Der Kreis Herford hat den Vorentwurf für den Landschaftsplan Kreis Herford für das gesamte Kreisgebiet erstellt. Dieser Landschaftsplan soll die bestehenden fünf Landschaftspläne ersetzen, welche im Wesentlichen in den 1990er Jahren erstellt und rechtskräftig geworden sind. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung werden die Träger öffentlicher Belange sowie die Bürgerinnen und Bürger über die allgemeinen Ziele und voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung haben die Träger öffentlicher Belange und die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den Plänen zu äußern. Sehen Sie sich den Vorentwurf des Landschaftsplans an und beteiligen Sie sich an der weiteren Erstellung des Landschaftsplans. Ihre Meinung ist uns wichtig!“
Mit der Kartenanwendung Grundstücksinformation Online wird ein neuer, umfassender, geobasierter Info-Service rund um Flur- und Grundstücke sowie deren Lage und Umgebung im gesamten Kölner Stadtgebiet geboten. Er liefert schnell und einfach Informationen zu einem Grundstück oder Flurstück und dessen Umgebung. Und dies sowohl in Form eines dokumentenbasierten Reports als auch visualisiert in einer dynamischen Karte. Die Palette ist umfangreich und bietet unter anderem Informationen zu: rechtskräftigen Bebauungsplänen, Aufstellungsbeschlüssen, Fluchtlinienplänen, Baulandumlegungen, Veränderungssperren, Ortssatzungen, Bodenrichtwerten, Lärmpegeln zu Tag- und Nachtzeiten, differenziert nach Lärmquellen wie Flughafen, Straße oder Bahn.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt gemäß §5 Baugesetzbuch (BauGB) die vorhandene und geplante Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar. Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen längeren Zeitraum. Der Flächennutzungsplan der Stadt Köln wurde zuletzt im Jahr 1982 aufgestellt. Seitdem wurden mehrere Änderungen durchgeführt und in das Planwerk eingearbeitet. Der Flächennutzungsplan entwickelt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber Dritten, sondern ist behördenverbindlich. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden. Dabei ist zu beachten, dass der vorliegende Dienst nur informell und unverbindlich genutzt werden kann. Rechtswirksam ist allein der vom Stadtrat beschlossene und von der Bezirksregierung bestätigte Plan. Aus Gründen der besseren digitalen Lesbarkeit wurden einige Darstellungen angepasst. Der vorliegende Dienst kann daher punktuell von der Darstellung im rechtsgültigen FNP abweichen.
Das Onlineportal „Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen“ (Behördenversion) ermöglicht berechtigten öffentlichen Stellen grundstücksscharfe Erstinformationen über bergbaulich oder geologisch bedingte Gefährdungspotenziale einzuholen. Zugangsberechtigte erhalten die Möglichkeit, neue Schadensfälle wie Tagesbrüche oder Erdfälle online zu melden. Das Onlineportal soll helfen, gezielter und frühzeitiger zu erkennen, wann eine gesetzlich geforderte Beteiligung des Geologischen Dienstes NRW - Landesbetrieb - und/oder der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 - Bergbau und Energie in NRW, in Planungs- oder Genehmigungsverfahren notwendig ist. Es ersetzt jedoch nicht die gesetzlich geforderte Beteiligung.