Download des NRW-Datenbestands ALKIS historische Grundrissdaten als Atom-Feed. Die Daten werden ab dem Jahr 2016 bereitgestellt und weisen den Aktualitätsstand des 01.01. des jeweiligen Jahres auf.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) beschreibt die Landschaft in Form von topographischen Objekten und stellt einen präsentationsneutralen, objektbasierten Vektordatenbestand dar. Der landesweite Datenbestand des Basis-DLM wird zum Ende eines Jahres eingefroren und als Zeitschnitt historisiert. Diese Zeitschnitte ergänzen den Datenbestand des Historischen Basis-DLM. Geobasis NRW stellt das Historische Basis-DLM seit 1997 in den Datenformaten Shape und Geopackage sowie seit 2008 zusätzlich im NAS-Format bereit.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. In den Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden flächendeckend Flurstücke, Nutzungen und Gebäude dargestellt und beschrieben. Darüber hinaus werden auch Eigentümerdaten, Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen, auf öffentlich-rechtliche Verfahren und amtliche Feststellungen und die Bodenschätzungsergebnisse sowie die Lage und Bezeichnung der Bodenprofile gespeichert. Die Bestandsdaten des Liegenschaftskatasters werden in digitaler Form mit dem Verfahren "Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)" geführt.
Übermittlung von Replikationen mit antragsbezogenem Bereitstellungsaufwand, mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Leistungen nach den Tarifstellen 15.1 und 15.2 der Sächsischen Vermessungskostenverordnung: 25 bis 500 EUR. Die Tarifstelle gilt auch für eine im Zuge der Bereitstellung von Replikationen mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens erforderliche Prüfung der Voraussetzungen für die Datenübermittlung.
Das Digitale Landschaftsmodell 50 (DLM50) beschreibt die Landschaft in Form von topographischen Objekten und stellt einen präsentationsneutralen, objektbasierten Vektordatenbestand dar. Es wird automatisiert aus dem Digitalen Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) abgeleitet und unterscheidet sich von diesem durch eine einfachere Strukturierung und eine geringere Datenmenge. Der landesweite Datenbestand des DLM50 wird zum Ende eines Jahres eingefroren und als Zeitschnitt historisiert. Diese Zeitschnitte ergänzen den Datenbestand des Historischen DLM50. Geobasis NRW stellt das Historische DLM 50 seit 2013 in den Datenformaten Shape, Geopackage und NAS bereit.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Bodenschätzung ist ein Bestandteil des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystems (ALKIS®) und beinhaltet für in die Bodenschätzung einbezogenen landwirtschaftlichen Flächen die Kulturarten, Klassen, Wertzahlen, Ertragsmesszahlen, Jahreszahlen und sonstige Besonderheiten: Das heißt alle Informationen, die im ALKIS®-Objektartenkatalog Bayern (nach dem AAA Anwendungsschema 7.1.2) beschrieben sind. Darüber hinaus sind für Fachanwender Informationen aus den Feldschätzungsbüchern der Finanzämter verfügbar. Die Bodenschätzungsdaten werden in analoger Form (Im Flurstücks- und Eigentümernachweis (Text) oder im Vektorformat (NAS, SHAPE) abgegeben.
"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
Die Höhenlinien dienen der Darstellung des Reliefs u.a. in den topographischen Kartenwerken. Die Höhenlinien werden aus dem Digitalen Geländemodell DGM 1 abgeleitet. Die Höhenlinienfolge für die Maßstäbe 1: 5 000, 1: 10 000, 1: 25 000, 1: 50 000 und 1: 100 000 richtet sich nach dem jeweiligen Signaturenkatalog (SK) für die Digitalen Topographischen Karten (DTK). Die Höhenlinien aus dem Layer "HL ABK" sind an allen Gebäuden und sonstigen höher priorisierten Objekten des ALKIS-Sekundärdatenbestandes freigestellt. Die Aktualisierung der Höhenlinien und der Freistellungen erfolgt jährlich. Die Höhenpunkte dienen der Darstellung des Reliefs u.a. in den topographischen Kartenwerken. Es werden besondere Höhenpunkte (an Straßenkreuzungen) und markante Geländepunkte (Kuppen, Mulden, Sättel). Hinzu kommen Wasserspiegelhöhen.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Digitalen Landschaftsmodelle (DLM) beschreiben die topographischen Objekte der Landschaft im Vektorformat objektstrukturiert, attributiert und mit einem einheitlichen Raumbezug. Die Daten werden zweidimensional modelliert, sind maßstabsfrei und besitzen keine Angaben zur grafischen Ausgestaltung. Das Digitale Basis-LandschaftsModell (ATKIS-Basis-DLM) Sachsen-Anhalt bildet zusammen mit dem dazugehörigen Digitalen Geländemodell (DGM) den Nachweis der Geotopographischen Landesaufnahme Sachsen-Anhalts. Der Umfang der im ATKIS-Basis-DLM in Sachsen-Anhalt geführten Objekte und Attributwerte wird im AAAA-ATKIS-LSA-Profil festgelegt. Aktualisierungen der Elemente des DLM werden in einem 3-Jahreszyklus eingearbeitet. Für ausgewählte Objekte erfolgt eine spitzenaktuelle Fortführung.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Bodenschätzung Land Bremen. "Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.