Die Rasterkarte enthält die potentiell dränierten Flächen in NRW (Modellergebnis). Die Karte wurde im Rahmen des Kooperationsprojekts GROWA+ NRW 2021 NRW-weit auf Basis der Bodenkarte (BK50) und lokalen Informationen über Dränagen neu abgeleitet und aufgrund von Luftbildauswertungen plausibilisiert. Die potentiell dränierten Flächen dienen als Grundlage für die Berechnung des Dränageabflusses im Wasserhaushaltsmodell mGROWA. Eine detaillierte Beschreibung der Methodik enthält: LANUK (2021): Kooperationsprojekt GROWA+ NRW 2021 - Teil IIb Ausweisung potenziell dränierter Flächen unter landwirtschaftlicher Nutzung in Nordrhein-Westfalen. LANUK-Fachbericht 110, Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen 2021. https://www.lanuk.nrw.de/fileadmin/lanuvpubl/3_fachberichte/30110c.pdfDokumentation
Das Informationssystem verwaltet alle beantragten Abgrabungen von Locker- und Festgesteinen im Rahmen der Genehmigungsverfahren seit 1972, an denen der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen (GD NRW) im Rahmen seiner Tätigkeit als „Träger öffentlicher Belange“ beteiligt worden ist. Der Datensatz umfasst die Abgrabungsumrisse in NRW als Vektorflächen, attributiert mit den jeweiligen Fachdaten der Genehmigungsanträge und enthält, soweit bekannt, auch Altabgrabungen. Die Zusammenstellung ist keine Gewähr für eine tatsächlich erfolgte Abgrabungstätigkeit, da nur die Antragsunterlagen und daraus resultierende Genehmigungen erfasst sind. Im Jahr 1995 hat der GD NRW auch das im Zeitraum 1985 bis 1995 bei der Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW (LÖBF) aufgebaute Kataster übernommen. Diese Daten sind strukturell in die Datenbank integriert.
Beschreibung: Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Dort sind für ganz Nordrhein-Westfalen die Flächen dargestellt, die nach dem Erneuerbare Energien Gesetz 2023 für eine Ausschreibung nach EEG2023 §37 für Freiflächensolaranlagen grundsätzlich in Frage kommen (www.solarkataster.nrw.de). Von diesen Flächen wurden noch keine Teile durch Ausschlussbereiche entfernt. Die Kulisse gliedert sich – anders als nach dem alten EEG - in Flächen für „normale“ Freiflächensolaranlagen (EEG2023 §37 Abs. 1 Nr. 2), wie beispielsweise auf Randstreifen von Autobahn- und Schienenwegen, Halden und Deponien und landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten, und „besondere“ Freiflächensolaranlagen (EEG2023 §37 Abs. 1 Nr. 3), wie beispielsweise auf einer Überdachung über Parkplätzen oder als Agri-Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Acker- und Grünlandflächen außerhalb der benachteiligten Gebiete. Datengrundlagen sind das ATKIS-BASIS-DLM sowie die Kulisse der benachteiligten Gebiete.
Aktualität der Daten:
seit 01.06.1987 , gegenwärtige Aktualität unklar
Aufgabe der 1987 gegründeten Forstgenbank ist die Sicherung der genetischen Vielfalt der Wälder (Erhaltung forstlicher Genressourcen). Grundlage für die Arbeit der Forstgenbank ist ein länderübergreifendes Konzept zur Erhaltung der genetischen Vielfalt unserer Waldbäume und -sträucher. Die genetische Vielfalt ist eine Grundvoraussetzung für die Stabilität von Waldökosystemen und damit für den wirtschaftlichen Erfolg der Forstbetriebe. Durch Waldschäden, Waldverluste durch Waldumwandlung, Bodenversauerung oder Verdrängung heimischer Vorkommen ist die Vielfalt der Wälder bedroht. Die Forstgenbank NRW hat demzufolge folgende Aufgaben: - Erfassen und Bewerten genetischer Ressourcen - Hilfe beim Erhalt genetisch wertvoller Bestände und Vorkommen - Ernte von Saatgutes auf baumschonende Weise - Bildung von Saatgutreserven für Notfälle - Bewahrung der Genressourcen bedrohter Bestände in neu begründeten Ersatzbeständen oder Saatgutlagern - Aufbau von Samenplantagen und Klonsammlungen für die Sicherung seltener Arten und bedrängter Vorkommen für Baum- und Straucharten der Wälder.
Das Onlineportal „Geothermie in NRW – Standortcheck“ gibt Auskunft über die Untergrundverhältnisse in Nordrhein-Westfalen zur Planung geothermischer Anlagen. Der Standortcheck liefert Informationen zu geothermischen Potenzialen des oberflächennahen, mitteltiefen und tiefen Untergrundes sowie weitere relevante Daten für die Vorplanung. 10.000 prognostische geologische Schichtverzeichnisse sowie an Bohrkernen ermittelte Wärmeleitfähigkeiten erlauben es, Erdwärmesonden bis in 1.000 Meter Tiefe zu bemessen. Darüber hinaus ermöglicht ein Planungstool die Berechnung der am jeweiligen Standort benötigten Sondenlänge. Bei geplanten Geothermievorhaben, die höhere Temperaturen benötigen, gibt das Onlineportal bis in mehr als 5.000 Meter Tiefe Auskunft über die Verbreitung, Tiefenlage und Mächtigkeiten von Kalksteinschichten. „Geothermie in NRW – Standortcheck“ befindet sich im Aufbau und deckt hinsichtlich der mitteltiefen und tiefen Geothermie derzeit noch nicht die gesamte Landesfläche von Nordrhein-Westfalen ab.
Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 für Nordrhein-Westfalen (DTK10 NRW) war ein Landeskartenwerk, das aus objektstrukturierten Daten des ATKIS® Basis-DLM, aus Gebäudedaten und aus einem Geländemodell automatisiert abgeleitet wurde. Die DTK10 NRW wurde nach Fortführung des ATKIS® Basis-DLM wöchentlich aktualisiert und gewährleistete somit eine hohe Aktualität. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen mit hoher Lagegenauigkeit. Als großmaßstäbige Karte bietet sie die ideale Grundlage für Planungen und eignet sich als Kartengrundlage für thematische Karten. Die Jahrgänge 2003 bis 2010 enthalten die Farbausprägung sowie die Restschriften. In den Jahrgängen ab 2011 sind zusätzlich die Graustufen enthalten. Die DTK10 NRW wird seit 31.08.2023 nicht mehr aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Mit der Novelle des Landschaftsgesetzes im Jahr 2007 wurde auch in Nordrhein-Westfalen der gesetzliche Schutz von Alleen eingeführt (Landschaftsgesetz NRW, § 47a, Schutz der Alleen). Demnach führt das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrgein-Westfalen (LANUK) ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Bei den gesetzlich geschützten Alleen handelt es sich nach Absatz 1 des Gesetzes um Alleen, die an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen stehen. Beim Alleenkataster handelt sich um die zurzeit im Aufbau befindliche Datensammlung der gesetzlich geschützten Alleen in Nordrhein-Westfalen. Die Informationen zu den hier erfassten Alleen wurden aus verschiedensten Datenquellen zusammengetragen und in einem geografischen Informationssystem vereinheitlicht dargestellt. Alle Alleen werden graphisch verortet und über Sachinformationen, wie etwa Länge, Pflanzzeitraum, Baumartenzusammensetzung oder Schutzstatus beschrieben.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) betreibt im Fachinformationssystem Energieatlas NRW das Solarkataster NRW. Im Mai 2024 ist die zweite Änderung des LEP in Kraft getreten, wodurch die Möglichkeiten der Solarenergienutzung im Freiraum neu geregelt wurden. Die hier dargestellte Karte bildet die im LEP ausgewiesene Flächenkulisse für raumbedeutsame Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Freiflächen-PV) ab. Die Flächen wurden anhand der landesweit vorliegenden Daten des Amtlich Topographisch-Kartographischen Informationssystems (ATKIS) und der Regionalplandaten für einen ersten Überblick abgeleitet. Die Flächen müssen immer vor Ort durch die Planungsämter der Städte und Gemeinden abschließend hinsichtlich ihrer Eignung beurteilt werden. In der beigefügten Methodik wird die Erstellung der Karte detailliert erklärt.
Der Geologische Dienst NRW vertreibt die Blätter des analogen Kartenwerkes im Landesgebiet Nordrhein-Westfalens. Ihre geologische Aufnahme erfolgte in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Demzufolge entsprechen Topografie, stratigrafische Einstufung und Terminologie dem damaligen Stand und weichen teilweise erheblich von denen der heutigen Bearbeitungen ab. Kartenblätter mit einem großen Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen enthalten agronomische Einschreibungen, zahlreiche Karten des Ruhrgebiets beinhalten auch Flözkarten (FK). Die Kartenblätter liegen gescannt und georeferenziert vor. Inhaltsschwerpunkte der beigefügten Erläuterungshefte sind neben einer geografisch-geologischen Übersicht vor allem die Schichtenfolge und der Gebirgsbau. Bedeutsame Lagerstättenvorkommen, die Wasserversorgung sowie die Böden und ihre Nutzung werden in weiteren Kapiteln behandelt.
Die Digitale Topographische Karte 1:10 000 für Nordrhein-Westfalen (DTK10 NRW) war ein Landeskartenwerk, das aus objektstrukturierten Daten des ATKIS® Basis-DLM, aus Gebäudedaten und aus einem Geländemodell automatisiert abgeleitet wurde. Die DTK10 NRW wurde nach Fortführung des ATKIS® Basis-DLM wöchentlich aktualisiert und gewährleistete somit eine hohe Aktualität. Der Maßstab 1:10.000 erlaubt eine nahezu vollständige und grundrissähnliche Beschreibung der Erdoberfläche in ihren natürlichen und durch menschliches Handeln geprägten Erscheinungsformen mit hoher Lagegenauigkeit. Als großmaßstäbige Karte bietet sie die ideale Grundlage für Planungen und eignet sich als Kartengrundlage für thematische Karten. Die Jahrgänge 2003 bis 2010 enthalten die Farbausprägung sowie die Restschriften. In den Jahrgängen ab 2011 sind zusätzlich die Graustufen enthalten. Die DTK10 NRW wird seit 31.08.2023 nicht mehr aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.