Zur langfristigen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung werden Wasserschutzgebiete festgesetzt. Für die in NRW meist unterirdisch gewonnenen Wässer werden Grundwasserschutzgebiete, ansonsten Trinkwassertalsperrenschutzgebiete abgegrenzt. Wasserschutzgebiete sind in Zonen untergliedert. Zuständig für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen entsprechend ihrer räumlichen Zuständigkeit.
Die Messung des Wasserstandes an oberirdischen Gewässern erfolgt durch Pegel. Das LANUK betreibt knapp 300 Pegel, deren Messungen Grundlage für Planung und Steuerung wasserwirtschaftlicher Systeme sind. Der Pegelnullpunkt aller Pegel des LANUK wird durch Vermessungsfestpunkte auf das anerkannte Höhenreferenzsystem eingemessen. Technisch sind alle Pegel redundant mit Messwertgebern und Loggern ausgestattet. Daten werden alle 5-15 Minuten erfasst. Die dadurch erhobenen Zeitreihen werden auf Plausibilität geprüft. Lücken werden gefüllt sowie Tagesmaxima eingepflegt, wenn Sie außerhalb des genannten Messtaktes auftreten. Nach eingehender Prüfung werden die Daten freigeben und zur freien Verfügung bereitgestellt. Durch den aufwendigen Prüfungsvorgang werden diese Daten mit einer zeitlichen Verzögerung von wenigen Wochen bis Monaten veröffentlicht.
Abfluss: Abflussmengen werden für alle Pegel des LANUK ermittelt. Dazu wird auf Basis von regelmäßig durchgeführten Abflussmessungen eine Wasserstands-Abflussbeziehung erstellt. Auf diese Weise können kontinuierliche Abflusszeitreihen bereitgestellt werden. Generell wird dabei zwischen Staupegeln und ETA-Pegeln unterschieden. Staupegel besitzen ein stabiles Profil wodurch sich eine sehr konsistente Beziehung zwischen Wasserstand und Abfluss herleiten lässt. ETA-Pegel sind vor allem durch Veränderungen der Uferbeschaffenheit geprägt. Beispielsweise durch starken Bewuchs an und im Gerinne. In diesem Zusammenhang durchlaufen die Zeitreihen ein aufwendiges Korrekturverfahren. Daher werden die Daten erst mit einer Verzögerung von einigen Monaten bereitgestellt. An ausgewählten Pegeln werden Fließgeschwindigkeiten gemessen um daraus Abflussmengen zu ermitteln. An diesen Pegeln kann es zu einer deutlich früheren Freigabe kommen.
Die Karte zeigt die Standorte von DachflächenFotovoltaikanlagen in NRW Im Download wird ebenfalls ein Datensatz für die gesamten Fotovoltaikanlagen (Dach- und Freifläache) angeboten.
Da die Abflusskenngrößen MNQ und MQ nur punktuell an den Pegeln und nicht flächendeckend für NRW vorliegen, wurden mit Hilfe eines Regionalisierungsverfahrens die Kennwerte MNQ und MQ aus Pegeldaten abgeleitet. Die Regionalisierung der Abflusskenngrößen wurde für jeden Knotenpunkt im Gewässernetz der Gewässerstationierungskarte NRW, Auflage 3C (GSK3C) mit ca. 22.000 verfeinerten Teilgebieten realisiert. Für die Bewertung von Einleitungen ist ein maßgebender Abfluss erforderlich. Gewässerkundliche Auswertungen des LANUK von Abflussreihen an 72 Pegeln unterschiedlicher Einzugsgebiete und Lagen in NRW ergaben, dass die Größe Q183 (= 50 Perzentil des Abflusses) den maßgebenden Abfluss hierfür zutreffend abbildet. Aktuell liegen jedoch auch die Daten zu Q183 nicht flächendeckend vor. Daher kann, sofern für die zu betrachtende Einleitungsstelle keine repräsentativen Pegeldaten für Q183 vorliegen, basierend auf o.a. Auswertung ersatzweise mit dem ermittelten 0,5 MQ gerechnet werden. Zu beachten ist, dass im Rahmen der Regionalisierung bei Gewässerverzweigungen keine Aufteilung des Abflusses erfolgt ist. Unter Ausleitung wird eine Gewässerverzweigung verstanden, die in das gleiche Gewässer (identische Gewässerkennzahl) wieder einmündet. Eine Bifurkation dagegen ist eine Gewässerverzweigung, die in anderes Gewässer (abweichende Gewässerkennzahl) einleitet. Umstellung auf GSK3E: Für die Umstellung auf die Gewässerstationierungskarte 3E erfolgte keine Neuberechnung der Kennwerte, sondern es wurden lediglich die Kennwerte aus der Erstberechnung auf die Gewässergeometrien der GSK3E übertragen. Übertragen wurden nur die Angaben zu den Spenden. Die Abflusskennwerte zu MQ und MNQ wurden dann auf Basis der übertragenen Spenden und Einzugsgebietsgrößen der GSK3E neu ermittelt. Übertragen wurden die Spendenwerte auf Basis der GSK3C auf die zugehörigen Gewässerabschnitte der Basiseinzugsgebiete der GSK3E. Sofern der Gewässerabschnitt der GSK3E in der GSK3C schon vorhanden war, wurde die Spendenangabe geometrisch übertragen. War der Gewässerabschnitt der GSK3E in der GSK3C noch nicht vorhanden, wurde die Spendenangabe räumlich vom nächstgelegenen Gewässer übertragen. Für die Fließgewässer der GSK3E liegen nun für NRW für alle Gewässerabschnitte Angaben zu MQ vor. Für MNQ liegen nur Angaben für die Gewässer vor, die auch bereits in der GSK3C vorhanden waren, hier wurde auf eine räumliche Übertragung verzichtet. Die Angaben zu MQ bzw. MNQ weichen aber zum Teil von den Werten der GSK3C ab, da sich Einzugsgebietsgrößen auf Basis der GSK3E geändert haben. Wie in der Modellierung auf Basis der GSK3C bleiben Gewässerverzweigungen (Ausleitungsstrecken, Bifurkationen) unberücksichtigt. Q183 (= 50 Perzentil des Abflusses) wird wie bisher ersatzweise mit 0,5 MQ angesetzt, da wo keine Pegeldaten zurückgegriffen werden kann.
Der Datensatz „Biodiversitätsmonitoring Nordrhein-Westfalen“ enthält Ergebnisse des landesweiten Biodiversitätsmonitorings zu den Themenbereichen Artenvielfalt, Lebensraumvielfalt und Indikatoren. Das Monitoring wird seit Ende der 1990er Jahre landesweit systematisch durchgeführt. Es dient der Beobachtung von Natur und Landschaft sowie der Dokumentation von Zustand und Veränderungen der Biodiversität gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW. Weitergehende Informationen und Ergebnisse finden sich im Fachinformationssystem (FIS) Biodiversitätsmonitoring (https://www.biodiversitaetsmonitoring.nrw/monitoring/de/start).
Der Dienst Vorkaufsrecht (VOKAR) stellt die Gesamtfläche der vom Vorkaufsrecht nach § 66 BNatSchG i.V.m. § 74 Absatz 6 LNatSchG betroffenen Grundstücke dar, und bildet das amtliche Verzeichnis derjenigen Grundstücke in Nordrhein-Westfalen, für die ein Vorkaufsrecht nach § 74 Landesnaturschutzgesetz NRW besteht. Der Datenbestand wird dreimonatlich aktualisiert.