Das Topographische Landeskartenwerk 1 : 50 000 ( in der Vorstufe) für Niedersachsen wird auch in Form von Rasterdaten angeboten. Die Rasterdaten liegen in der Standardauflösung von 200 Linien pro cm vor (508 dpi) und sind im rechtwinklig-ebenen Gauß-Krüger-Koordinatensystem georeferenziert. Jedem Bildpunkt (Pixel) ist dabei ein Rechts- und ein Hochwert zugeordnet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Höhe (Höhenlage-Gitter-Coverage) aus dem DOM1 umgesetzte Daten bereit.:Dieser Layer visualisiert die hessischen Höhenlagen abgeleitet aus dem DOM1 Datenmodell. Die Datengrundlage erfüllt die INSPIRE Datenspezifikation.
Der automatisierte Abruf und die Nutzung der Geobasisdaten und der zugeh_rigen Metadaten sind kostenfrei. (§ 24 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz - HVGG) - Lizenz: dl-zero-de/2.0 - Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 - https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0
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Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen) aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.:Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen) aus ALKIS umgesetzte Daten bereit.
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Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter in der Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Rietberg erteilt werden.
Die Datenschutzhinweise (abrufbar über https://www.rietberg.de/datenschutz.html) informieren Nutzer der Website www.rietberg.de über Art, den Umfang und die Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Stadt Rietberg. Wenn Sie www.rietberg.de besuchen, erbringt die Stadt Rietberg für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Telemediengesetzes. Dabei verarbeitet sie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes NRW.
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Wie ist das Rothaargebirge entstanden? Welche Rohstoffe wurden abgebaut und warum entspringt die Ruhr am Rothaarsteig? Diese und weitere Fragen werden im GeoWanderführer Rothaarsteig beantwortet. Entlang der insgesamt 220 Kilometer von Brilon nach Dillenburg beleuchtet die Publikation an 77 Geopunkten die interessante und abwechslungsreiche Geologie, Hydrogeologie und Bergbaugeschichte dieser Region. [2008. 211 S., zahlr. farb. Abb., Karten; ISBN 978-3-86029-973-9]. Die Publikation ist derzeit nur in gedruckter Form erhältlich.
Immobilienrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für bebaute Grundstücke bezogen auf ein „Normobjekt“ (§ 38 Grundstückswertermittlungsverordnung – GrundWertVO NRW). Das Normobjekt ist detailliert mit seinen wertbestimmenden Merkmalen beschrieben. Abweichungen individueller Grundstücksmerkmale einer zu bewertenden Immobilie von der Richtwertnorm (z. B. Baujahr) können sachverständig unter Beachtung der veröffentlichten Umrechnungskoeffizienten berücksichtigt werden. Die Immobilienrichtwerte sind Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke im Sinne des § 20 Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und können die Grundlage für die Verkehrswertermittlung im Vergleichswertverfahren bilden. Der berechnete Immobilienpreis entspricht jedoch nicht dem Verkehrswert gem. § 194 BauGB. Dieser kann nur durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden. Im Kreis Herford wurden die Immobilienrichtwerte in den Teilmärkten Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser ermittelt.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Drensteinfurt. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung - BauO NRW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzung bezeichnet. Bei den hier vorliegenden Unterlagen handelt es sich ausschließlich um Kopien. Es wird davon ausgegangen, dass Stellungnahmen und Äußerungen sich auf die im Amt für Planen, Bauen, Umwelt befindlichen Originale beziehen.
Dieser Link bietet Ihnen eine Übersicht über alle rechtskräftigen sowie im Verfahren befindlichen Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und sonstigen Satzungen. Die Daten können mit einem WMS/WFS, der täglich aktualisiert wird, abgerufen und für eine Weiterverwendung genutzt werden. Link zum WMS/WFS: https://geodata.o-sp.de/service/niederzier.cgi (kann z. B. mit einem GIS-Programm geöffnet werden) Link zu den Lizenzbestimmungen: Datenlizenz Deutschland "Namensnennung" Version 2.0
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Sachbearbeitern in der Abteilung für Bauen und Planen der Gemeinde Niederzier erteilt werden.
Die Datenschutzhinweise (abrufbar über https://www.niederzier.de/datenschutz.php) informieren Nutzer der Website www.niederzier.de über Art, den Umfang und die Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch die Gemeinde Niederzier. Wenn Sie www.niederzier.de besuchen, erbringt die Gemeinde Niederzier für Sie einen Telemediendienst im Sinne des Telemediengesetzes. Dabei verarbeitet sie Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzgesetzes NRW.
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