Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Verschiedene Einwohnerstatistiken der Stadt Duisburg auf Ortsteilebene. Einwohnerzahlen, Alter, Haushaltsgrößen, Haushaltsarten, Konfessionszugehörigkeit, Migrationshintergrund, Geburten, Sterbefälle, Zuzüge, Fortzüge
Anteil der Personen im erwerbsfähigen Alter mit Migrationshintergrund an allen Personen im erwerbsfähigen Alter. Migrationshintergrund: erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden somit auch Ausländer/innen zugeordnet.
Anteil der Kinder/Jugendlichen mit Migrationshintergrund an allen Kindern/Jugendlichen. Bei einem Migrationshintergrund ist die erste und/oder zweite Staatsangehörigkeit nicht deutsch. Es werden somit auch Ausländerinnen und Ausländer zugeordnet.
Die sogenannten „Stolpersteine“ gehen zurück auf ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig. Sie sollen an Menschen erinnern, die während der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt wurden. Dazu zählen Juden, politische und kirchliche Widerstandskämpfer, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Homosexuelle, Menschen mit Behinderung oder auch Menschen, die damals als sog. „Asoziale“ oder „Berufsverbrecher“ stigmatisiert wurden. Die Stolpersteine werden seit 1992 in Deutschland (und darüber hinaus) als kleine Messingplatten nach einheitlichem Muster jeweils vor dem letzten frei gewählten Wohnort der Verfolgten verlegt. Inzwischen existieren mehr als 75.000 Stolpersteine. In Duisburg gibt es über 300 solche Steine. Laufend kommen neue Steine dazu; die Federführung für die Verlegung neuer Steine liegt beim Jugendring Duisburg (www.jugendring-duisburg.de). Auf der Grundlage zweier Publikationen des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg (https://kirche-duisburg.de/inhalt/download/), der früher die Stolpersteinverlegung begleitet hat, entstand im Jahr 2019 durch Martin Dietzsch beim Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung (DISS) eine umfassende Dokumentation der Duisburger Stolpersteine (http://www.diss-duisburg.de/online-bibliothek/bucher-im-volltext/broschuere-ueber-die-duisburger-stolpersteine/). Diese Dokumentation bildet die Grundlage für die vorliegende Kartierung im Historischen GeoPortal. Die Daten werden in unregelmäßigen Abständen fortlaufend vom Zentrum für Erinnerungskultur (https://www.duisburg.de/erinnerungskultur) ergänzt und aktualisiert. Weitere Infos und Literaturhinweise unter: https://geoportal2.duisburg.de/scripts/Masterportal/HistPortal/Stolperstein_Info.pdf
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Mit Unterstützung der Schiedsmänner und Schiedsfrauen sollen Streitigkeiten durch Schlichtung beigelegt werden. Bei bestimmten Delikten, wie z.B. Bedrohung, Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nachbarschaftsstreitigkeiten, Sachbeschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen. Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
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