Landschaftsplan Bottrop rechtskräftig Karte 1: Entwicklungsziele für die Landschaft gem. § 18 LG NRW Karte 2: Besonders geschützte Teile von Natur und Landschaft gem. §§ 23-29 BNatSchGKarte 3: Karte 3: Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen gem. §§ 24-26 LG Datum Rechtskraft: Dezember 2015
Lage und Größe der Ablösungszonen im Stadtgebiet gemäß der Stellplatzablösungssatzung der Stadt Bottrop mit Angabe der Höhe der Ablösungssumme der jeweilige Ablösungszone.
Gem. §16LgNW stellt der Landschaftsplan die örtlichen Erfordernisse zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar und setzt Maßnahmen zur Verwirklichung rechtsverbindlich fest. Geltungsbereich von 1992-2015