Personenstandsregister sind z.B. Geburtenbücher, Heiratsbücher und Sterbebücher. Das Kreisarchiv übernimmt und verwahrt die Personenstandsregister der Städte und Gemeinden Brüggen, Grefrath, Kempen, Nettetal, Niederkrüchten, Schwalmtal, Tönisvorst und Viersen, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind. Die Fortführungsfristen enden, bei den Geburtenbüchern nach 110 Jahren, bei den Heiratsbüchern nach 80 Jahren, bei den Sterbebüchern nach 30 Jahren. Unter Angabe des Ortes, des Namens, des Geburts-, Heirats- oder Sterbedatums sowie, wenn möglich, der Urkundennummer, können Kopien aus den Personenstandsbüchern gegen Gebühr angefertigt werden. Jüngere Register befinden sich bei den jeweils zuständigen Standesämtern.
Der Demografiebericht dient dazu, das Verständnis für Bevölkerungsentwicklungen zu erweitern und verschiedene Akteure für die Auswirkungen der gesellschaftlichen Alterung zu sensibilisieren. Er richtet sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die mehr über das Stadtleben und die Bewohner Krefelds erfahren möchten, sowie an die lokale Wirtschaft, an Vereine und Verbände. Zudem unterstützen die Befunde die Stadtverwaltung dabei, spezifische kommunalpolitische Handlungsbedarfe zu identifizieren und Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Informationen in den Einwohnermelderegistern der Stadt Krefeld bilden die primäre Datengrundlage für die präsentierten Befunde.