Zusammenführung der DGM1-Schummerungsdaten (von Geobasis NRW) im Kreisgebiet Mettmann zu einem Raster-Mosaik. Eine Schummerung ist die plastische Wiedergabe der Geländeformen in einem Graustufenbild. Der räumliche Eindruck entsteht durch die Beleuchtung mit einer imaginären Lichtquelle. Die DGM1-Schummerung ist die Visualisierung des Digitalen Geländemodells 1 (DGM1). Bei der DGM1-Schummerung befindet sich die imaginäre Lichtquelle im Nordwesten. Eine Erhebung erscheint am Nordwesthang hell und am Südosthang dunkel. Ebenen sind mit mittlerer Helligkeit gefärbt. Dadurch wird ausgedrückt, wie stark die Oberfläche der Lichtquelle zugewandt ist. Mittels der DGM1-Schummerung kann die natürliche Geländeform sehr plastisch dargestellt werden. Das Digitale Geländemodell beschreibt die natürliche Geländeform der Erdoberfläche durch georeferenzierte Höhenpunkte. Objekte wie z. B. Vegetation und Gebäude werden nicht dargestellt. Die Höhenpunkte sind regelmäßig angeordnete Gitterpunkte mit einer bestimmten Gitterweite oder unregelmäßig verteilte Messpunkte (Messpunktwolken). Die Zahl in der Bezeichnung DGM1 gibt die Gitterweite von 1 m an.
Die Digitalen Verwaltungsgrenzen beinhalten für ganz NRW die aus dem Basis-DLM abgeleiteten Verwaltungsgrenzen des Landes, der Regierungsbezirke, der Kreise und kreisfreien Städte sowie der Kommunen. Die Ableitung erfolgt einmal jährlich zum 01.10. und entspricht dann dem Fortführungsstand des Basis-DLMs. Bei wesentlichen Änderungen finden weitere Aktualisierungen statt. Für die gesamte Landesfläche von Nordrhein - Westfalen stehen aus dem Basis DLM abgeleitete Verwaltungsgrenzen (geschlossene Polygone) in zwei Detaillierungsgraden zur Verfügung. DVG2: Reduzierung auf ca. 10% der Punkte der DVG1 (Verwaltungsgrenzen mit allen Grenzpunkten aus dem ATKIS®-Basis-DLM, Ausdünnung und Douglas-Peucker-Algorithmus). Die Digitalen Verwaltungsgrenzen sind besonders als räumliche Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geo- und Fachinformationssystemen, als Hintergrundinformation für die Überlagerung mit fachspezifischen Daten sowie für die rechnergestützte Bearbeitung thematischer Karten geeignet.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 für Nordrhein-Westfalen (DTK10 NRW) war ein Landeskartenwerk, das aus objektstrukturierten Daten des ATKIS® Basis-DLM, aus Gebäudedaten und aus einem Geländemodell automatisiert abgeleitet wurde. Die DTK10 NRW wurde nach Fortführung des ATKIS® Basis-DLM wöchentlich aktualisiert und gewährleistete somit eine hohe Aktualität. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen mit hoher Lagegenauigkeit. Als großmaßstäbige Karte bietet sie die ideale Grundlage für Planungen und eignet sich als Kartengrundlage für thematische Karten. Die Jahrgänge 2003 bis 2010 enthalten die Farbausprägung sowie die Restschriften. In den Jahrgängen ab 2011 sind zusätzlich die Graustufen enthalten. Die DTK10 NRW wird seit 31.08.2023 nicht mehr aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Der Datensatz beinhaltet Polygone der 54 Stimmbezirke im Remscheider Stadtgebiet. Ein Stimmbezirk ist eine örtliche Abgrenzung (organisatorische Einheit) zur Durchführung bei politischen Wahlen. Die Stimmbezirke sind laut gesetzlichen Bestimmungen (Kommunalwahlgesetz/Landtagswahlgesetz) den örtlichen Verhältnissen so abzugrenzen, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird. Jedem Stimmbezirk ist ein Wahllokal zur Durchführung des Wahlvorganges zugeordnet. Änderungen werden durch den Kommunalwahlausschuss vorgenommen, wenn es Veränderungen in der Bevölkerungsverteilung oder gesetzliche Vorgaben erforderlich machen. Letztmalig wurden in Remscheid am 19.12.2024 Anpassungen beschlossen. Zu den Polygonflächen sind folgende Sachinformationen abgelegt: Stimmbezirknummer, Stimmbezirkname, Wahlbezirknummer, Wahlbezirkname, (verkürzter) Textstring zum Stimmbezirk. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz: Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde auch in Nordrhein-Westfalen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, § 47a, Schutz der Alleen). Demnach führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrgein-Westfalen (LANUK) ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Bei den gesetzlich geschützten Alleen handelt es sich nach Absatz 1 des Gesetzes um Alleen, die an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen stehen. Beim Alleenkataster handelt sich um die zurzeit im Aufbau befindliche Datensammlung der gesetzlich geschützten Alleen in Nordrhein-Westfalen. Die Informationen zu den hier erfassten Alleen wurden aus verschiedensten Datenquellen zusammengetragen und in einem geografischen Informationssystem vereinheitlicht dargestellt. Alle Alleen werden graphisch verortet und über Sachinformationen, wie etwa Länge, Pflanzzeitraum, Baumartenzusammensetzung oder Schutzstatus beschrieben.
