Wanderwege sind Streckenführungen auf öffentlichen und privaten Fußwegen in den Kreisen Kleve und Wesel, die touristisch und/oder kulturell ansprechend sind oder zu eben solchen Zielen führen. Hier werden neben lokalen Wanderwegen auch einige regionale sowie Fernwanderwege dargestellt. Sie sind durch Wegweiser gekennzeichnet.
Radrouten sind die Wegeverbindungen des ausgeschilderten, touristischen Radnetzes. Es wird anhand der Bedeutung (Radknotenpunktnetz oder übriges Netz), Belag (befestigt oder unbefestigt) unterschieden. Außerdem werden temporäre Sperrungen eingetragen.
In Waldflächen, die in besonderem Maße für Erholungszwecke genutzt werden, können die Kreise und kreisfreien Städte durch Allgemeinverfügung im Einvernehmen mit der Forstbehörde und nach Anhörung der betroffenen Gemeinden und Waldbesitzer- und Reiterverbände das Reiten im Wald auf die nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwege beschränken. Innerhalb dieser Waldgebiete darf nur auf gekennzeichneten Reitwegen geritten werden.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
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Die zahlreichen und kostenlosen Wanderparkplätze bieten hervorragende Einstiegsmöglichkeiten in das vielfältige Wanderwegenetz. Vor Ort sind die Wanderparkplätze mit Wandertafeln ausgestattet. Diese geben einen Überblick über die angrenzenden Wanderwege und nahgelegenen POIs (Point of Interest).
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Im Kreis Recklinghausen gibt es ein mehr als 300 Kilometer langes Reitwegenetz. Allein in den Wäldern der Haard können über 100 Kilometer Reitwege beritten werden.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Kreis Recklinghausen“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.
Reitrouten sind in der Regel Streckenführungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen, auf denen zum Zweck der Erholung geritten werden kann. Die Streckenführung kann in der Örtlichkeit beschildert oder nur auf Reitroutenkarten oder in digitalen Medien veröffentlicht sein.
Die Online-Beteiligung für einen kreativen und klimagerechten Stadtumbau in Fuhlenbrock und Vonderort ist beendet. Vielen Dank für Ihren kritischen Blick, Ihre Hinweise und Ihren Ideenreichtum! Die gesammelten Ideen und Hinweise werden ausgewertet und fließen in die Entwicklung des Sanierungskonzeptes und das ISEK Fuhlenbrock/Vonderort ein.