Die Karte zeigt Qualitäten und Potenziale der Landschaft, die für Erholung, Freizeit und Stadtentwicklung bedeutsam sind. Sie identifiziert wertvolle Landschaftsbilder, ausgeräumte Agrarlandschaften, die aufgewertet werden können, sowie stadnahe Bereiche, in denen attraktive Grün- und Freiräume die Aufenthaltsqualität und Naherholung verbessern können. Darüber hinaus sollen Siedlungs- und Gewerbeflächen begrünt und Wege- und Freizeitinfrastrukturen weiterentwickelt werden.
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird für das gesamte Gemeindegebiet festgelegt. Dieser ist ein vorbereitender Bauleitplan nach § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Es wird die grundsätzliche Art der Bodennutzung festgelegt. Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die detaillierteren Bebauungspläne und dient der langfristigen Stadtentwicklung. Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern für Behörden verbindliche Hinweise zur Entscheidung über Vorhaben oder den Inhalt von Bebauungsplänen gibt. Flächennutzungspläne sind somit für die Entwicklung konkretisierender Planwerke, wie Bebauungspläne bindend. Der Flächennutzungsplan umfasst die zeichnerische Darstellung und eine schriftliche Begründung. Im Geoportal wird der Geltungsbereich als Vektorobjekt mit georeferenzierter Rasterdatei (zeichnerische Darstellung) präsentiert oder die zeichnerische Darstellung wird vektoriell in Form von Objekten dargestellt. In beiden Fällen ist die Begründung als pdf-Datei dem Objekt angehangen.
InnovationCity integriertes Quartierskonzept Fuhlenbrock/Vonderort: Kombinierte Erstellung von Sanierungskonzept kfw 432 und Stadtentwicklungskonzept ISEK. Bestandteile der Konzepte sind die Verknüpfung von Grün- und Freiraumstrukturen im Hinblick auf Qualität und Erreichbarkeit, bauliche Struktur, generationengerechte Strukturen z.B. Barrierefreiheit sowie Sanierungspotenziale, die Steigerung der Energieeffizienz und weitere Nutzung erneuerbarer Energien in den Quartieren.
Der Datensatz enthält Objekte der Lärmaktionsplanung im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken. Die Aufstellung von Lärmaktionsplänen ist eine durch EU- und Bundesrecht verpflichtende Aufgabe für die von Straßen- und/oder Schienenlärm betroffenen Kommunen. Im Rahmen dieses Prozesses können im Verwaltungsgebiet ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Diese Zonen werden untergliedert in ruhige und relativ ruhige Gebiete. In diesen Bereichen gilt der Schwellenwert von 55dB(A).
Die Antragsbereiche kennzeichnen die Bereiche, in denen Bürger*innen wohnen, für die eine Antragstellung für den jeweiligen Bewohnerparkbereich möglich ist. Der Datensatz enthält Objekte der Antragsbereiche für das Bewohnerparken im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken.
Die Parkbereiche kennzeichnen die Bereiche des jeweiligen Antragsbereiches, in denen Bewohner*innen mit einem Bewohnerparkausweis exklusiv parken dürfen oder die ansonsten geltenden Regelungen (Parken mit Parkschein oder Parken mit Parkscheibe) ignorieren können. Bürger*innen ohne entsprechende Berechtigung müssen die geltenden Regelungen zu Parkgebühren und/oder maximaler Parkdauer beachten. Der Datensatz enthält Objekte der Parkbereiche im Stadtgebiet der Stadt Dinslaken.
Die kommunale Gebietsgliederung (KGG) enthält die Geodaten des Raumbezugssystems der Stadt Köln und ist eingeteilt in Adressen, Straßen, Blockstruktur (Blockabschnitt, Blockseite, Block), Stadtstruktur (Stadtbezirk, Stadtteil, Stadtviertel, Statistisches Quartier), Wahlstruktur (Stimmbezirk, Kommunalwahlbezirk, Landtagswahlkreis, Bundestagswahlkreis) sowie Postleitzahlgebiet, Sozialraum und Schiedsamtsbezirk.