf die ALKIS-Flurstücksebene zugegriffen.
Dieser Web Map Service ist ein gekachelter Kartendienst zur schnellen Anzeige, welcher als Datengrundlage das Digitale Oberflächenmodell mit der Bodenauflösung von 1m vom Gebiet Brandenburg mit Berlin hat.
Darstellung des Einzellayers Flurstücksstruktur der digitalen Topographisch Karte 1:10.000 als Web Map Service. Inhaltlich wird auf die ALKIS-Flurstücksebene zugegriffen.
INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenden Bodenschätzungsobjekte. Diese umfassen die Objektarten AX_Bodenschaetzung, AX_GrablochDerBodenschaetzung, AX_MusterLandesmusterUndVergleichsstueck und AX_Tagesabschnitt und werden automatisiert aus den Daten von ALKIS BW - NOrA abgeleitet.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.