ASL ist das Programm zur tagesaktuellen Auskunft und Bereitstellung der Angaben des amtlichen Vermessungswesens und der Standardpräsentationen - auch zur Mitwirkung an der Bereitstellung entsprechend § 6 Abs.4 NVermG -. Zuständig für die Vergabe von ASL-Zugängen sind die Regionaldirektionen.: http://www.gll.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=10643&article_id=50439&_psmand=34
Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Niedersachsen (GAG) ermitteln zum 1. Januar eines jeden Jahres aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen. Als Bodenrichtwert bezeichnet man den durchschnittlichen Lagewert des Grund und Bodens pro Quadratmeter für eine Mehrzahl von Grundtsücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte für Bauland und Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Nutzflächen werden flächendeckend innerhalb dieser Web-Site für das gesamte Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt. Auf den Richtwertkarten kann durch eine grafische Positionierung, durch Eingabe des Ortsnamens, durch Eingabe der Gemeinde/Stadt mit Straße und Hausnummer, durch Eingabe des Flurstückkennzeichens das Grundstück ausgewählt und der Bodenrichtwert abgelesen werden. Die Anmeldung zur Nutzung dieses kostenpflichtigen Dienstes erfolgt online über ein Formular. Beispieldaten können kostenlos eingesehen werden.
Für die Nutzung der Daten ist die Lizenz CC BY 4.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode.de abrufbar. Der Quellenvermerk ist gemäß Abschnitt 3 – Lizenzbedingungen mit "LGLN" anzugeben.
Mit Hilfe des Immobilien-Preis-Kalkulators können Sie schnell und einfach das Preisniveau für Ihr freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus, Ihr Reihenhaus/Ihre Doppelhaushälfte oder Ihre Eigentumswohnung abschätzen. Der Immobilien-Preis-Kalkulator basiert auf Marktmodellen (Vergleichsfaktoren), die durch die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung mit Hilfe mathematisch-statistischer Verfahren (multiple Regression) ermittelt werden. Die Marktmodelle werden in der Regel in Grundstücksmarktberichten jährlich veröffentlicht. Die Immobilienpreiskalkulation dient der Ermittlung eines ungefähren Preisniveaus und soll dem Nutzer als Anhalt für eine grobe Einschätzung des Immobilienwertes dienen. Sie ersetzt kein Verkehrswertgutachten und kann nicht als Grundlage für eine qualifizierte Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch verwendet werden. Es ist nicht in allen Landkreisen die Berechnung eines Preisniveaus möglich.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 abrufbar. Der Quellenvermerk gemäß (2) der Lizenz lautet "LGLN"
Insgesamt betreibt das Land Niedersachsen etwa 260 Pegel. An etwa 220 Pegeln wird zusätzlich zum Wasserstand noch der Abfluss ermittelt. Ein Großteil der Pegel wurde in den 50er und 60er Jahren des letzten Jahrhunderts errichtet, teilweise gibt es jedoch auch Pegel mit längerer Beobachtungsdauer. Von allen Pegeln liegen etwa 20 Pegel im Tidegebiet und 60 Pegel sind Hochwassermeldepegel.
Seegrasbestände im Niedersächsischen Wattenmeer 2013. Durch Begehungen wurden in 2013 die Seegrasbestände im Eulitoral erfasst.Die Erfassung der langfristigen Entwicklung der Seegrasbestände im niedersächsischen Wattenmeer erfolgt durch Gesamtkartierungen, die im Abstand von 6 Jahren durchgeführt werden. Dabei werden Lage und Ausdehnung der Seegrasvorkommen sowie Angaben zu ihrer Artenzusammensetzung und Bewuchsdichte auf Grundlage von Geländeuntersuchungen mit begleitender Luftbildauswertung ermittelt.
Seegrasbestände im Niedersächsischen Wattenmeer 2013. Durch Begehungen wurden in 2013 die Seegrasbestände im Eulitoral erfasst.Die Erfassung der langfristigen Entwicklung der Seegrasbestände im niedersächsischen Wattenmeer erfolgt durch Gesamtkartierungen, die im Abstand von 6 Jahren durchgeführt werden. Dabei werden Lage und Ausdehnung der Seegrasvorkommen sowie Angaben zu ihrer Artenzusammensetzung und Bewuchsdichte auf Grundlage von Geländeuntersuchungen mit begleitender Luftbildauswertung ermittelt.
Seegrasbestände im Niedersächsischen Wattenmeer 2013. Durch Begehungen wurden in 2013 die Seegrasbestände im Eulitoral erfasst.Die Erfassung der langfristigen Entwicklung der Seegrasbestände im niedersächsischen Wattenmeer erfolgt durch Gesamtkartierungen, die im Abstand von 6 Jahren durchgeführt werden. Dabei werden Lage und Ausdehnung der Seegrasvorkommen sowie Angaben zu ihrer Artenzusammensetzung und Bewuchsdichte auf Grundlage von Geländeuntersuchungen mit begleitender Luftbildauswertung ermittelt.
Seegrasbestände im Niedersächsischen Wattenmeer 2013. Durch Begehungen wurden in 2013 die Seegrasbestände im Eulitoral erfasst.Die Erfassung der langfristigen Entwicklung der Seegrasbestände im niedersächsischen Wattenmeer erfolgt durch Gesamtkartierungen, die im Abstand von 6 Jahren durchgeführt werden. Dabei werden Lage und Ausdehnung der Seegrasvorkommen sowie Angaben zu ihrer Artenzusammensetzung und Bewuchsdichte auf Grundlage von Geländeuntersuchungen mit begleitender Luftbildauswertung ermittelt.
Die kleinste abgegrenzte hydrologische Betrachtungsebene der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist der Wasserkörper (WK).Küstenwasserkörper wurden für die Bewertungen nach WRRL von der Küstenlinie bis zur 1 SM-Linie und darüber hinaus für die chemische Bewertung bis zur Hoheitsgrenze ausgewiesen.Übergangsgewässer gemäß WRRL sind die Oberflächenwasserkörper in der Nähe von Flussmündungen, die aufgrund ihrer Nähe zu den Küstengewässern einen gewissen Salzgehalt aufweisen, aber im wesentlichen von Süßwasserströmungen beeinflusst werden.Neben den Niedersächsischen Gewässern sind auchdieansonsten von Niedersachsen berührten Gewässer und Wasserkörper mit abgebildet. Die Wasserkörpercharakterisierung und Bewertung ist mit Ergebnissen der Bewertung des ökologischen Gesamtzustandes/-potentials und des chemischen Gesamtzustandes zur Erstellung von Themenkarten als Attributierung integriert..
Gemäß Artikel 16 der EU - Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) hat jeder Mitgliedstaat alle zwei Jahre einen Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich zu veröffentlichen. Die hier abgebildeten Daten sind aus einer Liste der Einleitungsstellen aller Kläranlagen mit einer Ausbaugröße größer 2 000 EW (Stand 31.12.2014) mit Angaben über Ausbaugröße, Belastung einschließlich Zu- und Ablaufkonzentrationen bzw. Frachten erstellt. Zusätzlich wurde eine räumliche Zuordnung nach der Lage zu den Wasserkörpern der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berechnet.