Aktualität der Daten:
seit 01.01.2002 , gegenwärtig aktuell
Die Zeitreihe zeigt Luftbildaufnahmen (Digitale Orthophotos) des FHH-zugehörigen Wattenmeers, einschließlich der Inseln. Die Aufnahmen erfolgen etwa alle 6 Jahre über eine Flugzeugbefliegung und bieten mit einer Auflösung von 0,2 m eine beeindruckende Detailgenauigkeit. Die Daten stehen als Dienst (WMS-t) sowie als Downloaddateien zur Verfügung. Empfehlung: Ein Download ist nicht immer notwendig. Für viele Anwendungen reicht die Einbindung des Dienstes über ein GIS oder Geoportal völlig aus. Das ist nicht nur performanter, sondern spart auch eine Menge Speicherplatz.
Die digitale landesweite Übersichtskarte der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke - Nationalpark Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz sowie des per Gesetz vom 23.11.2002 geschützten Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue wurden auf Grundlage der digitalen topografischen Karte 1:25.000 digitalisiert. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Die digitale landesweite Übersichtskarte der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke - Nationalpark Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz sowie des per Gesetz vom 23.11.2002 geschützten Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue wurden auf Grundlage der digitalen topografischen Karte 1:25.000 digitalisiert. Rechtlich verbindlich sind ausnahmslos die Gebietsabgrenzungen und Flächenangaben in den jeweiligen Verordnungen oder Gesetzen der Schutzgebiete.
Übersichtkarte zur Orientierung über die Zuständigkeitsbereiche der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) in Niedersachsen.In der Regel gibt es eine UNB pro Landkreis/kreisfreier Stadt. Einige größere selbständige Städte bestimmter Landkreise haben eine eigene Untere Naturschutzbehörde. Auch Großschutzgebietsverwaltungen wie die Biosphärenreservatsverwaltung Elbtalaue, die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer und die Nationalparkverwaltung Harz üben die Funktion als UNB in Bereichen ihrer Schutzgebiete aus. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ist im freien Küstenmeer und im gemeindefreien Gebiet als Untere Naturschutzbehörde tätig.
Diese digitale Übersichtskarte stellt für die Fauna wertvolle Bereiche Niedersachsens dar (ohne Avifauna). Grundlage sind dabei gebietsbezogene Daten aus dem Tierarten-Erfassungsprogramm. Die aus diesen Gebieten vorliegenden Daten werden, soweit sie nicht älter als 10 Jahre sind, tiergruppenweise bewertet. Wird bei diesem standardisierten Verfahren ein bestimmter Schwellenwert erreicht, so werden diese Gebiete als aus landesweiter Sicht für die Fauna wertvolle Bereiche eingestuft. Berücksichtigt wurden alle Tiergruppen außer der Vögel, die separat in einer anderen Themenkarte behandelt werden.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen per Satzung durch die Gemeinden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 1) oder durch Verordnung der Naturschutzbehörden (§ 22 NNatSchG Abs. 1 Nr. 2) festgesetzten Geschützten Landschaftsbestandteile (GLB) in schmaler Längsausdehnung.
Schutzdünen sind Dünen, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen oder den Bestand der Insel sichern. Dünen erhalten die Eigenschaft von Schutzdünen durch Widmung. Die Deichbehörde spricht die Widmung durch Verordnung aus. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Zu den Schutzdünen gehören auch ihre Sicherungswerke. Für gewidmete Schutzdünen gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG).
Digitale landesweite Übersichtskarte: Alle flächenhaften, linienhaften und punkthaften niedersächsischen Naturdenkmale mit Angaben u. a. zu Name, VO-Datum und in Krafttretung. Naturdenkmale (ND) werden gemäß § 21 NAGBNatSchG durch Verordnung der Unteren Naturschutzbehörden (UNB) ausgewiesen. Es liegen Informationen über die Fläche (in unterschiedlichen Maßstäben) und die Verordnungen (analog) aller ND vor.
Flächen der GR-Gebiete (schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung) mit Differenzierungsmöglichkeit nach laufenden und abgeschlossenen Projekten sowie Kern- und Projektgebieten.