Der Dienst ist eine Zusammenstellung von Themen aus dem Bau-Bereich für den Kreis Heinsberg. Er bietet Einsicht in rechtskräftige oder in Aufstellung befindliche Bauleitpläne (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, Vorhaben- und Erschließungspläne sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) von den Gemeinden des Kreises Heinsberg, die ihre Daten als 'OpenData' bereitgestellt haben. Der Dienst beinhaltet weiterhin den Flächennutzungsplan der Bezirksregierung Köln sowie die Bordenrichtwertzonen des Kreises Heinsberg. Der Flächennutzungsplan stellt die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen dar. Im Bebauungsplan wird die Art und Weise der Nutzung auf Basis von parzellierten Grundstücken weiter spezifiziert. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen jährlich ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter für ein Gebiet mit im wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen.
Dieser Dienst stellt das landesweite Gitter der Bildflugkacheln der digitalen Orthophotos mit 20 cm Bodenauflösung ab einem Maßstab von ca. 1:1 Million dar. Digitale Orthophotos werden in 1x1 km Kacheln aus den bei den Bildflügen entstandenen Luftbildern produziert. Jede Bildflugkachel erhält das Bildflugdatum des Luftbildes mit dem entsprechend größten Flächenanteil. Der Dienst stellt ab einem Maßstab von ca. 1:70000 die Kachelnummer dar, welche sich aus den GK-Koordinaten der linken unteren Blattecke zusammensetzt. Das Bildflugdatum der entsprechenden Kachel wird zusätzlich ab einem Maßstab ab ca. 1:50000 sichtbar. Über GetFeatureInfo können Kachelnummer und Bildflugdatum sowie Kamera, Linse, Flughöhe, Filmmaterial, Standardbodenauflösung, Höhenmodell und Farbtiefe in allen Maßstabsbereichen abgerufen werden. Nach erfolgter Datenaktualisierung der Kacheln des digitalen landesweiten Datensatzes LGL-BW ATKIS Digitale Orthophotos 20cm wird die Aktualisierung des Bildflugdatums der entsprechenden Kacheln in diesem Dienst nachgezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die dargestellten Daten besteht.
Dieser Dienst stellt das landesweite Gitter der Bildflugkacheln der digitalen Orthophotos mit 10 cm Bodenauflösung ab einem Maßstab von ca. 1:1 Million dar. Digitale Orthophotos werden in 1x1 km Kacheln aus den bei den Bildflügen entstandenen Luftbildern produziert. Jede Bildflugkachel erhält das Bildflugdatum des Luftbildes mit dem entsprechend größten Flächenanteil. Der Dienst stellt ab einem Maßstab von ca. 1:70000 die Kachelnummer dar, welche sich aus den UTM-Koordinaten der linken unteren Blattecke zusammensetzt. Das Bildflugdatum der entsprechenden Kachel wird zusätzlich ab einem Maßstab ab ca. 1:50000 sichtbar. Über GetFeatureInfo können Kachelnummer und Bildflugdatum sowie Kamera, Linse, Flughöhe, Filmmaterial, Standardbodenauflösung, Höhenmodell und Farbtiefe in allen Maßstabsbereichen abgerufen werden. Nach erfolgter Datenaktualisierung der Kacheln des digitalen landesweiten Datensatzes LGL-BW ATKIS Digitale Orthophotos 10cm wird die Aktualisierung des Bildflugdatums der entsprechenden Kacheln in diesem Dienst nachgezogen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Rechtsverbindlichkeit für die dargestellten Daten besteht.
