Dieser Datensatz umfasst abgemarkte Grenzpunkte (GP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve mit dem Genauigkeitsstatus 2000 und 2100, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Vorläufige oder historische Grenzpunkte sind nicht enthalten. Die Genauigkeit für diese Grenzpunkte liegt bei <3cm (Koordinatenkatasterqualität).
Dieser Datensatz umfasst abgemarkte Grenzpunkte (GP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve mit dem Genauigkeitsstatus 2200 und 2300, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Vorläufige oder historische Grenzpunkte sind nicht enthalten. Die Genauigkeit für diese Grenzpunkte liegt bei <10cm.
Dieser Datensatz umfasst nicht abgemarkte Grenzpunkte (GP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve mit dem Genauigkeitsstatus 3000, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Vorläufige oder historische Grenzpunkte sind nicht enthalten. Die Genauigkeit für diese Grenzpunkte liegt bei <30cm.
Dieser Datensatz umfasst alle Grenzpunkte (GP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Vorläufige oder historische Grenzpunkte sind nicht enthalten.
Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
Der Dienst bietet Einsicht in rechtskräftige oder in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Gemeinde Selfkant.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NRW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.