Badegewässer NRW - Stammdaten Messstelle - Bewertung nach EG Badegewässerrichtlinie: Entsprechend der EG-Badegewässerrichtlinie (Richtlinie 2006/7/EG) werden die EG-Badegewässer zum Schutz der Badenden auf bakterielle Belastungen während der Badesaison untersucht. Bei der Überwachung der Badegewässer steht der Schutz der Badenden im Vordergrund. Die Richtlinie gilt für Gewässer, in denen das Baden durch die Überwachungsbehörden ausdrücklich gestattet wird und bei denen mit einer großen Zahl von Badenden zu rechnen ist. Für die Bewertung werden von den zuständigen Behörden mindestens alle vier Wochen an den gemeldeten Badestellen Proben entnommen. Die Bewertung erfolgt jedes Jahr auf Basis der Werte (Intestinale Enterokokken und Escherichia Coli) der zurückliegenden vier Jahre mit Hilfe einer 90- bzw. 95-Perzentil-Bewertung. Die hier bereitgestellten Geodaten werden im Format Shape (shp) und Geopackage (gpkg) bereitgestellt und jährlich im Frühjahr aktualisiert. Sie enthalten Punktdaten der Badestellen mit den Bewertungen für das jeweilig zurückliegende Jahr. Außerdem enthalten ist ein Datensatz der zugehörigen Gewässerflächen.
Erdwärme oder Geothermie ist die gesamte unterhalb der festen Erdoberfläche in Form von Wärme gespeicherte Energie. Pro 100 m Tiefe steigt die Temperatur um etwa 3°C. Bereits die niedrigen Temperaturen in den oberen Erdschichten (10-12°C) lassen sich zur Beheizung von Gebäuden aller Art nutzen. Das Informationssystem Geothermie [IS GT] beschreibt das geothermische Potential hinsichtlich Nutzungsmöglichkeiten für oberflächennahe, mitteltiefe und tiefe Geothermie. Die oberflächennahe Geothermie betrachtet die Wärmeleitfähigkeit der Gesteine für Erdwärmesonden bis in 100 Meter Tiefe sowie die geothermische Ergiebigkeit für Erdwärmekollektoren. Hinsichtlich mitteltiefer Geothermie werden Informationen zur Planung von geothermischen Anlagen bis in 1.000 Meter Tiefe, derzeit für das Rheinland sowie den Nordrand des Rheinischen Schiefergebirges, vorgehalten. Für die Planung von tiefen geothermischen Anlagen (Dubletten) bis in mehr als 5.000 Meter Tiefe werden geologische Informationen über die als Zielhorizonte in Frage kommenden Kalksteinschichten zur Verfügung gestellt. Das Informationssystem liefert damit wertvolle Eckdaten bezüglich der Nutzungsmöglichkeiten von Erdwärme.
„Die Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“, die seit 1985 vom StAWA Aurich (heute NLWK Betriebsstelle Aurich) betrieben wird, umfasst unter anderem den Bau einer sturmflutsicheren Deichnase (Leyhörn) mit Siel, Schleuse und Speicherbecken, die sich aus der Leybucht heraus nach Nordwesten erstreckt. Im Zuge der Maßnahme wurden rd. 740 ha Watt-, Salzwiesen- und Sommerpolderflächen eingedeicht, überbaut oder anderweitig ihrer vorherigen Funktion entzogen. Als Kompensation sieht der Planfeststellungsbeschluss […] verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung des Naturschutzes in der Leybucht vor; unter anderem wurde Leyhörn 1994 durch die Bezirksregierung Weser-Ems als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Nach der ersten Phase der Beweissicherung von 1989 – 1997 wurde das NLÖ – Forschungsstelle Küste 1997 von der Bezirksregierung Weser-Ems beauftragt, diese mit einer zweiten Untersuchungsphase bis zunächst 2000 fortzuführen. Diese umfasst u. a. Untersuchungen zur terrestrischen Wirbellosenfauna im NSG Leyhörn, deren erste Ergebnisse in diesem Dienstbericht vorgestellt werden.“
Der Datensatz "1m-Höhenlinien Wuppertal 2020" enthält Höhenlinien mit einer Äquidistanz von 1 m für das gesamte Stadtgebiet von Wuppertal. Es werden 5 verschiedene Ausprägungen bezüglich Datenformat und Koordinatensystem vorgehalten. Der Datensatz basiert auf dem von Geobasis NRW bereitgestellten Digitalen Geländemodell DGM1 mit dem überwiegenden Datenstand 2020 (Stand 2020 in einigen nördlichen und nordöstlichen Randbereichen des Wuppertaler Stadtgebietes). Das DGM1 ist ein durch flugzeuggestütztes Laserscanning (Lidar) erzeugtes regelmäßiges Punktgitter mit einer Maschenweite von 1 m und einer Höhengenauigkeit eines Einzelpunktes von +/- 2 dm. Die Höhenlinien wurden mit ArcGIS und der Erweiterung ArcGIS Spatial Analyst durch Interpolation im DGM1 ohne Berücksichtigung von zusätzlichen Geländebruchkanten erzeugt. Über das Standardverhalten des im Spatial Analyst verfügbaren Werkzeugs "Oberfläche - Konturlinie" hinaus erfolgte keine explizite weitere Glättung des Krümmungsverlaufes der Höhenlinien. Der Datensatz wird nicht fortgeführt. Nach einer Aktualisierung des DGM1 werden die Höhenlinien Wuppertal unter anderen Produktbezeichnungen neu abgeleitet. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbar.