Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Heinsberg. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen der Gemeinde Gangelt. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Bebauungsplanübersicht dient als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbeiter des Fachbereichs Bauen und Planen der Gemeinde Gangelt werden.
Die Bebauungsplanübersicht zeigt die Umringe aller rechtskräftigen Bebauungspläne, die Aufstellungsbeschlüsse sowie die sonstigen Satzungen. Hinterlegt sind Links zu den Bebauungsplänen und den Begründungen im PDF Format.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz Bebauungsplanübersicht wird als OpenData unter der \"Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0\", siehe https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0 zur Verfügung gestellt.
Der Dienst beinhaltet rechtskräftige und in Aufstellung befindliche Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Meinerzhagen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übersicht nicht abschließend ist. Bei Fragen zu einem Bebauungsplan und seinen Festsetzungen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf (stadtplanung@meinerzhagen.de).
Informationen zu den rechtskräftigen und/oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Rheda-Wiedenbrück. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
Nutzungsbedingungen: Alle gezeigten Satzungen und Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Bei den jeweils genannten Ansprechpersonen erhalten Sie weitere Auskunft.
Nutzungsbedingungen: Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen vom zuständigen Sachbearbieter des Amtes für Stadtentwicklung erteilt werden.
Der Dienst beinhaltet die Bauleitpläne der Stadt Oelde (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan, sonstige vergleichbare Satzungen die eine Bodennutzung vorgeben).
Der Dienst beinhaltet rechtskräftige und in Aufstellung befindliche Bebauungspläne und Satzungen der Hansestadt Attendorn. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übersicht nicht abschließend ist. Bei Fragen zu einem Bebauungsplan und seinen Festsetzungen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf (planbau@attendorn.org).