„Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Erfassung und Bewertung der Makrophyten/Angiospermen (hier: Röhrichte, Brack- und Salzmarschen) im Rahmen eines Praxistests zur Umsetzung der EG-WRRL in den Übergangsgewässern von Weser und Ems. Ziel war es, die für die Bewertung der Makrophyten der Übergangsgewässer entwickelten Verfahren, für die Übergangsgewässer Ems und Weser durch Auswertung aller verfügbarer sowie neu erhobener Daten umzusetzen, zu testen und an die gewässerspezifischen Bedingungen in den jeweiligen Übergangsgewässern anzupassen. Darauf aufbauend erfolgte für die Qualitätskomponente Makrophyten/Angiospermen in den Übergangsgewässern eine aktuelle Bewertung des Zustands der genannten Qualitätselemente. Da die Übergangsgewässer von Weser und Ems als erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) eingestuft sind, wird auch das ökologische Potenzial bestimmt. So ergab die Auswertung der einzelnen bearbeiteten Parameter unterschiedliche Ergebnisse bezüglich der Einstufung des ökologischen Zustands bzw. ökologischen Potenzials. Während einzelne Parameter einen guten oder sogar sehr guten Zustand und ein gutes oder sehr gutes ökologisches Potenzial ergaben, wiesen andere einen schlechten ökologischen Zustand bzw. ein schlechtes ökologisches Potenzial auf. Insgesamt zeigen die Übergangsgewässer Weser und Ems einen mäßigen ökologischen Zustand bzw. ein mäßiges ökologisches Potenzial auf. Der Parameter „Arten und Struktur der Pionierzone bzw. des Röhrichtgürtels“ floss in den Teilbereichen Ems-Ästuar und Außenweser nicht mit in die Gesamtbewertung ein. Die dortigen Bewertungsergebnisse für diesen Parameter deuten allerdings darauf hin, dass im Bereich der Pionierzone in diesen Gewässerabschnitten aus ökologischer Sicht erhebliche Defizite bestehen. Es werden Hinweise auf fortführende Arbeiten und Empfehlungen für die Durchführung künftiger Überwachungen gegeben.“
„Am 22. Dezember 2000 ist die EG – Wasserrahmenrichtlinie in Kraft getreten. Diese Richtlinie legt in Artikel 5, Absatz 1 fest, dass die Mitgliedsstaaten bis spätestens 4 Jahre nach in Kraft treten dafür sorgen, dass für die Flussgebietseinheit eine Analyse ihrer Merkmale und eine Überprüfung der Auswirkung menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers abgeschlossen wird. Ebenfalls muss eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung durchgeführt sein. Die Bestandsaufnahme muss gemäß Artikel 15 der EG - WRRL spätestens bis zum 22. März 2005 an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die deutsch-niederländische Arbeitsgruppe Gewässergüte (Unterausschuss „G Ems-Dollart“ der Grenzgewässerkommission) legt in diesem Zusammenhang mit dem vorliegenden Bericht die Umsetzung dieser Verpflichtung für das Ems-DollartÄstuargebiet vor. Dabei ist nur das Oberflächengewässer berücksichtigt, da das Grundwasser im Ems-Dollartbereich für die Ökologie als nicht relevant eingeschätzt wird. Während der Erstellung des Berichtes ist deutlich geworden, dass für eine umfassende Beurteilung des Bearbeitungsgebietes zurzeit noch viele Kenntnislücken bestehen. Dieser Bericht stellt dennoch eine eindeutige Beschreibung der Problematik der Oberflächengewässer im Ems-Dollart-Ästuar dar. […]“
„Im Rahmen der Umsetzung der WRRL sind Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Sielbauwerken und zur Herstellung von Brackwasserlebensräumen an den niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässern sinnvoll. Das NLWKN Betriebsstelle Brake/Oldenburg hat deshalb das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Dezember 2008 damit beauftragt, eine entsprechende Datenbasis zu erarbeiten und Maßnahmenvorschläge zu machen. […]“
