Dieser Datensatz umfasst vorläufige oder transformierte Koordinaten von Grenzpunkten (GP) des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve mit allen ihren Attributen. Diese werden nicht in der Liegenschaftskarte dargestellt.
Dieser Datensatz umfasst alle Gebäude des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) mit dem Genauigkeitsstatus 1000, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Unter dem Genauigkeitsstatus 1000 sind alle Gebäude enthalten, die Katastermäßig eingemessen sind.
Dieser Datensatz umfasst vorläufige oder transformierte Koordinaten von Gebäudepunkten des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) des Kreises Kleve mit dem Genauigkeitsstatus 2000 und 2100. Diese Punkte werden nicht in der Liegenschaftskarte dargestellt. Die Genauigkeit für diese Punkte liegt bei <3cm (Koordinatenkatasterqualität).
INSPIRE-konformer Datensatz für Orthofotografie DOP20 gemäß INSPIRE-Datenspezifikation, abgeleitet aus dem DOP20-Datenbestand. Die Daten sind ausschließlich über Dienste (WMS und WCS) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenden Bodenschätzungsobjekte. Diese umfassen die Objektarten AX_Bodenschaetzung, AX_GrablochDerBodenschaetzung, AX_MusterLandesmusterUndVergleichsstueck und AX_Tagesabschnitt und werden automatisiert aus den Daten von ALKIS BW - NOrA abgeleitet.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.