Geoportal Rheinland Pfalz. Blattschnitte.:UTM-Blattschnitt als Viertellung der Digitalen Topographischen Karte DTK25 - DTKV10, 5' geographische Länge x 3' geographische Breite
Die durch diesen Metadatensatz bereitgestellten Daten sind nicht im WMS "Lärmkarte" enthalten bzw. dargestellt, sondern werden als zusätzliche Daten zur Verfügung gestellt. Fassadenpunkte dienen zur Berechnung der Betroffenenzahlen. Bereitgestellt werden die Fassadenpunke zur Berechnung der Betroffenenzahlen nach EU-Umgebungslärmrichtlinie.
Hintergrunddienst mit einzelnen Objekten der ALKIS-Karte (Flurstück, Gebäude, Tats. Nutzung, u.a.), dem generalisierten Grundriss und den Statistischen Bezirken
Die Flurgrenzen der Amtlichen Liegenschaftskarte des Kreis Mettmann. In den Sachinformationen sind die Erfassungsmaßstäbe der einzelnen Insel- und Rahmenkarten, sowie die DGK5-Blattnummern zu finden.
Die innerhalb eines Jahres gemeldeten Einbürgerungen werden nach Geschlecht, Familienstand, Alter sowie bisherigen Nationalität, Einbürgerungsart (Anspruchs- oder Ermessenseinbürgerung) erfasst.
Dieser Datensatz umfasst alle Gebäude des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) mit dem Genauigkeitsstatus 1000, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Unter dem Genauigkeitsstatus 1000 sind alle Gebäude enthalten, die Katastermäßig eingemessen sind.
Diese Karte zeigt die Behördenstandorte im Kreis Herford. Darunter zählen Rathäuser, Polizeiwachen, Feuerwachen, die Kreisverwaltung und weitere behördliche Einrichtungen.
Der Dienst enthält historische Luftbilder aus Eigen- und Landesbefliegung. Die letzten beiden Befliegungsjahre sind nicht enthalten. Die Kartenwerke werden automatisiert je nach passendem Maßastab ein- und ausgeblendet.
Die Datei ist ein Baustein der Lärmkartierung gemäß der Umgebungslärmrichtlinie. Sie stellt die Bereiche dar, in denen die Grenzwerte von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht durch Schienenverkehr überschritten werden.
Die Datei ist ein Baustein der Lärmkartierung gemäß der Umgebungslärmrichtlinie. Sie stellt die Bereiche dar, in denen die Grenzwerte von 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht durch Straßenverkehr überschritten werden.