Die Daten zeigen die Betrachtungsbereiche sowie die Bereiche für eine ausnahmsweise/ allgemeine Zulässigkeit von Vergnügungsstätten gemäß dem vom Rat der Stadt am 11.07.2011 beschlossenen Konzept zur Steuerung von Vergnügungsstätten.
Im Zeitraum Sommer 2010 bis Frühjahr 2011 wurden im Rahmen des Konzeptes zur Steuerung von Vergnügungsstätten in stadtstrukturell und planungsrechtlich gefährdeten Bereichen des Stadtgebietes Vergnügungsstätten (u.a. Spielhallen, Internetcafes, Wettbüros), Bordelle, Erotikfachgeschäfte und Erdgeschossleerstände erhoben.