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01.01.2026 until 31.12.2027
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte in Euro pro m² Grundstücksfläche. Sie gelten für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre flächendeckend auf der Basis der Kaufpreissammlung von den Gutachterausschüssen festgelegt. Die Bodenrichtwerte werden in dem Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen zur Online-Recherche der Öffentlichkeit bereitgestellt.
Die kommunalen Nivellementpunkte (auch Höhenfestpunkte bzw. HFP) sind in der Örtlichkeit dauerhaft durch Höhenbolzen vermarkt (üblicherweise an Bauwerken) und verdichten das Höhenfestpunktfeld des Amtlichen Festpunktinformationssystem in Nordrhein-Westfalen (AFIS-NRW). Die Höhen der Nivellementpunkte werden durch geometrische Nivellements hochgenau bestimmt. Der Nachweis der NivP umfasst Höhenkoordinaten sowie Punktbeschreibungen (Einmessungsskizzen). Der Dokumentenlink führt zur Einmessungsskizze des jeweiligen Punktes.
Zweck einer Baulast ist es, auf Dauer und mit Wirkung für Rechtsnachfolger, öffentlich-rechtliche Hindernisse einer Bebauung auszuräumen, damit die Erteilung einer Baugenehmigung erfolgen kann. Ein Nachbargrundstück kann daher zugunsten eines Bauvorhabens, das auf einem anderen Grundstück stattfindet, belastet werden (z.B. Eintragung eines Überfahrtsrecht zur Sicherung der Zufahrt). Im Baulastenverzeichnis der Stadt Recklinghausen sind alle Baulasten in Recklinghausen eingetragen. Aus dem Baulastenverzeichnis erfahren Sie, ob und mit welchen Baulasten ein Grundstück belastet ist. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Dieser Datensatz umfasst sonstige Vermessungspunkte (sVP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Vorläufige oder historische sonstige Vermessungspunkte sind nicht enthalten. Bei diesen Punkten handelt es sich um die alten Aufnahmepunkte (AP). Der Bestand der Punkte wird nicht mehr aktualisiert. Örtlich nicht mehr vorhandene Punkte werden nicht mehr ersetzt. Die Punkte liegen alle genau vor, das bedeutet die Genauigkeit liegt bei 2300 (<10cm) oder schlechter . Zu jedem Punkt gibt es eine Skizze.
Aufnahmepunkte (AP) sind Lagefestpunkte für einen koordinatenmäßigen Anschluss von örtlichen Vermessungen an das übergeordnete Bezugssystem der Landesvermessung. Die Aufnahmepunkte sind Bestandteil der Vermessungspunkte des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Das Netz der Aufnahmepunkte wird seit der produktiven Einführung von SAPOS nicht mehr erneuert, steht aber für eine Nutzung noch zur Verfügung. Dieser Datensatz umfasst die historischen AP's mit ihren Koordinaten, Genauigkeiten und einigen weiteren Attributen. Zu jedem Punkt gibt es eine AP-Karte.
Dieser Datensatz umfasst sonstige Vermessungspunkte (sVP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Vorläufige oder historische sonstige Vermessungspunkte sind nicht enthalten. Bei diesen Punkten handelt es sich um die alten Aufnahmepunkte (AP). Der Bestand der Punkte wird nicht mehr aktualisiert. Örtlich nicht mehr vorhandene Punkte werden nicht mehr ersetzt. Die Punkte liegen alle hochgenau (in Koordinatenkatasterqualität) vor, das bedeutet die Genauigkeit liegt bei 2000 oder 2100 (<3cm). Zu jedem Punkt gibt es eine Skizze.
Das Liegenschaftskataster wird im gesamten Kreisgebiet digital im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt. Das Amtliche Liegenschaftskataster vereint seit 2009 im Kreis Euskirchen die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) und das automatisierte Liegenschaftsbuch (ALB) in einem System. Der Kreis Euskirchen folgt somit den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), die einen Standard für die Führung des Liegenschaftskataster entwickelt hat. Die Darstellung ist nicht konform mit dem ALKIS-Signaturenkatalog NRW (Pflichtenheft Anlage 6):
Der Datensatz „Biodiversitätsmonitoring Nordrhein-Westfalen“ enthält Ergebnisse des landesweiten Biodiversitätsmonitorings zu den Themenbereichen Artenvielfalt, Lebensraumvielfalt und Indikatoren. Das Monitoring wird seit Ende der 1990er Jahre landesweit systematisch durchgeführt. Es dient der Beobachtung von Natur und Landschaft sowie der Dokumentation von Zustand und Veränderungen der Biodiversität gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW. Weitergehende Informationen und Ergebnisse finden sich im Fachinformationssystem (FIS) Biodiversitätsmonitoring (https://www.biodiversitaetsmonitoring.nrw/monitoring/de/start).
Der Datensatz Flurstücksinformationen Deutschland (FS-DE) des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie basiert auf dem Datensatz der amtlichen Flurstücksinformationen Deutschland der Zentrale Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe (ZSHH), die aktuell am bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in München angesiedelt ist. Er enthält georeferenzierte Polygonen, die die Geometrien der Flurstücke des Liegenschaftskatasters beschreiben. Dabei wird der in ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) definierte Objektbereich Flurstück (Definition nach ALKIS-Objektartenkatalog) zugrunde gelegt. Aktuell ohne die Daten von Bayern.
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Das Hauptziel einer Außenbereichssatzung ist es, Grundstücke im Außenbereich einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu unterziehen und dabei die Interessen von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Gartenbau und Naturschutz zu wahren. Durch die Außenbereichssatzung soll die Bebauung bestimmter Gebiete ermöglicht und geregelt werden, ohne eine unkontrollierte Zersiedelung der Landschaft zu fördern. Die Gemeinden schaffen so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung im Außenbereich und können gleichzeitig Umweltbelange und die Nachhaltigkeit von Raumstrukturen berücksichtigen. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.