Das Monitoring vegetationskundlicher Dauerflächen „DF“ ist das geeignete Werkzeug um verlässliche Aussagen über Veränderungen von Lebensräumen mit deren Flora und Vegetation zu erlangen. 2006 wurden zwei von der Nds. Wattenmeer-Stiftung finanzierte Projekte erfolgreich abgeschlossen, welche die Grundlage für ein zukünftiges zielgerichtetes vegetationskundliches Dauerflächen-Monitoring bilden. Das erste dieser Projekte, das sich mit den Dauerflächen auf den Ostfriesischen Inseln befasst, wurde von Dr. Jörg Petersen – nature-consult - bearbeitet. Das zweite Projekt erstreckt sich auf das Küstenvorland und wurde ergänzend zum 1. Teilprojekt von Frau Sabine Arens bearbeitet. Ein Schwerpunkt dieser beiden Projekte war es, das über verschiedene Institutionen und Personen verteilte und teilweise schwer zugängliche Wissen über bereits vorhandene DF zu sichern und nutzbar zu machen.
Der zeitgesteuerte Darstellungsdienst INSPIRE Phänologie der Eiche und Buche WMS-T beschreibt die phänologischen Daten der beiden Baumarten auf Untersuchungsflächen in Nordrhein-Westfalen in den zurückliegenden Jahren. Das Eintrittsdatum bestimmter Phasen in der Pflanzenentwicklung (Phänologie) verschiebt sich über die Jahre unter anderem in Abhängigkeit von Temperaturveränderungen. Aus langjährigen Beobachtungen kann damit der Einfluss veränderter klimatischer Bedingungen auf die Entwicklung von Pflanzen und Ökosystemen ermittelt werden. Anders als direkte Temperaturmessungen spiegelt die Phänologie also eine Reaktion der Natur auf ihre Umwelt wider. Daher ist sie ein wichtiger und besonders sensitiver Bioindikator für den Klimawandel. Als Indikator wird der Blattaustrieb sowie die Länge der Vegetationsphase der Buche und der Eiche verwendet. Als Vegetationsphase ist dabei die Zeitspanne zwischen dem Blattaustrieb und der Blattverfärbung definiert. Sie wird wie folgt berechnet: Kalendertag Blattverfärbung minus Kalendertag Blattaustrieb. Die Daten werden auf sechs (Buche) bzw. acht (Eiche) Flächen des intensiven forstlichen Umweltmonitorings in Nordrhein-Westfalen (ForUm NRW) jährlich seit 2001 visuell im Gelände erhoben. Pro Untersuchungsbestand werden Daten an 20 bis 50 Waldbäumen erhoben. Die Buche wird am Niederrhein, im Ruhrgebiet, im Eggegebirge, im Sauerland und in der Nordeifel beobachtet. Die Eiche wird am Niederrhein, im Münsterland, im Sauerland und in der Nordeifel beobachtet. Die Daten der Flächen werden gemittelt und nach Quantilen klassifiziert dargestellt.
Mit dem Digitalen Dienst Fluglärmzonen wird ein digitales Modell der Lärmschutzzonen für den zivilen Flughafen Köln/Bonn, sowie die militärischen Flugplätze Nörvenich und Geilenkirchen angeboten. Gesetzliche Grundlage ist das Fluglärmgesetz i.d.F. vom 31.10.2007 (FluLärmG), auf deren Grundlage das Land mit Datum vom 07.12.2013, 27.06.2013 und 15.10.2013 die Verordnungen über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Köln/Bonn (Fluglärmschutzverordnung Köln/Bonn- FluLärmKölnV), die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nörvenich (Fluglärmschutzverordnung Nörvenich - FluLärmNörvV) und die Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Geilenkirchen (Fluglärmschutzverordnung Geilenkirchen - FluLärmGeilenkV) erlassen hat. Grundlage des Modells für die Darstellung der Lärmschutzzonen sind die entsprechenden Kurvenpunkte der jeweiligen Verordnungen - Koordinatensystem: UTM-Abbildung in Zone 32, Ellipsoid GRS80, Datum ETRS89 - welche vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW in einer topographischen Karte im Maßstab 1:50 000 und in Blättern der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5 000 festgelegt wurden. Dargestellt werden sowohl die Tagschutzzonen als auch die Nachtschutzzone in einer Abstufung von jeweils 5 dB(A) äquivalentem Dauerschallpegel, sowie dem Maximalpegel in der Nachtschutzzone von 6 mal 57 dB(A), was eine parzellenscharfe Darstellung der entsprechenden Lärmbelastung ermöglicht.
Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Land Nordrhein-Westfalen. Jede über die reine Einsichtnahme hinausgehende Nutzung bedarf der Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln.
Der WMS LINFOS NRW umfasst wesentliche Inhalte der Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) NRW wie naturschutzfachliche Grundlagendaten, Alleen und Schutzgebiete, etc..
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur physischen und biologischen Bedeckung der Erdoberfläche (künstliche Flächen, landwirtschaftliche Flächen, Wälder, natürliche und naturnahe Gebiete, Feuchtgebiete und Wasserkörper) im Freistaat Sachsen.
Dieser Dienst ist kostenfrei und kann gemäß den Nutzungsbestimmungen von Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) unter Angabe der Quelle: "Geodaten Sachsen" genutzt werden.
Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015
Dieser Dienst enthält alles rund um das Thema Fahrradfahren im Stadtgebiet Düsseldorf. Ladestationen für E-Bike, wie Fahrradhändler und Werkstätten. Mit einem Netz aus schnellen, ruhigen und naturnahen Fahrradrouten wird das Stadtgebiet abgedeckt. Dazu kommen Strecken mit Winterdienst.
Nutzungsbedingungen für kommunale Geodaten mittels Darstellungsdiensten Nutzungsrechte: Die Darstellungsdienste können unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen uneingeschränkt genutzt werden; die Nutzung bedarf keiner weiteren Genehmigung. Die bereitgestellten Dienste dürfen grundsätzlich mit eigenen Diensten und Diensten Anderer zusammengeführt werden. Das Nutzungsrecht umfasst nicht die dauerhafte Speicherung der über den Dienst bereitgestellten Daten zum Aufbau von Sekundärdatenbeständen und deren Weiterverwendung. Nutzungsbedingungen: Die Nutzer haben sicherzustellen, dass 1. dem Dienst sowie aus diesem abgeleitete Präsentationen der Quellenvermerk Vermessungs- und Katasteramt Düsseldorf (Jahr) beigegeben und erkennbar in optischem Zusammenhang eingebunden wird. 2. neue Gestaltungen oder sonstige Abwandlungen durch Kombination mit anderen Diensten mit einem Veränderungshinweis im beigegebenen Quellenvermerk versehen werden oder, sofern der Lizenzgeber dies verlangt, der beigegebene Quellenvermerk gelöscht wird. Mit der Nutzung des Dienstes gelten diese Bedingungen als anerkannt. Haftungsbeschränkung: Für die Kompatibilität des zur Verfügung gestellten Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen. Eine über gesetzliche Schadensersatzansprüche hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Dieser WFS-Dienst, speziell für die Datenlieferung erstellt, beinhaltet gemappte Rohdaten in dem MDI-DE:MSRL-Schema. Die Daten stammen von der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer (NLPV) und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).
In der Entwicklungszielekarte des Landschaftsplans Osning werden Entwicklungsziele für die Landschaft dargestellt. Der Landschaftsplan erstreckt sich über die Städte Borgholzhausen und Werther sowie über Teile der Stadt Halle (nördlich der B 68) und einen kleinen Teil der Stadt Versmold (Naturschutzgebiet Salzenteichs Heide). Zu den Flächen ist eine pdf-Datei mit dem Textteil zu den Entwicklungszielen verlinkt.