Unter dem Titel "Essbare Stadt" verbirgt sich eine weltweite Bewegung, die in Europa ihren Anfang in Andernach nahm. Dabei geht es darum, dass im öffentlichen Raum und frei zugänglich für alle Bürgerinnen und Bürger Obst und Gemüse angebaut wird. Also Gemüse- statt Rosenbeete im Park bzw. Apfel- und Birnbäume entlang einer Straße statt Ahorn oder Buche. Doch bereits im Bestand gibt es viele Obstbäume und -sträucher auf öffentlichem Grund. Die meisten Menschen, die sich zumindest hin und wieder in der Natur bewegen, kennen in ihrem Umfeld die Brombeerhecken, Wacholdersträucher oder auch den einen oder anderen „wilden“ Kirschbaum, an dem man sich bedienen kann. Die Stadt Hamm möchte aber nun ihr Angebot rund um heimische Obst- und Fruchtgehölze ausbauen, verstärkt über vorhandene Standorte informieren und bei anstehenden Baumpflanzungen stets bemüht sein, auch fruchttragenden Baumarten zu pflanzen, sofern die die jeweiligen Standortbedingungen zulassen. Darüber hinaus sollen an verschiedenen Orten in der Stadt Hamm Streuobstwiesen neu angelegt bzw. einzelne Obstbäume neu gepflanzt werden – auch im Sinne des Waldentwicklungskonzeptes der Stadt.
Der Datensatz enthält Informationen über die Standorte und Bezeichnungen der Feuerwehr und Rettungswachen in der Stadt Hamm. Er beinhaltet außerdem Links für weitere Informationen zu den jeweiligen Standorten.
Familienfreundlichkeit ist das Aushängeschild und wichtiger Standortfaktor für die Stadt Hamm und ihre Unternehmen. Flexible Arbeitszeiten, ein attraktives Arbeitsumfeld, Verständnis für familiäre Fragen und Herausforderungen ziehen Fachkräfte an und stellen einen wirksamen Hebel zur Gewinnung und Bindung von Fach- und Arbeitskräften dar. Die Unternehmen werden von einer Jury für ihr Engagement zur Vereinbarkeit und Unterstützung von Familie, Pflege und Beruf ausgezeichnet. Die Auszeichnung ist für zwei Jahre gültig und soll die familienfreundliche Unternehmenskultur nach innen und nach außen sichtbar machen. Das Siegel unterstützt die Initiative der Stadt Hamm, mit dem Ziel familienfreundlichste Stadt Deutschlands zu werden.
Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Übach-Palenberg.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.