Aktuelle Adressen der Stadt Aachen dargestellt durch eine Punktkoordinate, Zoombegrenzung: unter einem Maßstab von 1:2000 sichtbar; Gebäude werden über Adressen verschlüsselt und lokalisiert. Der Aufbau der Gebäudeadressen basiert auf einer Empfehlung des Deutschen Städtetages. Adressen sind die einzigen Ortsangaben, anhand derer sich jedermann leicht orientieren kann, die amtlich vergeben werden, die in der Örtlichkeit angebracht und in Kartenwerken nachgewiesen werden. Von der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Verwaltung werden allein sie zur Identifizierung von Gebäuden verwendet. Die Schlüsselsystematik der Adressen der Stadt Aachen setzt sich zusammen aus – Straßenschlüssel, Strassenname, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Adresse, PLZ, Rechtswert, Hochwert. Die Attribute Hochwert und Rechtswert sind in WGS84. Jede Adresse verfügt über eine Punktkoordinate. Bezugsystem ETRS 1989 / UTM Zone 32N, EPSG:25832. Lagegenauigkeit +- 1m.
Digitale Orthophotos (DOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie Luftbilder, die einen einheitlichen Bildmaßstab und einen exakten Bezug zum Landeskoordinatensystem besitzen. Sie dokumentieren den Landschaftszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt und enthalten vollständig alle aus der „Vogelperspektive“ sichtbaren Landschaftsinformationen, ohne dass diese bereits selektiert oder strukturiert worden sind. Das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen koordiniert die Bildflugvorhaben des Landes und der öffentlich-rechtlichen Körperschaften des Landes. Um unwirtschaftliche Mehrfachbefliegungen zu vermeiden wurde ein Bildflugprogramm aufgestellt, mit dem die Landesfläche in einem Zyklus von 5 Jahren mit einer Frühjahrs- und einer Sommerbefliegung abgedeckt werden kann. Jährlich werden flugzeuggestützte Bildflüge für ca. 1/3 der Landesfläche beauftragt. Dieser Dienst dient der Darstellung der Befliegungsgebiete der Digitalen Orthophotos. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.
Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).:Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).
Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).:Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Für das Gebiet des Kreises Herford existieren eine Vielzahl von Flächennutzungsplänen , welche jedoch noch nicht flächendeckend vorliegen. Über die Umringe der vorhandenen Flächennutzungspläne (soweit sie dem Kreis vorliegen) gelangen Sie zu weitern Verknüpfungen bis zum Dokument des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan (FNP) (vorbereitender Bauleitplan) stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde dar. Er ist das Ergebnis eines grundsätzlichen politischen sowie fachlichen Planungsprozesses einer Gemeinde. Seine Inhalte richten sich nach den Vorschriften des § 5 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der keine direkte Rechtskraft für den Bürger entfaltet, sondern lediglich behördenintern bindene Vorgaben bzgl. des Inhalts von Babauungsplänen sowie unverbindliche Hinweise zur Entscheidung über Genehmigungen von Vorhaben enthält. Flächennutzungspläne müssen von der übergeordneten Verwaltungsbehörde (in der Regel Bezirksverwaltung) genehmigt werden und sind für die Entwicklung nachgeordneter Planwerke bindend.
Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP).:Dienst für tagesaktuelle Rasterdaten der Automatisierten Liegenschaftskarte mit weiteren Informationen (ALKIS). In der Liegenschaftskarte sind Flurstücke (Parzellen), Gebäude und weitere Informationen im Maßstab 1:1000 dargestellt. Sie ist eine wichtige Grundlage zur privaten, kommunalen und behördlichen Planung und hilft die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden zu garantieren. Als weitere Information sind die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung dargestellt. Sie bilden einen Nachweis über die Ertragsfähigkeit des Bodens. Dazu werden rechtliche Einstufungen von Flächen nach besonderen Kriterien festgelegt. Die Zuordnung, Einstufung und Abgrenzung obliegt der Finanzverwaltung Rheinland-Pfalz (www.lfst-rlp.de). Die Bodenschätzungsergebnisse sind gem. § 14 des Bodenschätzungsgesetzes im Liegenschaftskataster zu führen. Darin haben diese Angaben nur nachrichtlichen Charakter. Dieser Darstellungsdienst enthält die Flächen der Bodenschätzung, die Muster-, Landesmuster- und Vergleichsstücke sowie die Grablöcher der Bodenschätzung gemäß dem Objektartenkatalog ALKIS Rheinland-Pfalz (ALKIS-OK RP). Metadatenlayer