Naturschutzgebiete sind rechtsverbindlich abgegrenzte Gebiete für den Schutz, die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensstätten bestimmter Tier- und Pflanzenarten. Des Weiteren können Naturschutzgebiete auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind. Ein Verbotskatalog verbietet innerhalb eines Naturschutzgebietes alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung von Arten oder Biotopen führen können. Gebote sollen den Erhalt oder Wiederansiedlung von Arten fördern. Im Kreis Herford sind ökologisch wertvolle Bachtäler (Sieke), Feuchtwiesen, Heideflächen und Magerrasen in den Naturschutzgebieten erhalten.
Ein Naturdenkmal ist ein kleinflächiges Landschaftselement, das unter Naturschutz gestellt ist. Es kann sich dabei um einen einzeln stehender Baum, aufgelassene Steinbrüche, Teiche oder Heideflächen handeln. Der Schutz begründet sich durch ihre Seltenheit, Eigenart oder Schönheit sowie ihren Wert für Wissenschaft, Heimatkunde und Naturverständnis und umfasst ein weitgehendes Veränderungsverbot. Mit der Unterschutzstellung übernimmt der Kreis Herford die Pflege der Naturdenkmale.
Für das Gebiet des Kreises Herford hat das Landesamt für Naturschutz (LANUV NRW) die „Gesetzlich geschützten Biotope“ erfasst. Es handelt sich dabei um bestimmte, in § 30 Bundesnaturschutzgesetz aufgelistete Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Lebensraum besitzen, wie z.B. natürliche oder naturnahe Gewässer, Sümpfe, Quellbereiche, artenreiche Nasswiesen oder Auwälder. Zum Schutz dieser Biotope ist es verboten, sie zu zerstören oder zu beeinträchtigen. In der Karte werden die „Geschützten Biotope“ durch Flächen dargestellt. Mit der Info-Funktion lässt sich die Begründung zur Darstellung des jeweiligen Biotops aufrufen.
Landschaftsschutzgebiete sind besondere Schutzgebiete nach dem Landschaftsgesetz NRW. Sie werden über die Landschaftspläne des Kreises Herfords festgesetzt. Handlungen, die das Landschaftsbild des Gebiets radikal verändern, sind verboten. Dazu gehört das großflächige Fällen von Bäumen und Sträuchern, das Bauen von Straßen und Häusern, Verlegen von Leitungen, Ablagern von Abfall, etc. Landschaftsschutzgebiete sind im Vergleich zu den Naturschutzgebieten oft großflächig und mit geringen Nutzungseinschränkungen behaftet.
Waldinfo.NRW ist ein kartenbasiertes Informationssystem mit dem Schwerpunkt auf Themen zum Wald in Nordrhein-Westfalen. Dies beinhaltet in erster Linie digitale Karten zu verschiedenen Aspekten der Wälder, der Waldbewirtschaftung und der Nutzung der Wälder durch die Öffentlichkeit. Die Themenbereiche der verschiedenen Karten reichen von Waldbedeckung und Waldökologie über Waldbewirtschaftung und Waldnaturschutz bis zu Freizeitnutzung, Gefahrenabwehr und Forstverwaltung. Dabe verwendet Waldinfo.NRW die bereits aufbereiteten Informationen aus den verschiedenen Fachinformationssytemen und bündelt die Themen zum Wald in dieser Anwendung. Das Portal verweist auch auf besonders wichtige Fachpublikationen der Landesforstverwaltung und weiterführende Internetseiten der Landesverwaltung.
Kommunen in Deutschland sind durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) zur Erstellung und Fortschreibung kommunaler Wärmepläne verpflichtet. Das vorliegende Portal bietet eine interaktive Kartenanwendung, die ausgewählte Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung in Moers darstellt. Für die Ergebnisse, deren Darstellungen auf Baublockebene vorliegen, gilt, dass nicht jedes Gebäude in dem jeweiligen Baublock der primär vorliegenden Technologie oder Wärmeversorgungsart entspricht. Um die möglichen Heizungstechnologien auf Gebäude-Ebene aufgezeigt zu bekommen, muss sich individuelle Beratung durch Energieberater oder Handwerker eingeholt werden.
Nutzungsbedingungen: Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der Anwendung und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten zu unterscheiden. Die Nutzung der Anwendung ist kostenfrei. Für die dargestellten Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie. Im Kreis Herford sind derzeit vier FFH-Gebiete zu finden.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden.