Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens für Grundstücke mit im wesentlichen gleichen Nutzung- und Wertverhältnissen. Die Bodenrichtwerte wurden flächendeckend für das Gebiet des Kreises Heinsberg für Zonen gleicher Nutzungs- und Wertverhältnisse (zonale Bodenrichtwerte) ermittelt. Sie sind auf den Quadratmeter Grundstückfläche bezogen. Die Richtwerte sind unter www.boris.nrw.de abrufbar.
Nutzungsbedingungen: Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Orginalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter im Fachbereich IV/technische Dienste der Gemeinde Holzwickede erteilt werden.
Die Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereiches Stadtplanung der Stadt Gütersloh erteilt werden.