Darstellung von landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten, für die die antragstellenden Betriebe je nach Stärke der Benachteiligung (EMZ) Ausgleichszulagen erhalten können. Gemeinden und Gemarkungen in benachteiligten Gebieten gemäß der VO (EU) 1305/2013, Artikel 31 und 32 und der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) i.d.F.v. 1.6.2015. Der aktuelle Datenbestand wird jährlich abgerufen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Festsetzung der Kulisse aufgrund der besonders nitrat-belasteten Roten Grundwasserkörper des 1. und 2. BWP (Bewirtschaftungsplan) abzüglich bestehender Wasserkooperationsgebiete gemäß der Richtlinien zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen des Landes NRW i.d.F.v. 29.10.2015 2 E) zur Förderung des Anbaus von Zwischenfrüchten. Der aktuelle Datenbestand wird einmal jährlich abgerufen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW“ sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Haftungsbeschränkung - Für die Kompatibilität der zur Verfügung gestellten Daten oder eines Dienstes mit den Systemen des Nutzers, die inhaltliche Richtigkeit, eine bestimmte Datenqualität oder die dauerhafte Bereitstellung wird keine Haftung übernommen.
Die Touristik- und Freizeitinformationen NRW enthalten Geoinformationen zu ausgewählten Objekten mit Bezug zu Tourismus, Wandern und Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Jahr 2024 wurde beschlossen, TFIS als Fachinformationssystem aus dem bisherigen TFIS-Modell im Rahmen des ALKIS-ATKIS-AFIS-(AAA-) Datenmodells der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) auszulagern. Das neue Datenmodell TFIS NRW (neu) ersetzt folglich seit Beginn des Jahres 2025 das bisherige TFIS-AAA-Datenmodell und umfasst zugleich eine Modernisierung des bisherigen Produktportfolios. Stand der verwendeten Daten: 10.03.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Emissionskataster Luft enthält Informationen über die anthropogenen Emissionen in NRW. Dieser Datensatz umfasst verschiedene Emissionskataster, die sich auf unterschiedliche Emittenten beziehen. Diese Emissionskataster sind in die Kategorien: Kfz: Emissionen von Kraftfahrzeugen, Offroad: Emissionen von Offroad-Geräten, bemannt und unbemannt, Flug: Emissionen aus dem Flugverkehr, Schiff: Emissionen aus der Schifffahrt, HuK: Emissionen aus Haus- und Kleinfeuerungsanlagen unterteilt. Jedes Emissionskataster enthält separate Datensätze, die sich auf verschiedene Jahre beziehen. Diese Jahresangaben sind entscheidend für die Interpretation der Daten: Bezugsjahr: Das erste Jahr, das in einem Datensatznamen erscheint, ist das Jahr der Berechnung. Es dient als Grundlage für die Emissionsdaten. Prognosejahre: Alle weiteren Jahreszahlen im Namen eines Datensatzes sind Prognosen, die auf Basis des Bezugsjahres erstellt wurden. Diese Prognosen geben eine Einschätzung der zukünftigen Emissionsentwicklung.
Die Solarkataster der Städte und Gemeinden im Kreis Warendorf können über die Auswahl des jeweiligen Stadt- bzw. Gemeindegebiets aufgerufen werden. Es sind Verlinkungen enthalten, über die die eigenen Solarkataster der Gebietskörperschaften oder, falls keine eigenen Solarkataster vorliegen, das flächendeckende Solarkataster des Landes NRW aufgerufen werden können. Nutzungshinweis: Die präsentierten Daten sind nur eine grobe Einschätzung der Eignung der jeweiligen Dächer. Im Einzelfall wird eine individuelle Beratung durch Fachbetriebe empfohlen.
Der vorliegende Dienst zu den Schulstandorten in NRW stammt aus der Schuldatenbank. Die Informationen werden von den Schulträgern bzw. Schulen selbst eingetragen und aktuell gehalten. Die Daten werden tagesaktuell bereitgestelt und enthalten alle grundlegenden Informationen zu Schulen wie Schulnummer, Schulbezeichnung und Adresse.
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In der Krankenhausdatenbank veröffentlicht das Land Nordrhein-Westfalen die wesentlichen Inhalte des Krankenhausplans. Alle allgemeinen und psychiatrischen Krankenhäuser in NRW mit ihren Kontaktinformationen und Fachdisziplinen werden aufgeführt. Es ist zu beachten, dass die Informationen mit einem gewissen zeitlichen Verzug in die Datenbank eingetragen werden, sodass möglicherweise nicht für jedes Krankenhaus die aktuellsten Informationen zur Verfügung stehen.
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Das umweltsensible Dauergrünland umfasst Dauergrünland, das am 01.01.2015 als Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) und Vogelschutz-Gebieten (VSG-Gebieten) bestand. Auf umweltsensiblem Dauergrünland gilt ein absolutes Umwandlungs- und Umbruchverbot. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird bei Bedarf abgerufen.
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Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche und es kann für sie eine Prämie beantragt werden. Sie müssen eine eindeutige Zuordnung zu einem Feldblock haben. Welche Landschaftselemente förderfähig sind oder nicht und welche Bedingungen diese zu erfüllen haben, ist genau geregelt. Seit 2012 unterliegt jedes beihilfefähiges Landschaftselement den Cross-Compliance-Verpflichtungen (CC). Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.
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