Der Dienst "Umweltthemen" stellt Daten zu den folgenden Themen dar: Synthetische Klimafunktionskarte, Klimabonitäten, Stadtklimatische Planungshinweise, Nächtliche Temperaturverteilung, Lärmkartierung Straßenverkehr, Lärmkartierung Industrie und Gewerbe, städtischen Hitzeinseln, Fließgewässer, Stillgewässer, Grundwasser, Bäume, Straßenbäume
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Der Dienst "Umweltthemen" stellt Daten zu den folgenden Themen dar: Synthetische Klimafunktionskarte, Klimabonitäten, Stadtklimatische Planungshinweise, Nächtliche Temperaturverteilung, Lärmkartierung Straßenverkehr, Lärmkartierung Industrie und Gewerbe sowie die städtischen Hitzeinseln. Ergänzt wird der Dienst mit Geodaten der Themen Wasser und Grundwasser
Das Radverkehrsnetz bildet eine Grundlage für alle zukünftigen Planungen im Straßenraum. Das Grundprinzip im grünen Netz ist Mischverkehr (Tempo 30, Verkehrsberuhigte Bereiche, Fahrradstraßen, Fußgängerzonen/Fahrrad frei, Schutzstreifen oder Radwege im Grünen). Das Grundprinzip im gelben Netz ist die getrennte Führung vom Kfz-Verkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen (Radfahrstreifen, Schutzstreifen oder bauliche Radwege).
Darstellung von Verkehrsthemen im Kreisgebiet Heinsberg. Der Kartendienst beinhaltet: klassifiziertes Straßennetz, Verkehrsentwicklungsplan und durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV), bestehende und geplante Radwege sowie -routen mit Knotenpunkten, Linien des öffentlichen Personennahverkehrs mit Haltestellen und Bahnhöfen.
Die Karte zeigt die Lärmbelastung entsprechend den Anforderungen der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Dargestellt ist der A-bewertete Beurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum Tag (von 6 Uhr – 22 Uhr). Die RLS 90 war bis vor kurzem für die Planungsgenehmigung nach deutschem Recht maßgeblich und wurde durch die RLS 19 abgelöst.
Die Karte zeigt die Lärmbelastung entsprechend den Anforderungen der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990. Dargestellt ist der A-bewertete Beurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum Nacht (von 22 Uhr – 6 Uhr). Die RLS 90 war bis vor kurzem für die Planungsgenehmigung nach deutschem Recht maßgeblich und wurde durch die RLS 19 abgelöst.
Die Daten stellen die Ergebnisse der Brutvogelkartierung des Lippeverbandes im Jahr 2017 dar. Im Rahmen des Projektes „Erlebensraum Lippeaue Hamm-West“ wurde in einem 166 ha großen Untersuchungsgebiet in der Lippeaue zwischen der Münsterstraße und Schloss Heessen die planungsrelevanten Brutvogelarten kartiert.
Mit diesem Datensatz werden die Hamburger Verkehrsnetze (Straße, Schiene, Luft und Wasser) aus ALKIS, transformiert in das INSPIRE-Zielmodell bereitgestellt. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens.
In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.
Dieser WFS beinhaltet die Gebietsabgrenzungen des Lärmaktionsplan Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A).