Der Nahverkehrsplan für den Kreis Kleve verpflichtet den Kreis Kleve, ein fortschreibungsfähiges Haltestellenkatasters mit dem Ziel der Herstellung von Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bis zum 01.01.2022 zu erstellen. Die gesetzliche Grundlage für die Aufnahme in den Nahverkehrsplan ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Personenbeförderungsgesetz. Dies hier abgebildete Haltestellenkataster stellt die vorhandenen Haltestellen ohne Nachweis der Klassifizierung dar.
Der Datensatz beinhaltet den Stand zur Gigabitversorgung im Kreis Kleve (außer Kranenburg). Dargestellt wird der Versorgungsstand der Adressen in der Kategorie - Eigenwirtschaftlicher Ausbau der Netzbetreiber (bis 2026).
Der Datensatz enthält die Daten der standardisierten Mobilfunkmessungen durch den TÜV Rheinland. Die Ergebnisse sind durch die Netzbetreiber akzeptiert und können als Basis für die Ausbauplanung genutzt werden. Die Messergebnisse werden georeferenziert dargestellt und zeigen eine qualitative Versorgung der befahrenen Strecke. Die Messungen wurden auf das 100 x 100 m Raster (GRID) übertragen. Im Rahmen der Mobilfunkkoordination erhebt der Kreis Kleve Daten, die im Zusammenhang mit dem Mobilfunkausbau als Information zum laufenden Fortschritt und zur Abstimmung von neuen Ausbauplanungen dient. Die Daten sind nur für den internen Gebrauch in der Verwaltung freigegeben.
Anlass für diese Sonderveröffentlichung war der bereits damals außerordentlich hohe Bedarf an mineralischen Rohstoffen in Nordrhein-Westfalen. Das Werk gibt einen Überblick über Verbreitung, Ausbildung, Abbau und Verwendung nutzbarer Festgesteine in Nordrhein-Westfalen und ergänzt die erschienene Beschreibung der nutzbaren Lockergesteine (Vgl. „Nutzbare Lockergesteine in Nordrhein-Westfalen, 1978“). [1977. 65 S., 11 Abb., 1 Tab., 1 Taf.; ISBN 978-3-86029-906-7]
Der Landschaftsplan ist ist ein Instrument der Landschaftsplanung auf der Ebene der Kommunen. Er orientiert sich an den Zielen und Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Layer geschützte Landschaftsbestandteile stellt rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft (einzelne und flächige Objekte) dar, deren besonderer Schutz erforderlich ist.
Bei den kleinmaßstäbigen Gebietskarten handelt es sich überwiegend um thematische Karten, in denen einzelne Sachverhalte flächendeckend für eine Region oder das Land Rheinland-Pfalz besonders hervorgehoben sind. Je nach Thematik wird hiebei unterschieden in Übersichtskarten und Verwaltungskarten. Kleinmaßstäbige Übersichts- und Verwaltungskarten besitzen einen für die landesweite Darstellung optimierten Maßstab und eine entsprechende Signaturierung. Sie eignen sich hervorragend als Hintergrund für die Präsentation überregionaler Sachverhalte oder in Form von Geodatendiensten als Einstiegspunkt für die grafische Navigation in einem Internetportal.
Die ca. 15.500 Schwerefestpunkte repräsentieren das Schwerefeld in Baden-Württemberg. Sie sind zur Berechnung von Gebrauchshöhen und Höhenbezugsflächen erforderlich. Ausgewählte Schwerefestpunkte bilden die Verknüpfung zum einheitlichen bundesweiten Schwerebezugssystem.
Die Landnutzung (LN) beschreibt die „Charakterisierung von Flächen anhand ihrer derzeitigen, respektive ihrer in der örtlichen Umsetzung befindlichen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks. Beispiele dafür sind Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Freizeitgebiete“ (vgl. INSPIRE-Richtlinie). Der Begriff Landnutzung wird synonym zum Begriff der Bodennutzung verwendet. Der Objektartenkatalog der LN beinhaltet die fünf Objektartengruppen Siedlung, Verkehr und Infrastruktur, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, Gewässer sowie Keine primäre Nutzung, welche sich weiter untergliedern in Objekt-, Attribut- und Wertearten. Grundlage hierfür ist das AAA®-Basisschema.
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Bei den kleinmaßstäbigen Gebietskarten handelt es sich überwiegend um thematische Karten, in denen einzelne Sachverhalte flächendeckend für eine Region oder das Land Rheinland-Pfalz besonders hervorgehoben sind. Je nach Thematik wird hiebei unterschieden in Übersichtskarten und Verwaltungskarten. Kleinmaßstäbige Übersichts- und Verwaltungskarten besitzen einen für die landesweite Darstellung optimierten Maßstab und eine entsprechende Signaturierung. Sie eignen sich hervorragend als Hintergrund für die Präsentation überregionaler Sachverhalte oder in Form von Geodatendiensten als Einstiegspunkt für die grafische Navigation in einem Internetportal.
Im Falle eines Notfalls, wie etwa eines langanhaltenden und flächendeckenden Stromausfalls in folge dessen es zu einem Telekommunikationsausfalls kommt, gibt es in Städten und Kommunen, Anlaufstellen für alle Hilfesuchenden Bürgerinnen und Bürger. Es handelt sich unter anderem um Leuchttürme, welche mit Notstrom versorgt werden und als Verbindungsstellen zwischen den Hilfesuchenden und den Leitstellen fungieren. Notfall-Infopunkte dienen den Bürgerinnen und Bürgern als Informationsquelle. Sollte es zum Ausfall der Notrufnummern kommen, dienen unter anderem die personell besetzten Feuerwehrgerätehäuser als Notrufstellen für die Bevölkerung. Es handelt sich um keine dauerhafte Einrichtungen und werden von den Städten und Gemeinden bei Bedarf im Fall eines Notfalls besetzt.