Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Drensteinfurt. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung - BauO NRW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzung bezeichnet. Bei den hier vorliegenden Unterlagen handelt es sich ausschließlich um Kopien. Es wird davon ausgegangen, dass Stellungnahmen und Äußerungen sich auf die im Amt für Planen, Bauen, Umwelt befindlichen Originale beziehen.
Für die Simulation des "Szenarios 3: Außergewöhnliches Ereignis als Blockregen" wird das von der Arbeitshilfe vorgegebene Extremereignis als Blockregen von 90 mm in einer Stunde für Uedem verwendet. Dies ist ein pauschaler Ansatz, der für ganz Nordrhein-Westfalen gilt und somit keinen regional differenzierten Wert darstellt. Diese Regenbelastung führt zu einem extremen Oberflächenabflussereignis und stellt das Pendant zum Extremereignis bei den HW-Gefahrenkarten dar.