Temporal reference of content:
since 01.02.2024 , currently up to date
Die Landnutzung beschreibt den Charakter von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und absehbar künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks. Dies umfasst z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Freizeitgebiete. Der Datensatz wird aus der Tatsächlichen Nutzung aus ALKIS abgeleitet, z.Z. einmal im Jahr aktualisiert und steht als landesweiter Datensatz bereit.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die Oberflächenschummerung wird aus Schummerungsbildern des Digitalen Oberflächenmodells entwickelt. Bei der Schummerung wird das Oberflächengelände als Grauwertbild dargestellt. Das Oberflächenmodell wird dazu mit einer virtuellen Lichtquelle aus Nordwest beleuchtet, und für jeden Bildpunkt wird der Grauwert berechnet. Das Schummerungsbild macht die Oberflächenformen (Oberflächenrelief) anschaulich und zeigt v.a. Gebäude, Vegetation, Talverläufe, Einschnitte und Dämme plastisch. Ausgaben: Schummerung aus DOM1 Schummerung aus DOM5
Die Geobasisinformationen der DOM sind gebührenpflichtig und gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz der Freien Hansestadt Bremen und das Urheberrechtsgesetz.
Temporal reference of content:
06.03.2025 until 08.03.2025
Orientierte Luftbilder sind Digitale Luftbilder mit allen erforderlichen Parametern für eine stereoskopische Auswertung, das heißt den Daten zur inneren und äußeren Orientierung (Koordinaten in Lage und Höhe des Bildes, sowie die Drehwinkel der Kamera bei der Auslösung). Die räumliche Zuordnung von Digitalen Luftbildern ist auf der Grundlage von Bildmittenübersichten möglich.
Die Geobasisinformationen der LB sind gebührenpflichtig und gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz der Freien Hansestadt Bremen und das Urheberrechtsgesetz.
Das Ortsverzeichnis – ATKIS umfasst die geographischen Namen der Orte und Wohnplätze in Niedersachsen (GeoNam). Fast 17. 000 Namen werden mit ihren Koordinaten in ETRS89/UTM32N und weiteren Informationen in Tabellenform aufgeführt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Die Geländeschummerung wird aus Schummerungsbildern des Digitalen Geländemodells entwickelt. Bei der Schummerung wird das Gelände als Grauwertbild dargestellt. Das Geländemodell wird dazu mit einer virtuellen Lichtquelle aus Nordwest beleuchtet, und für jeden Bildpunkt wird der Grauwert berechnet. Das Schummerungsbild macht die Geländeformen (Geländerelief) anschaulich und zeigt v.a. Talverläufe, Einschnitte und Dämme plastisch. Ausgaben: Schummerung aus DGM01 Schummerung aus DGM1 Schummerung DGM5
Die Geobasisinformationen der ATKIS-DGM sind gebührenpflichtig und gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz der Freien Hansestadt Bremen und das Urheberrechtsgesetz.
Die "Stolpersteine" des Kölner Künstlers Gunter Demnig werden seit 2004 auch in Bochum verlegt. Sie finden sich überall im Stadtgebiet, und zwar genau dort, wo Menschen wohnten, die in der NS-Zeit verfolgt und ermordet wurden.
Das Heft Nr. 13 aus der Serie „scriptumonline - Geowissenschaftliche Arbeitsergebnisse aus Nordrhein-Westfalen“ betrachtet Geröllanalysen aus einem kiesführenden Horizont in einem Aufschluss umgelagerter tertiär- bis quartärzeitlicher Lockersedimente an der Autobahn A 3 in Ratingen. Die in dieser Arbeit postulierten Älteren Niederbergischen Höhenschotter zeichnen sich durch ein spezifisches Schwermineralspektrum und eine charakteristische Geröllführung aus, wodurch sie sich sowohl von den Jüngeren Höhenschottern („Höselberg-Schichten“), als auch von den pliozänen Kieseloolith-Schichten der Niederrheinischen Bucht unterscheiden. [2020. 19 S., 11 Abb., ISSN 2510-1331]
Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird nur bei Bedarf abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Darstellung von stabilen (potentiellen) Ökologischen Vorrangflächen. Im Rahmen des Greenings sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Für die Umsetzung der ÖVF stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0" (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Abrufdatum anzugeben. Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.