Der Dienst vereint die Hintergrundkarten für den Kreis Heinsberg. Er stellt die topographischen Kartenwerke des Landes NRW (DTK10, DTK25, DTK40, DTK100) und des Kreises Heinsberg (Deutsche Grundkarte und dessen Nachfolger die Amtliche Basiskarte) dar. Zusätzlich sind aktuelle Luftbilder aus Eigen- und Landesbefliegung der letzten beiden Befliegungsjahre enthalten. Die Kartenwerke werden automatisiert je nach passendem Maßastab ein- und ausgeblendet.
Temporal reference of content:
01.01.2023 until 31.12.2023
Das Produkt Landbedeckung (LB) der AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland) wurde nach dem Cop4ALL-DE Verfahren erzeugt und stellt eine flächendeckende und überschneidungsfreie Erfassung der Landbedeckung in Deutschland bereit. Die Daten werden durch eine kombinierte Analyse von Sentinel-2-Satellitenbildern, Orthophotos, ALKIS / ATKIS und einem normalisierten digitalen Oberflächenmodell (nDOM) erzeugt. Mithilfe künstlicher Intelligenz wird die Landbedeckung klassifiziert. Beginnend mit 2023 wird eine jährliche Ableitung zur Verfügung gestellt werden. Das Produkt Landbedeckung Deutschland steht momentan als WMS-Dienst und die einzelnen Bundesländer als Download zur Verfügung. Unterliegt der CC-BY-4.0
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden geldleistungsfrei gemäß der Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) zur Verfügung gestellt. Daten, die unter der Lizenz CC BY 4.0 stehen, dürfen unter einer Namensnennung geteilt, vervielfältigt und bearbeitet werden. Die Namensnennung ist im Quellenvermerk enthalten. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
Der Dienst enthält historische Luftbilder aus Eigen- und Landesbefliegung. Die letzten beiden Befliegungsjahre sind nicht enthalten. Die Kartenwerke werden automatisiert je nach passendem Maßastab ein- und ausgeblendet.
Die historische Bodenrichtwertkarte des Kreis Viersen des Jahres 2000. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Lagewert für den Boden innerhalb eines Gebiets, das nach seinem Entwicklungszustand sowie nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmende Verhältnisse aufweist. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen des einzelnen Grundstücks hinsichtlich der wertbestimmenden Eigenschaften wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Erschließungszustand, Lagebesonderheiten, Bodenbeschaffenheit und Zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.