„Der vorliegende Bericht stellt ein Bewertungssystem nach EU-Wasserrahmenrichtlinie für die Qualitätskomponente Makrophyten (Angiospermen und Makroalgen) in Küsten- und Übergangsgewässern vor. Dieses Bewertungssystem wurde exemplarisch für die Küsten- und Übergangsgewässer der Weser und die Küstengewässer der Elbe entwickelt. Gleichwohl hat es den Anspruch, auch für das Übergangsgewässer Elbe und die Wasserkörper gleichen Typs in den angrenzenden Flussgebietseinheiten (Ems, Eider) anwendbar zu sein. Das Bewertungssystem stützt sich auf die Auswertung von historischen und rezenten Quellen zur Verbreitung und Entwicklung von Seegras- und Makroalgenbeständen seit Beginn des 19. Jahrhunderts im deutschen Nordseeküstengebiet. Auf Grundlage dieser Quellen wurde zunächst eine Liste der potentiell im Gebiet vorkommenden Arten erstellt und eine Beschreibung der verschiedenen durch Makrophyten geprägten Biotoptypen vorgenommen. Das Artenspektrum umfasst 2 Seegrasarten und 152 Makroalgenarten, davon 61 Grün-, 65 Braun- und 56 Rotalgen. Das Vorkommen dieser Arten ist weitgehend auf lagestabile Substrate in der euphotischen Zone der Wasserkörper beschränkt. Entsprechend reagieren sie sensitiv auf eine Verschlechterung des Lichtklimas (Zunahme der Wassertrübung) und auf die Einwirkung hydrodynamischer Kräfte (Seegang, Strömung) oder anderer mechanischer Belastungen (z.B. Fischerei). Eine verringerte Gewässerqualität zeigt sich an den Makrophyten einerseits durch den Rückgang von Seegrasbeständen und mehrjährigen Rot- und Braunalgenarten, andererseits durch die massive Zunahme der Grünalgenentwicklung. Gestützt auf diese Erfahrung wurde das Bewertungssystem aufgebaut. Für die Entwicklung des Systems und die Definition der Klassengrenzen bei den einzelnen Qualitätsmerkmalen wurden bereits bestehende bzw. vorgeschlagene Bewertungssysteme verschiedener EU-Mitgliedstaaten ausgewertet. In diesem Zusammenhang werden auch die indexbasierten Bewertungsmethoden „Standorttypieindex“ (STI) und „ecological evaluation index“ (EEI) diskutiert. Beide Methoden werden für das Bearbeitungsgebiet als ungeeignet eingeschätzt. Das vorgestellte Bewertungssystem für Makrophyten stützt sich als kombinierte Methode auf die Klassifizierung mehrerer Qualitätsmerkmale der Angiospermen und Makroalgen. Dieses sind: Artenspektrum mariner Angiospermen; Ausdehnung der Seegrasbestände; Dichte der Seegrasbestände (Bedeckungsgrad); Anzahl von Rot- und Braunalgenarten; Anzahl mehrjähriger Arten; maximale Ausdehnung sommerlicher Grünalgenbestände (nur Eulitoral); Biomasse opportunistischer Grünalgen und Tiefenverbreitung mariner Makroalgen. Während für das Merkmal „Ausdehnung sommerlicher Grünalgenbestände“ bereits ein regelmäßiges Monitoringprogramm existiert, das auch den Anforderungen der WRRL genügt, müssen die Überwachungsuntersuchungen für die anderern Komponenten des Systems noch neu konzipiert bzw. aus bestehenden Designs weiterentwickelt werden. Basisuntersuchungen sind für den gesamten Bereich des euphotischen Sublitorals nötig. Es wird angeregt, das vorgestelle Bewertungsystem mit Hilfe von entsprechend ausgerichteter Forschung weiterzuentwickeln. Insbesondere wird vorgeschlagen – nach niederländischem Vorbild – eine potentielle Verbreitungskarte für Seegras im Eu- und Sublitoral auszuarbeiten.“
„[…] Zentrales Thema des vorliegenden Berichts ist die ökologische Bewertung der Küsten- und Übergangsgewässer Niedersachsens, wie sie für den Bewirtschaftungsplan 2009 vorgenommen wurde. Monitoring-Programme sowie Bewertungssystem und –ergebnisse für die biologischen Qualitätskomponenten werden dargestellt und erläutert. Es wird ausgeführt, welche Stressoren auf die jeweilige Qualitätskomponente einwirken und wie die Chancen der Zielerreichung bis 2015 einzuschätzen sind. Für jede Qualitätskomponente werden darüber hinaus kurze Informationen zum Stand der internationalen Interkalibrierung gegeben. […]“
