Geo-Service
Der Dienst beinhaltet die Flurstücke innerhalb der Stadtgrenzen, welche im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen, des Bundes, des Landes NRW, von ausgewählten Wohnungsbaugesellschaften oder im Eigentum von ausgewählten Trägern sind. Zusätzlich werden die Flächen dargestellt, die im Eigentum der Stadt Gelsenkirchen stehen, jedoch die Stadt als Erbbaurechtsgeber auftritt, und die Flächen, die nicht im Eigentum der Stadt stehen, jedoch die Stadt als Erbbaurechtsnehmer auftritt
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