Das amtliche Verzeichnis der Gemeinden und Gemeindeteile in Rheinland-Pfalz (Wohnplatzverzeichnis) setzt sich zusammen aus dem vom Statistischen Landesamt geführten „Gemeindeverzeichnis von Rheinland-Pfalz“ und dem vom Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation geführten „Verzeichnis der Gemeindeteile“.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Ein beliebiges reales Objekt, das mit einem oder mehreren Eigennamen bezeichnet wird." Die Daten werden halbjährlich aus ALKIS abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Das Gemeinde- und Ortsteilverzeichnis wird im Excelformat bereitgestellt und enthält folgende Angaben: Status, Zuordnung zur Planungsregion, Postleitzahl, Telefonvorwahl, Gemeindeschlüsselnummer, Amtsnummer, Gemeindename bzw. Ortsteil-, Gemeindeteil- oder Wohnplatzname (und ggf. der sorbische Ortsname), Amtsname, Landkreis, Einwohnerzahl, Gemeindefläche, Zuordnung zur TK10, TK25, TK50 und TK100 sowie die Ortsmittelpunktkoordinaten als ETRS89/UTM-Koordinate. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Dieses Verzeichnis beinhaltet die Kreise und kreisfreien Städte, die Gemeinde und Gemarkungen jeweils als Namen und Schlüssel. Der Datenbestand ist kreisweise oder landesweit verfügbar. Die Daten werden aktuell aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) abgeleitet. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Kleinmaßstäbige Übersichts- und Verwaltungskarten besitzen einen für die landesweite Darstellung optimierten Maßstab und eine entsprechende Signaturierung. Sie eignen sich hervorragend als Hintergrund für die Präsentation überregionaler Sachverhalte oder in Form von Geodatendiensten als Einstiegspunkt für die grafische Navigation in einem Internetportal. Das Gemarkungsverzeichnis wird aus dem Liegenschaftskataster hergestellt. Es enthält u. a. die Angaben zur Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Kreiszugehörigkeit sowie zu den Gerichts- und Behördenbezirken.
Dieser Datensatz stellt die geografischen Bezeichnungen von Hamburg aus dem ALKIS Quellmodell im INSPIRE-Zielmodell dar. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens.
Der Datensatz beinhaltet die Rasterdaten der zeichnerischen Festlegungen des geltenden Landesentwicklungsplans des Landes Nordrhein-Westfalens (NRW). Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die mittel- und langfristigen strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes NRW fest. Seine übergreifenden textlichen und zeichnerischen Festlegungen sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die zeichnerischen Festlegungen werden auf Basis einer Karte im Maßstab 1:300.000 erstellt. Sie sind dementsprechend nicht an Parzellen orientiert, sondern geben eine äußerst grobe Festlegung wieder. Dabei ist zu beachten, dass die vorliegenden Rasterdaten nur informell und unverbindlich genutzt werden können. Rechtswirksam ist allein der vom Landeskabinett beschlossene und vom Landtag bestätigte Plan, wie er im Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht ist (Zeichnerische Darstellung des jeweiligen Niederlegungsexemplars im Maßstab 1:300.000). Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurde die Darstellung der Daten im Detail angepasst. Sie kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen Landesentwicklungsplan abweichen. Die nachrichtlich dargestellten Abbaugrenzen für den Braunkohlenabbau entsprechen noch dem Stand der gültigen Braunkohlenpläne. Sie berücksichtigen daher noch nicht die in der Leitentscheidung vom 05.07.2016 oder der neuen Leitentscheidung vom 21.03.2021 getroffenen Entscheidungen der Landesregierung u.a. zum Erhalt der Ortschaft Holzweiler, zur Verkleinerung der Tagebaue oder zum Erhalt des Hambacher Forstes. Diese werden jetzt mit den initiierten Braunkohlenplanänderungsverfahren umgesetzt.