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„Im Jahr 1985 begann das StAWA Aurich (nachfolgend NLWK Betriebsstelle Aurich) mit der Maßnahme „Küstenschutz Leybucht“. Im Rahmen dieser Maßnahme wurde im Bereich der Leybucht eine nach Nordwesten bis zum tiefen Wasser (Norderley) vorstoßende, sturmflutsichere Deichnase (Leyhörn) mit Sielbauwerk, Schleuse und Speicherbecken errichtet. Mit dem Bau von Leyhörn sowie den weiteren Maßnahmen zum „Küstenschutz Leybucht“ wurden insgesamt rd. 740 ha Sommerpolder-, Salzwiesen- und Wattflächen überbaut oder anderweitig ihrer bisherigen Funktion entzogen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss von 1985 wurden Auflagen erlassen, die den Naturschutz im Leyhörn in den Vordergrund stellen. Dementsprechend wurden im Jahr 1994 Leyhörn und die südwestlich angrenzenden Kleientnahmen durch die Bezirksregierung Weser-Ems unter Naturschutz gestellt (NSG Leyhörn). Das NLÖ-Forschungsstelle Küste (NLÖ – FSK) wurde von der Bezirksregierung Weser-Ems […] beauftragt, die erste Phase der Beweissicherung (1989 bis 1997) mit einer zweiten Untersuchungsphase (1998 bis 2000) fortzusetzen. Diese umfasst u. a. eine Bestandsaufnahme von Flora und Vegetation des NSG Leyhörn (ohne Kleiabgrabungsflächen bei Hauen). Mit ihr befasst sich der Dienstbericht. Die Bestandsaufnahme wurde 1998 in Form einer flächendeckenden Vegetationskartierung im Maßstab 1:2.500 sowie einer Erfassung aller Pflanzenarten und der „Rote Liste-Arten“ durchgeführt. Zusätzlich erfolgten an repräsentativen Standorten bodenkundliche Erhebungen. Die Erhebungen wurden 1999 durch weitere Teiluntersuchungen ergänzt. Der Bericht stellt die gewonnenen Daten und Ergebnisse zusammen. […]“
Daten der nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellten Objekte der einzelnen Kommunen. Daten werden regelmässig aktualisiert und befinden sich noch im Aufbau.
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Dieser Dienst enthält Informationen zu den Baudenkmälern in der Stadt Köln. Die Kölner Denkmalliste umfasst derzeit etwa 10.000 Positionen. Sie enthält unter anderem Informationen zur Lage (Stadtteil, Straße und Hausnummer), eine Bezeichnung, das Datum des Eintrags als Denkmal gemäß Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) und die Denkmallistennummer.
„Aufgabe des Projektes „Wissenschaftliche Begleituntersuchungen zur Aufbauphase des Miesmuschelmanagements im Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer“ war, die Auswirkungen der Maßnahmen des Miesmuschelmanagementplans zu dokumentieren und zu bewerten. Um die Projektziele zu erreichen, fanden jährlich flächendeckende Erfassungen des Gesamtbestandes im Frühjahr sowie Bestandserfassungen an ausgewählten Untersuchungsstandorten im Herbst durch Luftbilderfassung und Geländeerhebungen statt. Die Luftbilderfassung diente zur Flächenbestimmung der Miesmuschelbänke und die Geländeerhebungen zur Bestimmung von Biomasse, Abundanz, Altersaufbau, Besatz, Bedeckung, Schillgehalt, Relief, Mächtigkeit des Faeches-/Pseudofaecessockels und Begleitfauna. Des weiteren wurden Dynamik der Miesmuschelbänke sowie Populations- und Standortentwicklung aufgezeigt. Die 1995 begonnene Dokumentation der Miesmuschelstandorte wurde kontinuierlich aktualisiert und 2003 überarbeitet. […] In diesem Abschlussbericht sind sämtliche Ergebnisse enthalten.“
Dieser Downloaddienst (OGC-WFS) des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt stellt die digitalen Verwaltungsgrenzen des Landes Sachsen-Anhalt bereit. Der Dienst enthält die Grenzen und Namen des Landes, der Landkreise und kreisfreien Städte und der Gemeinden. Der Dienst basiert auf ALKIS-Daten und ist tagaktuell.