Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung der Stadt Korschenbroich dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Infomationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Stadt Korschenbroich geben.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung der Gemeinde Rommerskirchen dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Gemeinde Rommerskirchen geben.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Baupleitplan die beabsichtige Entwicklung der Stadt Kaarst dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Stadt Kaarst geben.
Der Flächennutzungsplan stellt als vorbereitender Bauleitplan die beabsichtige Entwicklung der Gemeinde Jüchen dar. Er wird nach den Vorgaben des §5 BauGB aufgestellt. Die Darstellung des Flächennutzungsplans dient nur zu Informationszwecken, eine verbindliche Auskunft kann nur die Gemeinde Jüchen geben.
In der Festsetzungskarte des Landschaftsplans Halle-Steinhagen werden Schutzgebiete und Maßnahmen zur Verbesserung der Landschaft festgesetzt. Der Plan erstreckt sich über das Gemeindegebiet Steinhagen und Teile der Stadt Halle (südlich der B 68). Es handelt sich um eine Zusammenstellung mehrerer Shapedateien mit zugehöriger Layerdatei für die Darstellung.
Der Datensatz umfasst gescannte, georeferenzierte Luftbilder aus dem Jahr 1965. Die Luftbilder liegen nicht flächendeckend für den Kreis Gütersloh vor.
Die Daten stehen nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses zur Verfügung. Für die Verwendung der Daten muss ein Nutzungsvertrag abgeschlossen werden. Es entstehen gegebenenfalls Kosten.