„Mit der Veröffentlichung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Amtsblatt der Europäischen Union am 22. Dezember 2000 (EU 2000) wurde die Grundlage für eine ökologisch ausgerichtete Gewässerschutzpolitik in Europa geschaffen. Ein Ziel der Richtlinie ist es, einen Ordnungsrahmen für den Schutz der Gewässer zu schaffen, um eine weitere Verschlechterung zu vermeiden und den Zustand aquatischer Ökosysteme sowie der direkt von ihnen abhängigen Landökosysteme und Feuchtgebiete zu schützen und zu verbessern. Unter vielen weiteren Zielen soll eine nachhaltige Wassernutzung auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der Ressourcen gewährleistet werden. Die Richtlinie gilt sowohl für Grundwasser und Binnenoberflächengewässer, als auch für Übergangs- und Küstengewässer. Zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen wurde am 27. Juli 2004 die Niedersächsische Verordnung zum wasserrechtlichen Ordnungsrahmen verabschiedet (LAND NIEDERSACHSEN 2004). Eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung der WRRL sind Verfahren zur Bewertung des Zustandes der Gewässer. Dazu sind Informationen über die qualitative und quantitative Ausprägung bestimmter Qualitätskomponenten im weitgehend natürlichen Zustand des betreffenden Gewässertyps notwendig. Dieser „anthropogen weitgehend unbeeinflusste Zustand“ entspricht den Referenzbedingungen, dem „sehr guten Zustand“. Ausgehend davon erfolgt eine fünfstufige Klassifizierung der Gewässer. Der „gute Zustand“ entspricht dem Zielzustand, der bis zum Jahr 2015 für alle Gewässertypen erreicht sein muss. Die Gewässer, die diesen Zustand nicht aufweisen, werden entsprechend dem Grad ihrer Abweichung von den Referenzbedingungen in den „mäßigen“, „unbefriedigenden“ oder „schlechten Zustand“ eingestuft. Für die ökologische Bewertung von Übergangsund Küstengewässern nach WRRL werden als biologische Qualitätskomponenten Phytoplankton, Makrophyten und Makrozoobenthos herangezogen. In den Übergangsgewässern wird zusätzlich die Fischfauna bewertet. Chemische Komponenten, die einen Einfluss auf die biologischen Komponenten haben können, sind im Wesentlichen die Nährstoffverhältnisse und Schadstoffgehalte. Sie werden als unterstützende Komponenten für die Bewertung der Wasserkörper herangezogen. Ziel des vorliegenden Projektes ist es, Entwürfe für Klassifizierungssysteme zur Bewertung des ökologischen Zustandes gemäß der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft für die Gewässertypen im Küstengebiet der Nordsee vorzulegen. Hierzu wurden im Rahmen des vorliegenden Projekts bestehende Bewertungsparameter für die verschiedenen Qualitätskomponenten beschrieben und überprüft. Die Ergebnisse wurden in drei Zwischenberichten vorgelegt (JAKLIN et al. 2005a, JAKLIN et al. 2005b, JAKLIN & PETERSEN 2006). Für die hier vorliegende Arbeit wurden weiterführende Aspekte zu den Parametern und Referenzbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene diskutiert und überarbeitet. Außerdem wurden weitere Bewertungskriterien erarbeitet und geprüft. Schließlich wurden, sofern die Datenlage ausreichend war, für die verschiedenen Gewässertypen bzw. Wasserkörper Referenzbedingungen und Klassengrenzen vorgeschlagen. Ergebnis dieser Arbeiten sind die im Folgenden vorgestellten Bewertungssysteme für die Gewässer des Bearbeitungsgebietes. Im deutschen Nordseebereich werden fünf Typen der Küstengewässer charakterisiert sowie ein Typ des Übergangsgewässers. Die Gewässertypen unterscheiden […] Neben der eigenen Forschungs- und Entwicklungsarbeit werden in der vorliegenden Arbeit insbesondere auch die Ergebnisse projektbegleitender Studien, die sich bei kurzen Laufzeiten mit speziellen Teilfragen zu einzelnen Qualitätskomponenten oder Gewässerbereichen beschäftigten, zusammengetragen und für die Erarbeitung von Referenzzuständen und zur Bewertung der Gewässertypen der Übergangs und Küstengewässer der Nordsee verwendet. In dem vorliegenden Abschlussbericht werden für die biologischen Qualitätskomponenten Phytoplank_CUTABSTRACT_
„Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Erfassung und Bewertung der Makrophyten/Angiospermen (hier: Röhrichte, Brack- und Salzmarschen) im Rahmen eines Praxistests zur Umsetzung der EG-WRRL in den Übergangsgewässern von Weser und Ems. Ziel war es, die für die Bewertung der Makrophyten der Übergangsgewässer entwickelten Verfahren, für die Übergangsgewässer Ems und Weser durch Auswertung aller verfügbarer sowie neu erhobener Daten umzusetzen, zu testen und an die gewässerspezifischen Bedingungen in den jeweiligen Übergangsgewässern anzupassen. Darauf aufbauend erfolgte für die Qualitätskomponente Makrophyten/Angiospermen in den Übergangsgewässern eine aktuelle Bewertung des Zustands der genannten Qualitätselemente. Da die Übergangsgewässer von Weser und Ems als erheblich veränderte Wasserkörper (HMWB) eingestuft sind, wird auch das ökologische Potenzial bestimmt. So ergab die Auswertung der einzelnen bearbeiteten Parameter unterschiedliche Ergebnisse bezüglich der Einstufung des ökologischen Zustands bzw. ökologischen Potenzials. Während einzelne Parameter einen guten oder sogar sehr guten Zustand und ein gutes oder sehr gutes ökologisches Potenzial ergaben, wiesen andere einen schlechten ökologischen Zustand bzw. ein schlechtes ökologisches Potenzial auf. Insgesamt zeigen die Übergangsgewässer Weser und Ems einen mäßigen ökologischen Zustand bzw. ein mäßiges ökologisches Potenzial auf. Der Parameter „Arten und Struktur der Pionierzone bzw. des Röhrichtgürtels“ floss in den Teilbereichen Ems-Ästuar und Außenweser nicht mit in die Gesamtbewertung ein. Die dortigen Bewertungsergebnisse für diesen Parameter deuten allerdings darauf hin, dass im Bereich der Pionierzone in diesen Gewässerabschnitten aus ökologischer Sicht erhebliche Defizite bestehen. Es werden Hinweise auf fortführende Arbeiten und Empfehlungen für die Durchführung künftiger Überwachungen gegeben.“
„Bei dem vorliegenden Bericht handelt es sich um den dritten Zwischenbericht für das im Rahmen des Länderfinanzierungsprogramms „Wasser, Boden und Abfall“ geförderte Projekt „Aufbau einer Matrix für die Gewässertypen nach EG-WRRL im Küstengebiet der Nordsee, Schwerpunkt Flusseinzugsgebiete Weser und Elbe“ (O 9.03). Der Berichtszeitraum erstreckt sich auf den Zeitraum vom 1. Juli 2005 – 30. April 2006 und stellt eine Ergänzung zum ersten und zweiten Zwischenbericht dar. In diesem dritten Zwischenbericht sind die Zwischenergebnisse festgehalten, die aus der Projektarbeit seit Juli 2005 abgeleitet und bereits schriftlich dargestellt werden können. Die Kapitel, in denen sich dagegen keine Veränderungen zu den ersten beiden Zwischenberichten ergeben haben, werden in diesem Bericht nur mit der Kapitelüberschrift aufgeführt. Da bisher nur vorläufige Bewertungsansätze vorgestellt werden können, ist dieser Bericht lediglich für den internen Gebrauch zu nutzen.“
„Am 22. Dezember 2000 ist die EG – Wasserrahmenrichtlinie in Kraft getreten. Diese Richtlinie legt in Artikel 5, Absatz 1 fest, dass die Mitgliedsstaaten bis spätestens 4 Jahre nach in Kraft treten dafür sorgen, dass für die Flussgebietseinheit eine Analyse ihrer Merkmale und eine Überprüfung der Auswirkung menschlicher Tätigkeiten auf den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers abgeschlossen wird. Ebenfalls muss eine wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung durchgeführt sein. Die Bestandsaufnahme muss gemäß Artikel 15 der EG - WRRL spätestens bis zum 22. März 2005 an die Europäische Kommission übermittelt werden. Die deutsch-niederländische Arbeitsgruppe Gewässergüte (Unterausschuss „G Ems-Dollart“ der Grenzgewässerkommission) legt in diesem Zusammenhang mit dem vorliegenden Bericht die Umsetzung dieser Verpflichtung für das Ems-DollartÄstuargebiet vor. Dabei ist nur das Oberflächengewässer berücksichtigt, da das Grundwasser im Ems-Dollartbereich für die Ökologie als nicht relevant eingeschätzt wird. Während der Erstellung des Berichtes ist deutlich geworden, dass für eine umfassende Beurteilung des Bearbeitungsgebietes zurzeit noch viele Kenntnislücken bestehen. Dieser Bericht stellt dennoch eine eindeutige Beschreibung der Problematik der Oberflächengewässer im Ems-Dollart-Ästuar dar. […]“
„Im Rahmen der Umsetzung der WRRL sind Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit von Sielbauwerken und zur Herstellung von Brackwasserlebensräumen an den niedersächsischen Küsten- und Übergangsgewässern sinnvoll. Das NLWKN Betriebsstelle Brake/Oldenburg hat deshalb das Büro BioConsult Schuchardt & Scholle GbR im Dezember 2008 damit beauftragt, eine entsprechende Datenbasis zu erarbeiten und Maßnahmenvorschläge zu machen. […]“