Der Karten-Layer Wildnisgebiete NRW umfasst die seit dem Jahr 2011 in Nordrhein-Westfalen ausgewiesenen Wildnisentwicklungsgebiete im Staatswald Nordrhein-Westfalens. Diese Buchen- und Eichenaltholzbestände wurden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) und dem Landesbetrieb Wald und Holz NRW auf der Grundlage einer fachlich abgeleiteten Konzeption ermittelt. In den Wildnisentwicklungsgebieten findet keine forstliche Nutzung mehr statt, die natürlichen Entwicklungen werden zugelassen. Auf diese Weise werden internationale und nationale Vorgaben erfüllt und ein Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität geleistet. Im Dienst enthalten sind gut 300 einzelne Flächen – so genannte Wildnisbiotope, die sich auf rund 100 Wildnisentwicklungsgebiete - im Regelfall FFH- und/oder Naturschutzgebiete - verteilen. Insgesamt werden damit etwa 7.800 ha Staatswald aus der forstlichen Nutzung genommen. Darüber hinaus werden im Karten-Layer weitere ungenutzte Waldgebiete wie die Prozessschutzzone des Nationalparks Eifel und zwei größere aus der Nutzung genommene Gebiete eines privaten Naturschutzvereins bzw. eines Privatwaldbesitzers aufgeführt.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Gruppenlayer Biotopkataster kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der schutzwürdigen Biotope in Nordrhein-Westfalen. Die Erfassungsgenauigkeit der dargestellten Gebiete entspricht in der Regel der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5.000. Nutzer des Biotopkatasters sind vor allem die Landschafts- und Forstbehörden, die Biologischen Stationen, die Straßenbauämter und nicht zuletzt die interessierte Fachöffentlichkeit vor allem in den ehrenamtlichen Naturschutzverbänden.
Der Dienst stellt die gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie natürlichen und naturnahen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse dar, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden sollen. Die Lebensräume werden im Fachthema Biotoptypen im Rahmen der Biotopkartierung erfasst und entsprechend ihrer Ausprägung unterschiedlich dargestellt.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer "Verordnung ersetzende Vertragsfläche" kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der FFH-Gebietsflächen in Nordrhein-Westfalen, bei denen die Sicherstellung über Verträge mit Grundeigentümern oder Nutzerverbänden erfolgt ist. Die FFH-Richtlinie 92/43/EWG zielt darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Zur Gewährleistung dieses Ziels sind die in der Gemeinschaftsliste der EU bestätigten FFH-Gebiete von den Mitgliedsstaaten als Besondere Schutzgebiete (SAC = Special Area of Conservation) auszuweisen. Die Schutzausweisung richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach den Vorgaben der VV-Habitatschutz, Nr. 3.1. und erfolgt in der Regel durch Festsetzung als Naturschutzgebiet. Bei einer Reihe von Gebieten wird die Sicherstellung allerdings gemäß § 32 Abs. 4 BNatSchG über Verträge des Landes Nordrhein-Westfalen mit Grundeigentümern bzw. Nutzerverbänden gewährleistet.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Gruppenlayer Biotoptypen kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage schützenswerter Biotoptypen in Nordrhein-Westfalen an. Im Biotopkataster drei Betrachtungsebenen. Die erste und geometrisch am wenigsten detaillierte Betrachtungsebene „BK“ führt als Grundeinheit den „schutzwürdigen Biotop“, welcher aus ökologischer Sicht oft ein Biotopkomplex ist. In den meisten Fällen liegen für diese „schutzwürdigen Biotope“ detailliertere Datenerfassungen vor, so dass sich ein „schutzwürdiger Biotop“ im Kataster aus mehreren verschiedenartigen Biotoptypenflächen zusammensetzt. Die Biotoptypenflächen werden im Kataster durch die inhaltlich und geometrisch detaillierteste Betrachtungsebene „BT“ beschrieben. Jeder Biotoptypenfläche ist ein „Biotoptyp“ (= ein Strukturtyp-Hauptcode) zugeordnet, welcher in seiner Definition als „abstrahierter Typus aus der Gesamtheit strukturell gleichartiger Biotope“ zuerst einmal nur eine Landbedeckungskategorie ohne ökologische Bewertung darstellt. Da aber jeder Biotoptypenfläche außer dem Strukturtyp-Hauptcode auch ein Vegetationstyp und Zusatzcodes über den ökologischen Standort, vorhandene Kleinstrukturen, Nutzungsformen und/ oder Stadienausbildung zugeordnet werden, liegen für jede Biotoptypenfläche alle Informationen vor, um sie auch einem Lebensraumtyp zuordnen zu können. Auf BT-Betrachtungsebene kodiert der "Lebensraumtyp" weitgehend einheitliche ökologische Voraussetzungen für Lebensgemeinschaften oder Teile von Lebensgemeinschaften.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Nationalparke sind nach §24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind und in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen. Nationalparke haben zum Ziel, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Nationalparke sind unter Berücksichtigung ihres besonderen Schutzzwecks sowie der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen wie Naturschutzgebiete zu schützen.
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Landschaftsschutzgebiete (LSG) sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen nach § 26 Abs. 1 BNatSchG "ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft 1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Regenerationsfähigkeit und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, 2. wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft oder 3. wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung erforderlich ist". Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten. Land- und Forstwirtschaft können eingeschränkt werden, sofern sie den Charakter des Gebietes verändern oder dem Schutzzweck zuwiderlaufen. Landschaftsschutzgebiete können auch ausgewiesen werden, um das Landschaftsbild für Tourismus und Erholung zu erhalten. Anmerkungen zu den LSG für die Metadaten: Für die Kreise und kreisfreien Städte Krefeld und Minden-Lübbecke beinhaltet der Dienst noch nicht den aktuellen Stand.
Gebiete für den Schutz der Natur sind für den Aufbau eines landesweiten Biotopverbundes zu sichern und durch besondere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erhalten, zu entwickeln und, soweit möglich, miteinander zu verbinden; sie dürfen für Nutzungen, die diese Zielsetzungen beeinträchtigen, nur in Anspruch genommen werden, wenn die angestrebte Nutzung nicht an anderer Stelle realisierbar ist, die Bedeutung der Gebiete dies zulässt und der Eingriff auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt wird. Ist die Inanspruchnahme, Gefährdung oder wesentliche Beeinträchtigung von Gebieten für den Schutz der Natur unabweisbar, so ist durch geeignete Maßnahmen im erforderlichen Umfang Ausgleich und Ersatz zu schaffen (Quelle: LEP NRW).
Grundlage für die Entwicklung eines Biotopverbundsystems sind die §§ 20 und 21 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG). Der Biotopverbund soll der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen dienen. Der Biotopverbund als Bestandteil des Fachbeitrages des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach § 15 a Landschaftsgesetz (LG NW) ist ein Fachkonzept des Naturschutzes, welches großflächige Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) sichern und durch Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem), die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen soll. Er trägt somit auch zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und dient damit als wesentliches Element dem Erhalt und der Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt. Die Sachdokumente zum Biotopverbund beinhalten fachspezifische Hinweise und Empfehlungen für den Schutz und die Entwicklung von geeigneten Lebensräumen, Lebensstätten und deren abiotische Standortverhältnisse, die Voraussetzung für ein intaktes Biotopverbundsystem sind.
Der Karten-Layer Naturparke kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der Naturparke in Nordrhein-Westfalen an. Naturparke (NRP) sind gemäß § 27 Abs. 1 BNatSchG "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die 1. großräumig sind, 2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind, 3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird, 4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind, 5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird, 6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern." Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt - dies wird v.a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung.