Aktualität der Daten:
seit 01.08.1996 , gegenwärtige Aktualität unklar
Das kommunale Höhennetz verdichtet das überregionale Höhenfestpunktfeld. Das Beobachtungsintervall beträgt 2 Jahre, wobei die Höhenermittlung jeweils in den geraden Jahren zeitgleich mit dem Leitnivellement vorgenommen wird. Das kommunale Höhennetz dient internen wie externen Stellen als Höhenanschluss für Aufgaben im Hoch- und Tiefbau oder der Erstellung von Lageplänen.
Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Übach-Palenberg.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Der Dienst bietet Einsicht in die digital verfügbaren Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Gestaltungssatzungen, Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzungen, Bebauungskonzepte) der Stadt Werther (Westf.).
Die Bauleitpläne dienen lediglich als Informationsgrundlage. Planungsrechtliche Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Bauamts der Stadt Werther (Westf.) erteilt werden.